Fußfessel stoppte Dealer nicht
Drei Drogendealer wurden bei Linz auf frischer Tat ertappt. Einer soll sogar Suchtgift verkauft haben, während er seine Fußfessel trug. Wie oft Fälle wie dieser vorkommen.
Seine Fußfessel schien einen 29-Jährigen aus Linz-Leonding nicht von Drogengeschäften abzuhalten: Obwohl er aus der Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen wurde, soll er mit zwei Männern in den vergangenen Monaten knapp ein halbes Kilogramm Heroin verkauft haben. „Die anderen haben das Suchtgift in Wien besorgt, der 29-Jährige hat es als Unterhändler vercheckt“, erklärt Polizeisprecher Friedrich Stadlmayr. Der Kopf der Gruppe sowie ein 28-Jähriger Linzer befinden sich in U-Haft; sie sind bei einer Kurierfahrt auf frischer Tat erwischt und festgenommen worden. Der Mann, der seine Fußfessel nach Beendigung seiner Strafe abgelegt hat, befindet sich laut Polizei in der Türkei.
345 Männer und Frauen tragen mit Stand vom 3. September in Österreich eine Fußfessel. Im gesamten Vorjahr waren es 1194 Personen. „0,2 Prozent begehen noch während sie die Fessel tragen ein neues
Strenge Auflagen für das Tragen der Fußfessel
Delikt“, sagt Andreas Zembaty von der Bewährungshilfe-Organisation Neustart. Für das vergangene Jahr bedeutet das demnach zwei erneut straffällig gewordene Personen.
Dem Fall des Oberösterreichers, der nun beim Heroindealen aufgeflogen sei, werde man jedenfalls nachgehen, sagt Zembaty, immerhin seien alle Träger einer Fußfessel verpflichtet, sich der regelmäßigen Betreuung durch Neustart zu stellen und ihre Delikte zumindest ein Mal die Woche in Sitzungen aufzuarbeiten. Dort wird auch Woche für Woche ein genauer Plan erstellt, in dem festgehalten wird, wann der Klient wo zu sein hat.
„Eine Fußfessel zu haben ist kein Spaziergang“, sagt Zembaty und weist auf die strengen Bestimmungen hin. Verurteilte Straftäter, die maximal ein Jahr unbedingte Haft erhalten haben, können sie beantragen. Ebenso Häftlinge, die einen Teil ihrer Haft abgesessen und höchstens ein Jahr Reststrafe offen haben – wie bei dem mutmaßlichen Drogendealer aus Linz.
Zu den Voraussetzungen gehört ein Arbeitsplatz. „Fußfessel-Träger müssen einen finanziellen Beitrag leisten. Der liegt bei 22 Euro am Tag. Da die meisten einer wenig ertragreichen Beschäftigung nachgehen, sind acht Euro realistisch, die an die Republik bezahlt werden“, sagt der Neustart-Sprecher. 5,8 Millionen Euro gibt der Staat jährlich für diese Strafform aus.
Wer eine Fußfessel beantragt, braucht die Zustimmung des Partner und seiner Kinder, die älter als 14 Jahre sind. Denn: „Die Fußfessel ist definitiv eine Einschränkung. Sie ist in der Badewanne ebenso dabei wie in intimen Situationen. Und das kann stören“, widerlegt Zembaty den Eindruck, die Fußfessel sei eine „gemütliche Alternative“zum Verbüßen der Haft in einer Justizanstalt.
Zur Fußfessel gehört auch ein kleines Kästchen, das daheim mit dem Festnetz verbunden ist und einen Videobildschirm und eine Vorrichtung für Alkoholtests beinhaltet. Es gelten 0,0 Promille. Ohne Ausnahme. Die Justizwache kann zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Test anordnen. Fällt dieser positiv aus, ist das – ebenso wie wenn Verurteilte trotz Vereinbarung nicht zu Hause sind– ein Grund, die Fußfessel zu entfernen und den Verurteilten in eine Justizanstalt einzuweisen. „Bei 13 Prozent der Träger ist das der Fall“, so Zembaty.
Der elektronisch überwachte Hausarrest wurde 2010 gesetzlich verankert und wird immer häufiger in Anspruch genommen. Waren es 2013 noch 927 Fußfesseln, gab es zwei Jahre später bereits 1037 und 2017 besagte 1194. Ein Grund dafür: Durch die Fußfesseln spart sich die Justiz hohe Haftkosten. Diese liegen bei 120 Euro pro Gefängnisinsassen pro Tag.