Viel Tempo im Antennenwald
5G-Mobilfunkanbieter dürfen Antennen künftig an allen öffentlichen Gebäuden anbringen. Zum Rechtsanspruch auf Montage an privaten Gebäuden kommt es aus guten Gründen nicht.
Österreich gilt bei der Digitalisierung und der Versorgung des ganzen Landes mit schnellem Internet im internationalen Vergleich immer noch eher als Nachzügler. Doch das soll sich ändern. Die fünfte Generation des Mobilfunks, der Hochgeschwindigkeitsübertragungsstandard 5G, soll künftig autonomes Autofahren, superschnelles Internet und das „Internet der Dinge“ermöglichen. Kommunizierende Autos und Kühlschränke, neuartige Verkehrsleitsysteme, Gebäudetechnik, Energietechnik und Smart Factories könnten dank des hundertfach schnelleren 5G-Netzes bald Alltag sein. Auch für das Bildungswesen wird, wie berichtet, gerade ein „Masterplan Digitalisierung“erstellt.
FPÖ-Infrastrukturminister Norbert Hofer sagte am Mittwoch nach dem Ministerrat zwar nur sinngemäß, man werde sich noch wundern, was alles möglich sei – machte aber klar: Österreich soll im Bereich der Digitalisierung und 5G-Strategie zu einem echten Vorreiter werden. Und dies über die EU hinaus.
Bis 2020 soll Österreich flächendeckend mit 100 Mbit pro Sekunde Downloadgeschwindigkeit versorgt sein. Zugleich soll bis dahin in den Landeshauptstädte der 100 Mal schnellere 5G-Mobilfunkstandard verfügbar sein, verwies Hofer auf die im April beschlossene 5G-Strategie. 2023 soll es auf allen Hauptverkehrsverbindungen 5G geben, ab 2025 soll Österreich flächendeckend mit 5G versorgt sein, das Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 10.000 Mbit pro Sekunde ermöglicht. „Das ist wichtig, weil alle Projekte, die wir umsetzen wollen – Smart City, autonomes Fahren, Industrie 4.0, Smart Environment, die Schulprojekte – 5G brauchen“, so Infrastrukturminister Hofer. Um den Ausbau des Mobilfunknetzes der nächsten Generation, 5G, zu erleichtern, wurde am Mittwoch im Ministerrat eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht. Telekomanbieter erhalten einen Rechtsanspruch, dass sie die für 5G notwendigen Kleinstantennen an Gebäuden oder Anlagen im öffentlichen Eigentum („ÖBB, Asfinag, Gemeinden, Länder“) anbringen dürfen. Für 5G muss das Funkantennennetz massiv verdichtet werden. Dieses Leitungsrecht im öffentlichen Bereich erlaubt es den Telekomanbietern, auf allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ihre Kleinantennen mit einem Volumen von bis zu 0,03 Kubikmetern zu errichten. Damit werde eine Durchsetzung möglich. Die Telekomanbieter müssen eine „marktübliche“Entschädigung leisten. Den Wunsch aus der Branche, das Leitungsrecht auch auf private Eigentümer auszudehnen, lehnte Hofer ab. „Das würde das Ende meiner politischen Laufbahn bedeuten, und das käme um einige Jahre zu früh“, scherzte er.
Die Gesetzesnovelle beinhaltet auch eine „Verschlankung„ der Fernmeldebehörden von derzeit fünf auf nur mehr eine Behörde. Die anstehende Versteigerung der für 5G nötigen Frequenzen soll die Firmen nicht allzu sehr belasten. Hofer verwies auf das Mindestgebot von 30 Millionen Euro. Reservieren können sich Mobilfunkanbieter Frequenzen übrigens nicht. Andere Anbieter dürfen Frequenzen der Mitbewerber nutzen, wenn diese vom Eigentümer nicht verwendet werden.