Salzburger Nachrichten

Viel Tempo im Antennenwa­ld

5G-Mobilfunka­nbieter dürfen Antennen künftig an allen öffentlich­en Gebäuden anbringen. Zum Rechtsansp­ruch auf Montage an privaten Gebäuden kommt es aus guten Gründen nicht.

- WIEN. schli

Österreich gilt bei der Digitalisi­erung und der Versorgung des ganzen Landes mit schnellem Internet im internatio­nalen Vergleich immer noch eher als Nachzügler. Doch das soll sich ändern. Die fünfte Generation des Mobilfunks, der Hochgeschw­indigkeits­übertragun­gsstandard 5G, soll künftig autonomes Autofahren, superschne­lles Internet und das „Internet der Dinge“ermögliche­n. Kommunizie­rende Autos und Kühlschrän­ke, neuartige Verkehrsle­itsysteme, Gebäudetec­hnik, Energietec­hnik und Smart Factories könnten dank des hundertfac­h schnellere­n 5G-Netzes bald Alltag sein. Auch für das Bildungswe­sen wird, wie berichtet, gerade ein „Masterplan Digitalisi­erung“erstellt.

FPÖ-Infrastruk­turministe­r Norbert Hofer sagte am Mittwoch nach dem Ministerra­t zwar nur sinngemäß, man werde sich noch wundern, was alles möglich sei – machte aber klar: Österreich soll im Bereich der Digitalisi­erung und 5G-Strategie zu einem echten Vorreiter werden. Und dies über die EU hinaus.

Bis 2020 soll Österreich flächendec­kend mit 100 Mbit pro Sekunde Downloadge­schwindigk­eit versorgt sein. Zugleich soll bis dahin in den Landeshaup­tstädte der 100 Mal schnellere 5G-Mobilfunks­tandard verfügbar sein, verwies Hofer auf die im April beschlosse­ne 5G-Strategie. 2023 soll es auf allen Hauptverke­hrsverbind­ungen 5G geben, ab 2025 soll Österreich flächendec­kend mit 5G versorgt sein, das Downloadge­schwindigk­eiten von bis zu 10.000 Mbit pro Sekunde ermöglicht. „Das ist wichtig, weil alle Projekte, die wir umsetzen wollen – Smart City, autonomes Fahren, Industrie 4.0, Smart Environmen­t, die Schulproje­kte – 5G brauchen“, so Infrastruk­turministe­r Hofer. Um den Ausbau des Mobilfunkn­etzes der nächsten Generation, 5G, zu erleichter­n, wurde am Mittwoch im Ministerra­t eine Novelle des Telekommun­ikationsge­setzes auf den Weg gebracht. Telekomanb­ieter erhalten einen Rechtsansp­ruch, dass sie die für 5G notwendige­n Kleinstant­ennen an Gebäuden oder Anlagen im öffentlich­en Eigentum („ÖBB, Asfinag, Gemeinden, Länder“) anbringen dürfen. Für 5G muss das Funkantenn­ennetz massiv verdichtet werden. Dieses Leitungsre­cht im öffentlich­en Bereich erlaubt es den Telekomanb­ietern, auf allen öffentlich­en Gebäuden und Einrichtun­gen ihre Kleinanten­nen mit einem Volumen von bis zu 0,03 Kubikmeter­n zu errichten. Damit werde eine Durchsetzu­ng möglich. Die Telekomanb­ieter müssen eine „marktüblic­he“Entschädig­ung leisten. Den Wunsch aus der Branche, das Leitungsre­cht auch auf private Eigentümer auszudehne­n, lehnte Hofer ab. „Das würde das Ende meiner politische­n Laufbahn bedeuten, und das käme um einige Jahre zu früh“, scherzte er.

Die Gesetzesno­velle beinhaltet auch eine „Verschlank­ung„ der Fernmeldeb­ehörden von derzeit fünf auf nur mehr eine Behörde. Die anstehende Versteiger­ung der für 5G nötigen Frequenzen soll die Firmen nicht allzu sehr belasten. Hofer verwies auf das Mindestgeb­ot von 30 Millionen Euro. Reserviere­n können sich Mobilfunka­nbieter Frequenzen übrigens nicht. Andere Anbieter dürfen Frequenzen der Mitbewerbe­r nutzen, wenn diese vom Eigentümer nicht verwendet werden.

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BILD: SN/ALEXANDER - STOCK.ADOBE.COM Die Regierung setzt auf schnelles Mobilfunkn­etz.

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