ELGA bekommt App für Patientenverfügungen
Lang wurde über Vereinfachungen diskutiert, nun ist eine Gesetzesnovelle in Begutachtung.
WIEN. Patientenanwalt Gerald Bachinger ist sehr zufrieden. Nach Jahren der Diskussion werden die Weichen dahin gestellt, dass Patientenverfügungen zentral in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert werden können – womit sie im Ernstfall über die E-Card sofort abrufbar sind. Zudem wird die Gültigkeitsdauer der Verfügungen von fünf auf acht Jahre erhöht, weitere Verlängerungen sind einfacher möglich.
Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) nun in Begutachtung geschickt. Für Stellungnahmen sind vier Wochen Zeit.
Der Ruf, Patientenverfügungen in ELGA zu hinterlegen, war in den vergangenen Jahren aus allen Ecken erschallt – von der Arbeiterkammer bis zu den Seniorenorganisationen. Denn eines der großen Probleme der (seit 2006 möglichen) Patientenverfügungen ist, dass es mangels zentraler Speicherung keine Garantie gibt, dass sie auch zum Tragen kommen. Woher sollten Ärzte, die zu schwer Verunfallten gerufen werden, auch wissen, ob es Patientenverfügungen gibt oder nicht?
Bisher half man sich mit Hinweiskärtchen, die von Menschen mit Patientenverfügung tunlichst immer bei sich getragen werden sollten – und die darauf hinwiesen, wo sich die Verfügungen befinden, etwa in den Registern der Notare oder Rechtsanwälte. Nun wird die Sache entschieden einfacher, wie Bachinger erklärt: ELGA bekommt eine neue Applikation für Patientenverfügungen. Will ein Patient, dass seine Verfügung in der neuen App gespeichert wird, erledigt er das in einer der neun ELGA-Ombundsstellen. Diese sind an die Patientenanwaltschaften angedockt, wo es ohnehin viel um Patientenverfügungen geht (kostenlose Beratung und Beurkundung). Der Patientenanwalt: „Ich kann also künftig den Betreffenden sagen, dass sie nur zwei Türen weiter gehen müssten, um ihre Patientenverfügung in ELGA zu speichern.“Vorteil im Notfall: Die Ärzte wissen sofort über den Willen des Patienten Bescheid. „Das ist ganz wichtig, um das Vertrauen in die Patientenverfügungen zu stärken“, sagt Bachinger.
Auch mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer um drei auf acht Jahre wird einem häufig geäußerten Wunsch Rechnung getragen. Weitere Verlängerungen werden künftig einfacher sein, weil eine juristische Beratung dann nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Bachinger geht davon aus, dass nun mehr Patientenverfügungen erstellt werden.
Nur knapp mehr als vier Prozent der Österreicher haben eine Patientenverfügung, in Deutschland sind es rund 15 Prozent.