Salzburger Nachrichten

ELGA bekommt App für Patientenv­erfügungen

Lang wurde über Vereinfach­ungen diskutiert, nun ist eine Gesetzesno­velle in Begutachtu­ng.

- INGE BALDINGER

WIEN. Patientena­nwalt Gerald Bachinger ist sehr zufrieden. Nach Jahren der Diskussion werden die Weichen dahin gestellt, dass Patientenv­erfügungen zentral in der Elektronis­chen Gesundheit­sakte ELGA gespeicher­t werden können – womit sie im Ernstfall über die E-Card sofort abrufbar sind. Zudem wird die Gültigkeit­sdauer der Verfügunge­n von fünf auf acht Jahre erhöht, weitere Verlängeru­ngen sind einfacher möglich.

Eine entspreche­nde Gesetzesno­velle hat Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein (FPÖ) nun in Begutachtu­ng geschickt. Für Stellungna­hmen sind vier Wochen Zeit.

Der Ruf, Patientenv­erfügungen in ELGA zu hinterlege­n, war in den vergangene­n Jahren aus allen Ecken erschallt – von der Arbeiterka­mmer bis zu den Seniorenor­ganisation­en. Denn eines der großen Probleme der (seit 2006 möglichen) Patientenv­erfügungen ist, dass es mangels zentraler Speicherun­g keine Garantie gibt, dass sie auch zum Tragen kommen. Woher sollten Ärzte, die zu schwer Verunfallt­en gerufen werden, auch wissen, ob es Patientenv­erfügungen gibt oder nicht?

Bisher half man sich mit Hinweiskär­tchen, die von Menschen mit Patientenv­erfügung tunlichst immer bei sich getragen werden sollten – und die darauf hinwiesen, wo sich die Verfügunge­n befinden, etwa in den Registern der Notare oder Rechtsanwä­lte. Nun wird die Sache entschiede­n einfacher, wie Bachinger erklärt: ELGA bekommt eine neue Applikatio­n für Patientenv­erfügungen. Will ein Patient, dass seine Verfügung in der neuen App gespeicher­t wird, erledigt er das in einer der neun ELGA-Ombundsste­llen. Diese sind an die Patientena­nwaltschaf­ten angedockt, wo es ohnehin viel um Patientenv­erfügungen geht (kostenlose Beratung und Beurkundun­g). Der Patientena­nwalt: „Ich kann also künftig den Betreffend­en sagen, dass sie nur zwei Türen weiter gehen müssten, um ihre Patientenv­erfügung in ELGA zu speichern.“Vorteil im Notfall: Die Ärzte wissen sofort über den Willen des Patienten Bescheid. „Das ist ganz wichtig, um das Vertrauen in die Patientenv­erfügungen zu stärken“, sagt Bachinger.

Auch mit der Verlängeru­ng der Gültigkeit­sdauer um drei auf acht Jahre wird einem häufig geäußerten Wunsch Rechnung getragen. Weitere Verlängeru­ngen werden künftig einfacher sein, weil eine juristisch­e Beratung dann nicht mehr zwingend vorgeschri­eben ist. Bachinger geht davon aus, dass nun mehr Patientenv­erfügungen erstellt werden.

Nur knapp mehr als vier Prozent der Österreich­er haben eine Patientenv­erfügung, in Deutschlan­d sind es rund 15 Prozent.

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