Eurofighter-Kauf wird ab heute zum dritten Mal untersucht
16 Jahre nach der Kaufentscheidung und elf Jahre nach der Lieferung beginnt der dritte Untersuchungsausschuss.
WIEN. Dass jeder der 15 Eurofighter des Bundesheeres einen eigenen parlamentarischen U-Ausschuss bekommt, ist ein böses Gerücht. Was heute, Donnerstag, startet, ist aber immerhin schon Eurofighter-Untersuchungsausschuss Nr. 3.
Nr. 1 tagte 2006/07 und wurde aus rot-schwarzer Koalitionsräson vorzeitig beendet. Nr. 2 endete im Vorjahr ebenfalls vorzeitig, da während eines Wahlkampfs kein U-Ausschuss tagen darf. Somit kommt es nun zur Fortsetzung.
Die vorgesehenen Untersuchungsgegenstände sind teilweise schon aus den bisherigen U-Ausschüssen bekannt. So will man ein weiteres Mal der Frage nachgehen, warum die Entscheidung 2002 ausgerechnet auf den Eurofighter fiel, der als zweistrahliger Jet die mit Abstand höchsten Betriebskosten aller angebotenen Modelle aufwies. Diese Frage ist eigentlich längst beantwortet: Die damalige schwarz-blaue Regierung wollte mit der Wahl des europäischen Gemeinschaftsprojekts Eurofighter eine Vorleistung für eine gemeinsame europäische Verteidigung erbringen und die Jets auch für internationale Einsätze bereitstellen. Die folgende rotschwarze Regierung nahm diesen Plan zurück und bestellte alle Ausrüstungen des Eurofighter, die für einen internationalen Einsatz notwendig gewesen wären, wieder ab. Was blieb, sind die hohen Betriebskosten.
2002 hatte der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser dem Bundesheer zugesagt, diese Kosten aus dem allgemeinen Budget zu ersetzen. Dieses Versprechen wurde aber nie eingehalten, weshalb es im Bundesheer bis heute Überlegungen gibt, wie man den Eurofighter wieder loswerden könnte.
Auch diese Überlegungen werden Gegenstand des U-Ausschusses sein. Erster Zeuge am Donnerstag ist Hans Hamberger, der Leiter jener Expertengruppe, die im Auftrag des vorherigen Verteidigungsministers Hans Peter Doskozil (SPÖ) Vorwürfe gegen den Eurofighter-Hersteller zusammengetragen hatte. Auf Basis dieser Vorwürfe hat Österreich 2017 eine Schadenersatzklage gegen den Hersteller eingebracht. Auch der Zivilrechtsexperte Christian Rabl und der Leiter der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, werden heute zu dieser Klage als Zeugen gehört.
Bei der zweiten Sitzung am 13. September wird es um die Gegengeschäfte gehen. Auch das ist ein immer wiederkehrendes Thema in den U-Ausschüssen. Beim Kauf der Eurofighter um zwei Milliarden Euro hatte die Regierung darauf bestanden, dass der Hersteller im Gegenzug Geschäfte zugunsten österreichischer Betriebe im Ausmaß von 200 Prozent des Kaufpreises – also vier Milliarden Euro – einfädelt. Derartige Gegengeschäfte waren bei Rüstungskäufen bisher stets üblich, um den Kaufkraftabfluss ins Ausland auszugleichen.
Im konkreten Fall dürfte es aber zu dubiosen Zahlungen gekommen sein, damit österreichische Firmen Aufträge, die sie aus dem Ausland bekamen, als Eurofighter-Gegengeschäfte anrechnen ließen. Dazu sollen mehrere Manager als Zeugen angehört werden.
Eher kurios klingt ein weiterer Untersuchungsgegenstand: U-Ausschuss Nr. 3 will der Frage nachgehen, ob seine beiden Vorgänger von der jeweiligen Regierung ausreichend mit Akten versorgt wurden.
Den Vorsitz führt Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).