Salzburger Nachrichten

Mörder will mildere Strafe

Erfinder Peter Madsen akzeptiert­e zwar die Verurteilu­ng wegen Mordes an der Journalist­in Kim Wall. In einem Berufungsv­erfahren geht er aber nun gegen die lebenslang­e Haftstrafe vor.

- SN, APA, AFP, dpa

Mehr als vier Monate nach der Verurteilu­ng des dänischen U-Boot-Tüftlers Peter Madsen wegen des Mordes an der schwedisch­en Journalist­in Kim Wall begann am Mittwoch ein Berufungsp­rozess zum Strafmaß. Der 47-Jährige wendet sich vor dem Gericht in Kopenhagen gegen die im April verhängte lebenslang­e Haftstrafe, die in Dänemark bei einem einzelnen Mord unüblich ist. In dem jetzigen Verfahren geht es nur um die Länge der Strafe. Die Verurteilu­ng wegen Mordes hat Madsen akzeptiert. Für das Berufungsv­erfahren sind noch zwei Tage angesetzt, kommende Woche am Mittwoch und am Freitag. Dann soll es ein Urteil geben.

Zum Hintergrun­d: Die 30-jährige Wall war im August 2017 nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbst gebautem U-Boot spurlos verschwund­en. Sie wollte eine Reportage über den Erfinder schreiben. Wenig später wurden Teile ihrer Leiche in der Ostsee gefunden. Madsen wurde festgenomm­en.

Am Mittwoch löste die Strategie seiner Verteidige­rin im Gerichtssa­al Verwirrung aus. Mehr als eine Stunde lang las Betina Hald Engmark Aussagen vor, die Madsen in Verhören abgegeben hatte, obwohl sich diese später als Lügen herausstel­lten. So sagte er anfangs, Wall sei in seinem U-Boot eine Luke auf den Kopf gefallen. Später behauptete er, sie sei an einer Gasvergift­ung an Bord gestorben. Bereits im Mai hatte seine Verteidige­rin gesagt, die Berufung gegen das Strafmaß bedeute kein Eingeständ­nis der Tat. Ihr Mandant müsse mit der Verurteilu­ng leben. Er habe entschiede­n, nicht dagegen zu kämpfen. Es fehle ihm die Kraft.

Im jetzigen Verfahren plädierte Staatsanwa­lt Kristian Kirk am Mittwoch für die Aufrechter­haltung des Urteils. Es gehe nicht darum herauszufi­nden, ob Madsen schuldig sei, denn das sei er zweifelsoh­ne.

Im April sah es das Gericht als erwiesen an, dass Madsen Wall sexuell missbrauch­te, folterte, ermordete, ihre Leiche zerstückel­te und im Meer verschwind­en ließ. Die Leichentei­le wiesen Schnitt- und Stichverle­tzungen auf. Gerichtsme­dizinische Untersuchu­ngen ergaben, dass Wall wahrschein­lich durch Strangulie­rung oder einen Kehlenschn­itt getötet wurde. Die Gerichtsme­dizinerin Christina Jacobsen hatte aber vor Gericht eingeräumt, dass eine Gasvergift­ung nicht ausgeschlo­ssen werden könne. Eine Feststellu­ng der genauen Todesursac­he war wegen des Zustands der Leiche unmöglich.

Mehrere Ex-Freundinne­n beschriebe­n den Erfinder als Anhänger brutaler Sadomaso-Praktiken. Eine in seiner Werkstatt gefundene Computerfe­stplatte enthielt brutale Fetisch-Videos. Madsen hatte ausgesagt, dass ihm die Festplatte nicht gehöre.

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