Mörder will mildere Strafe
Erfinder Peter Madsen akzeptierte zwar die Verurteilung wegen Mordes an der Journalistin Kim Wall. In einem Berufungsverfahren geht er aber nun gegen die lebenslange Haftstrafe vor.
Mehr als vier Monate nach der Verurteilung des dänischen U-Boot-Tüftlers Peter Madsen wegen des Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall begann am Mittwoch ein Berufungsprozess zum Strafmaß. Der 47-Jährige wendet sich vor dem Gericht in Kopenhagen gegen die im April verhängte lebenslange Haftstrafe, die in Dänemark bei einem einzelnen Mord unüblich ist. In dem jetzigen Verfahren geht es nur um die Länge der Strafe. Die Verurteilung wegen Mordes hat Madsen akzeptiert. Für das Berufungsverfahren sind noch zwei Tage angesetzt, kommende Woche am Mittwoch und am Freitag. Dann soll es ein Urteil geben.
Zum Hintergrund: Die 30-jährige Wall war im August 2017 nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbst gebautem U-Boot spurlos verschwunden. Sie wollte eine Reportage über den Erfinder schreiben. Wenig später wurden Teile ihrer Leiche in der Ostsee gefunden. Madsen wurde festgenommen.
Am Mittwoch löste die Strategie seiner Verteidigerin im Gerichtssaal Verwirrung aus. Mehr als eine Stunde lang las Betina Hald Engmark Aussagen vor, die Madsen in Verhören abgegeben hatte, obwohl sich diese später als Lügen herausstellten. So sagte er anfangs, Wall sei in seinem U-Boot eine Luke auf den Kopf gefallen. Später behauptete er, sie sei an einer Gasvergiftung an Bord gestorben. Bereits im Mai hatte seine Verteidigerin gesagt, die Berufung gegen das Strafmaß bedeute kein Eingeständnis der Tat. Ihr Mandant müsse mit der Verurteilung leben. Er habe entschieden, nicht dagegen zu kämpfen. Es fehle ihm die Kraft.
Im jetzigen Verfahren plädierte Staatsanwalt Kristian Kirk am Mittwoch für die Aufrechterhaltung des Urteils. Es gehe nicht darum herauszufinden, ob Madsen schuldig sei, denn das sei er zweifelsohne.
Im April sah es das Gericht als erwiesen an, dass Madsen Wall sexuell missbrauchte, folterte, ermordete, ihre Leiche zerstückelte und im Meer verschwinden ließ. Die Leichenteile wiesen Schnitt- und Stichverletzungen auf. Gerichtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass Wall wahrscheinlich durch Strangulierung oder einen Kehlenschnitt getötet wurde. Die Gerichtsmedizinerin Christina Jacobsen hatte aber vor Gericht eingeräumt, dass eine Gasvergiftung nicht ausgeschlossen werden könne. Eine Feststellung der genauen Todesursache war wegen des Zustands der Leiche unmöglich.
Mehrere Ex-Freundinnen beschrieben den Erfinder als Anhänger brutaler Sadomaso-Praktiken. Eine in seiner Werkstatt gefundene Computerfestplatte enthielt brutale Fetisch-Videos. Madsen hatte ausgesagt, dass ihm die Festplatte nicht gehöre.