Messerstiche im Asylquartier: Angeklagter belastet das Opfer
Flüchtlinge im Streit: Algerier behauptet, das Opfer habe sich selbst verletzt.
Mit einer abenteuerlichen Tatversion wartete am Mittwoch am Landesgericht ein 35jähriger Algerier auf, der im Mai im Asylquartier in Bergheim einem Tunesier zwei Messerstiche versetzt haben soll. Das Opfer erlitt je eine Wunde am Oberarm und im linken Brustbereich. „Dieser Bastard hat sich mit dem Messer selbst verletzt“, schimpfte der Angeklagte vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Christian Hochhauser) über das Opfer.
Laut Anklage soll jedoch der Algerier dem tunesischen Mitbewohner damals das Messer an den Hals gehalten und diesen angeherrscht haben: „Ich bringe dich um, wenn du mir nicht mein Geld und mein Handy zurückgibst.“In der Folge sei es zum Streit gekommen und der Angeklagte habe zwei Mal auf den Tunesier eingestochen. Staatsanwältin Karin Sperling wirft dem Algerier diesbezüglich versuchte absichtliche schwere Körperverletzung und schwere Nötigung vor. Die Staatsanwältin betonte zudem, dass laut medizinischem Gutachten „aufgrund des Verletzungsbilds davon auszugehen ist, dass sich das Opfer die Verletzungen nicht selbst zugefügt hat.“
Der Angeklagte hingegen schilderte wortreich, dass ihn der Tunesier damals bestohlen und er ihn zur Rede gestellt habe. Dabei habe nicht er, sondern das Opfer ein kleines Messer geschnappt und vor ihm herumgefuchtelt: „Er wollte mich verletzen und nicht ich ihn. Es gab eine Rangelei und dann ist er mit dem Messer weggelaufen“, erzählte der Algerier. Auf die Frage des Richters, warum sich das Opfer selbst in die Brust gestochen haben sollte, antwortete der 35-Jährige: „Der Tunesier ist kokainsüchtig und verrückt. Er will mir die Verletzungen anhängen, damit ich ins Gefängnis komme und er unschuldig davonkommt.“Der Prozess wird Freitag fortgesetzt.