Und am Ende gibt’s Pensionskürzungen?
Versicherungsbeiträge sollen gesenkt werden. Werden die Spielräume dafür nicht erarbeitet, ist das zweischneidig.
Die Regierung hat ein Problem: Sie will auch Bezieher kleiner Einkommen entlasten. Steuerlich geht das jedoch nicht mehr. Das zeigt die Integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik: Fast zweieinhalb Millionen Menschen verdienen weniger als 15.000 Euro im Jahr. Sie bilden das „untere Drittel“und müssen ohnehin kaum Steuern abliefern. Eine spürbare Entlastung ist in ihrem Fall also nicht einmal mehr theoretisch möglich. Will man, dass ihnen trotzdem mehr übrig bleibt, muss man anderswo ansetzen. Und zwar bei den Sozialversicherungsbeiträgen, wie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) im „Kurier“bestätigt hat. Zumindest diese Beiträge fallen noch ins Gewicht.
Bei einer Teilzeitbeschäftigten, die sich mit einem Bruttojahreseinkommen von 15.000 Euro begnügen muss, beträgt die Lohnsteuer gerade einmal 73,22 Euro. Allein der Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung ist 30 Mal größer, er macht 2246,58 Euro aus. Das ist verhältnismäßig viel Geld für diese Frau: Die Hälfte weniger und sie hätte einen ganzen Nettolohn dazugewonnen. Andererseits könnte es sich aber bitter rächen für sie, wenn sie letzten Endes auch weniger Sozialversicherungsleistungen ausbezahlt bekommt.
Vonseiten der Politik ist es ein gerechtfertigtes Anliegen, dafür zu sorgen, dass alle möglichst wenig „ins System“einzahlen müssen. Das zwingt diese Politik aber auch dazu, klar und deutlich zu sagen, wie es mit diesem System weitergehen soll.
Die Regierung ist das bisher schuldig geblieben. Und das, obwohl sie sich schon an die ersten Beitragssenkungen gemacht hat: Arbeitslosenversicherungsbeiträge wurden gesenkt. In guten Zeiten wie diesen bleibt das ohne spürbare Folgen. Was aber, wenn die Arbeitslosigkeit wieder steigt? Bei der Unfallversicherung werden die Arbeitgeber entlastet. Hier kommt es zu einer Scheinlösung: Damit die AUVA mit weniger Einnahmen auskommen kann, sollen ihr Ausgaben abgenommen und an die Krankenversicherungen übergeben werden. Wie diese damit umgehen sollen, ist offen, zumal sie selbst ja auch noch von eigenen Beitragssenkungen betroffen sein könnten.
Ähnliches ist für die Pensionsversicherung möglich, die zu einem erheblichen Teil ohnehin schon von Steuergeldern abhängig ist. Leistungskürzungen wären hier unausweichlich: Wird weniger eingezahlt, kann nur noch entsprechend weniger ausbezahlt werden. So einfach ist das. Es sei denn, es werden begleitende Reformen durchgeführt, die zum Beispiel dafür sorgen, dass das Pensionsalter kräftig steigt und sich die Kostenrechnung somit auch in Zukunft irgendwie ausgehen kann. Aber davon ist bisher keine Rede. Und das ist bedrohlich. WWW.DIESUBSTANZ.AT