Salzburger Nachrichten

Pädagoginn­en formieren Protest

Im Kindergart­en soll ohne zusätzlich­es Gehalt mehr gearbeitet werden.

- Felix Eypeltauer, Neos

Die Nachricht verbreitet­e sich wie ein Lauffeuer. Als Kindergart­enpädagogi­n Monika Mitterwall­ner erfuhr, dass ein stillgeleg­ter Gesetzesen­twurf zur Streichung von Schließtag­en für neue Pädagoginn­en doch in Begutachtu­ng sei, startete sie einen Rundruf. Binnen 24 Stunden konnten 270 Kindergart­enpädagogi­nnen zu einem Treffen zusammenge­trommelt werden.

Auch wenn die Gesetzesän­derung auf bestehende Verträge keine Auswirkung habe, seien die Pädagoginn­en geschlosse­n dagegen, sagt Mitterwall­ner, Obfrau der Berufsgrup­pe. „Wir wollen uns nicht auseinande­rdividiere­n lassen. Wir arbeiten in Teams. Warum sollen für einen Teil andere Regeln gelten?“

Konkret geht es bei dem neuen Gesetz, das nun die neue Landesräti­n Andrea Klambauer (Neos) auf den Weg gebracht hat, um die zwölf zusätzlich­en freien Tage, die alle Kindergart­enpädagogi­nnen im Gemeindedi­enst zu ihren fünf Wochen Urlaub haben. Damit ist geregelt, dass die Pädagoginn­en zusätzlich zu ihrem Urlaub frei haben können, wenn die Kindergärt­en geschlosse­n sind. Diese zwölf Schließtag­e werden den Pädagoginn­en vom Lohn abgezogen.

Laut dem neuen Gesetz sollen nun die Pädagoginn­en in den Tagesbetre­uungen ebenfalls zumindest sechs Schließtag­e bekommen. Dafür werden die Schließtag­e der Kindergart­enpädagogi­nnen auf sechs Tage reduziert. Was die Pädagoginn­en so erzürnt: Die dafür eingerechn­ete Lohnkürzun­g wird nicht wieder rückgängig gemacht. „De facto ist diese Regelung also eine Lohnkürzun­g. Und sie droht jedem von uns. Wenn wir etwa in eine andere Gemeinde wechseln, tritt diese neue Regelung ebenfalls in Kraft.“Auch wenn der Kindergart­en von einem anderen Träger übernommen werde, treffe die Pädagoginn­en diese Verschlech­terung.

Das Gesetz wurde bereits vor Monaten zwischen Gemeindeve­rband und Gewerkscha­ft aus- verhandelt. Die vorherige Landesräti­n Martina Berthold (Grüne) hat den Entwurf aber nie in Begutachtu­ng gegeben, weil sie wusste, dass die Berufsgrup­pe Vorbehalte dagegen habe.

Als das Büro nun von Andrea Klambauer übernommen wurde, sei das neue Team davon ausgegange­n, einen fertigen Entwurf vorliegen zu haben, bestätigt Klambauers Büroleiter Felix Eypeltauer. „Wir wollten sicher über niemanden drüberfahr­en. Wir dachten, der Vorschlag sei abgestimmt.“Zurückgeno­mmen werde der Gesetzesvo­rschlag nun aber nicht, sagt Eypeltauer. „Es gibt jetzt eine Zeit der Begutachtu­ng, da kann noch nachgebess­ert werden. Wir wollen uns auf jeden Fall noch mit der Berufsgrup­pe zusammense­tzen und mit ihr über alles sprechen.“

Insgesamt sei das Ziel ohnehin eine Novellieru­ng des Gesetzes für Pädagoginn­en. Warum man angesichts dieser Pläne diese Gesetzesän­derung brauche, konnte Eypeltauer nicht sagen.

Für Monika Mitterwall­ner ist die Änderung jedenfalls verzichtba­r. „Wir begrüßen Verbesseru­ngen für die Kolleginne­n in der Tagesbetre­uung. Die darf aber nicht auf Kosten unserer jungen Kolleginne­n passieren.“

„Wir dachten, der Vorschlag sei abgestimmt.“

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