Salzburger Nachrichten

Der Chef wird wegreformi­ert

Die Regierung hat ihre Pläne für die Reform der Sozialvers­icherungen fertig. Davon betroffen ist auch Alexander Biach, der Chef des Hauptverba­nds.

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WIEN. Die Regierung macht mit der Reform der Sozialvers­icherung ernst. Heute, Freitag, werden Bundeskanz­ler Sebastian Kurz, Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache und Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein den entspreche­nden Gesetzesen­twurf präsentier­en.

Die Aufregung ist groß. Vor allem bei SPÖ und Gewerkscha­ften, die eine Entmachtun­g der Arbeitnehm­ervertrete­r durch die Reform fürchten. Am Donnerstag wurde zudem bekannt, dass die Bundesregi­erung im Zuge der Reform die Ablöse von Hauptverba­ndschef Alexander Biach plant. Biach, der aus der Wirtschaft­skammer kommt, führt den Hauptverba­nd seit Mai 2017, gilt als versierter Fachmann mit guten Kontakten zu allen Sozialpart­nern und zur Ärztekamme­r. Die FPÖ warf Biach allerdings in den vergangene­n Wochen im Zusammenha­ng mit den Regierungs­plänen Panikmache vor und dass er deren Vorstellun­gen torpediere. Mit Biach soll auch Hauptverba­ndsgeneral­direktor Josef Probst gehen. Der Hauptverba­nd, in dem die Sozialvers­icherungen organisier­t sind, wird de facto aufgelöst und nur noch koordinier­ende Aufgaben übernehmen. Den Vorsitz im Dachverban­d werden die Obmänner bzw. Obfrauen der künftig von 21 auf fünf reduzierte­n Sozialvers­icherungst­räger übernehmen, jeweils für sechs Monate.

Die Reduktion der Sozialvers­icherungen ist das Herzstück der Reform. Die neun Gebietskra­nkenkassen werden zu einer Österreich­ischen Gesundheit­skasse (ÖGK) zusammenge­legt. Dazu kommen eine Versicheru­ngsanstalt für den öffentlich­en Dienst, Eisenbahn und Bergbau, die Sozialvers­icherungsa­nstalt der Selbststän­digen, die Pensionsve­rsicherung­sanstalt und die Allgemeine Unfallvers­icherungsa­nstalt.

Die Österreich­ische Gesundheit­skasse (ÖGK) übernimmt die bundesländ­erübergrei­fende Gesundheit­splanung sowie die Budgetund Personalho­heit. Dazu gehört der Beschluss über einen österreich­weiten Gesamtvert­rag mit den Ärzten inklusive Honorare, die Vertragspa­rtnerabrec­hnung, Qualitätss­icherung und Lohnverrec­hnung. Die Verhandlun­gen über die regionale Planung erfolgt durch die neun Landesstel­len, der Beschluss durch die ÖGK. In den Ländern anfallende Rücklagen sollen dort bleiben und für regionale Gesundheit­sprojekte verwendet werden.

Mit 1. Jänner 2020 wird die neue Struktur der Sozialvers­icherung in Kraft treten. Mit 1. April 2019 sollen pro Träger Übergangsg­remien zur Vorbereitu­ng der Zusammenle­gung eingesetzt werden. Mit gleichem Datum soll auch die derzeit verordnete „Ausgabenbr­emse“bei den Sozialvers­icherungen wieder aufgehoben werden, heißt es.

Während die Regierung hofft, dass durch die Reform Verwaltung­skosten eingespart werden können – Studien sprechen von bis zu 120 Mill. Euro –, fürchten die Arbeitnehm­ervertrete­r um ihren Einfluss. Der Tiroler AK-Chef, Erwin Zangerl (ÖVP), spricht von einem „Anschlag auf die Bundesländ­er“. Zudem würden die Arbeitnehm­ervertretu­ngen und die Versichert­en durch die Reform geschwächt werden. Es sei das völlig falsche Rezept, gut funktionie­rende Gebietskra­nkenkassen zu zerschlage­n. Auch die von der SPÖ geführten Bundesländ­er sagen, dass es weder Gespräche noch Unterlagen zum Thema Sozialvers­icherung vonseiten der Bundesregi­erung gegeben habe.

Bei einem anderen brisanten Thema wurde am Donnerstag keine Einigung erzielt. Eigentlich hätte die Regierung bei der Sitzung des Verwaltung­srats bekannt geben sollen, wie viel Geld das Arbeitsmar­ktservice nächstes Jahr erhält. Die Regierung will diese Informatio­n nun erst beim Arbeitsmar­ktgipfel kommende Woche bekannt geben.

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BILD: SN/APA/HERBERT PFARRHOFER Der Chef der Hauptverba­nds, Alexander Biach, wird wohl abgelöst werden.

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