Salzburger Nachrichten

Ein erzürnter Imker übte Rache

Siloballen zerstört: 81-Jähriger gab Bauern Schuld am Sterben seiner Bienen.

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Beim Prozess am Donnerstag, geleitet von Richterin Gabriele Glatz, wurde es offensicht­lich: Bienen sind seit vielen Jahrzehnte­n gleichsam das Ein und Alles für den 81-jährigen Flachgauer Pensionist­en, der wegen schwerer Sachbeschä­digung vor Gericht stand. In der fixen Meinung, Landwirte aus seiner Umgebung hätten seine Bienenstöc­ke mit Gülle bespritzt bzw. durch das Ausbringen der Gülle seine Bienen vernichtet, griff der Senior bereits seit 2015 wiederholt zur Selbstjust­iz.

Bei mehreren Landwirten schlitzte er, so Staatsanwa­lt Leon-Atris Karisch, Siloballen auf, insgesamt rund 100 Stück. Zum Teil versteckte er auch Schrauben im – in den Ballen befindlich­en – Heu, das als Futter für die Kühe dient. Dem nicht genug versenkte der 81-Jährige auch Eisenstäbe in den Wiesen mehrerer Bauern – zuletzt im Mai 2018. Die Folge: Zwei Mal wurde ein Mähwerk beschädigt und ein Bauer beklagte zwei kaputte Traktorrei­fen.

Der Imker, erstmals im Leben vor Gericht, zeigte sich geständig, aber zumindest bis zum Prozessend­e nicht wirklich einsichtig: „Ich hab’ einen Bauern damals erwischt, wie er mit seinem 10.000Liter-Fass meine am Wiesenrand stehende Bienenhütt­e mit diesem schlatzige­n Kuhdreck vollgespri­tzt hat. Fast alle meiner 16 Bienenvölk­er wurden dadurch vernichtet“, empörte sich der Angeklagte. Nachsatz: „Alles war mit dem ,Kuhschlatz‘ versaut – auch die Fluglöcher der Stöcke. Ja, ich zahl’ den Schaden der Bauern – aber dann muss ich auch was für meine kaputten Bienenvölk­er kriegen.“

Kühe wurden durch die versteckte­n Schrauben offenbar nicht verletzt. Den Vorwurf, durch das Aufbringen der Gülle die Bienen des Angeklagte­n zerstört zu haben, ließen die Landwirte nicht gelten. Ein Veterinärm­ediziner habe schon 2015 festgestel­lt, dass die Gülle nicht schuld an der Faulbrut der Bienenvölk­er sei, betonte etwa einer der Geschädigt­en. Sein Nachsatz: „Außerdem habe ich sicher nicht seine Bienenhütt­e angespritz­t. Wir bleiben ja bewusst ein paar Meter vom Wiesenrand weg.“

Die Richterin verurteilt­e den Imker (Verteidige­r: RA Christof Brunner) zu sechs Monaten bedingter Haft. Rechtskräf­tig. Der Schaden wurde mit ca. 6000 Euro angenommen. Zuvor hatte der 81-Jährige noch der Richterin versproche­n, dass „in Zukunft so etwas nimmermehr passiert“.

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