Ein erzürnter Imker übte Rache
Siloballen zerstört: 81-Jähriger gab Bauern Schuld am Sterben seiner Bienen.
Beim Prozess am Donnerstag, geleitet von Richterin Gabriele Glatz, wurde es offensichtlich: Bienen sind seit vielen Jahrzehnten gleichsam das Ein und Alles für den 81-jährigen Flachgauer Pensionisten, der wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht stand. In der fixen Meinung, Landwirte aus seiner Umgebung hätten seine Bienenstöcke mit Gülle bespritzt bzw. durch das Ausbringen der Gülle seine Bienen vernichtet, griff der Senior bereits seit 2015 wiederholt zur Selbstjustiz.
Bei mehreren Landwirten schlitzte er, so Staatsanwalt Leon-Atris Karisch, Siloballen auf, insgesamt rund 100 Stück. Zum Teil versteckte er auch Schrauben im – in den Ballen befindlichen – Heu, das als Futter für die Kühe dient. Dem nicht genug versenkte der 81-Jährige auch Eisenstäbe in den Wiesen mehrerer Bauern – zuletzt im Mai 2018. Die Folge: Zwei Mal wurde ein Mähwerk beschädigt und ein Bauer beklagte zwei kaputte Traktorreifen.
Der Imker, erstmals im Leben vor Gericht, zeigte sich geständig, aber zumindest bis zum Prozessende nicht wirklich einsichtig: „Ich hab’ einen Bauern damals erwischt, wie er mit seinem 10.000Liter-Fass meine am Wiesenrand stehende Bienenhütte mit diesem schlatzigen Kuhdreck vollgespritzt hat. Fast alle meiner 16 Bienenvölker wurden dadurch vernichtet“, empörte sich der Angeklagte. Nachsatz: „Alles war mit dem ,Kuhschlatz‘ versaut – auch die Fluglöcher der Stöcke. Ja, ich zahl’ den Schaden der Bauern – aber dann muss ich auch was für meine kaputten Bienenvölker kriegen.“
Kühe wurden durch die versteckten Schrauben offenbar nicht verletzt. Den Vorwurf, durch das Aufbringen der Gülle die Bienen des Angeklagten zerstört zu haben, ließen die Landwirte nicht gelten. Ein Veterinärmediziner habe schon 2015 festgestellt, dass die Gülle nicht schuld an der Faulbrut der Bienenvölker sei, betonte etwa einer der Geschädigten. Sein Nachsatz: „Außerdem habe ich sicher nicht seine Bienenhütte angespritzt. Wir bleiben ja bewusst ein paar Meter vom Wiesenrand weg.“
Die Richterin verurteilte den Imker (Verteidiger: RA Christof Brunner) zu sechs Monaten bedingter Haft. Rechtskräftig. Der Schaden wurde mit ca. 6000 Euro angenommen. Zuvor hatte der 81-Jährige noch der Richterin versprochen, dass „in Zukunft so etwas nimmermehr passiert“.