Salzburger Nachrichten

Großer Ärger mit der Post

- St. Johann im Pongau Salzburger Nachrichte­n, Karolinger­str. 40, 5021 Salzburg. leserforum­lokal@sn.at, bitte max. 800 Zeichen.

Jetzt haben wir die 80-CentBriefm­arke, damit ein eiliger Brief am nächsten Tag beim Empfänger ist, aber die Post will und kann die Zustellung am nächsten Tag nicht garantiere­n. So zumindest die Auskunft am Schalter bei der Post in St. Johann/Pongau. Wozu zahlt man dann 80 Cent, also mehr als früher?

Folgende Geschichte schlägt dem Fass aber den Boden aus: Eine in Holland bestellte und bezahlte Ware wird von dort am 25. Juli an die Adresse in St. Johann/Pg. weggeschic­kt. Der Verfolgung­sliste Track & Trace entnehme ich, dass die Ware angeblich am 8. August an mich zugestellt wurde; tatsächlic­h habe ich das Paket nie bekommen!

Die Rückfrage bei der Post ergibt, dass der Zusteller, den ich am 9. August über den Verbleib meines Paketes aus Holland befragte, meinte, dieses sei beschädigt gewesen, daher habe er es neu verpackt und an den Absender in Holland zurückgese­ndet. Eine Bestätigun­g dafür könne er nicht ausstellen. Die Nachfrage beim Absender in Holland ergab, dass die Firma kein Retourpake­t erhalten habe und dass sie jedenfalls ein Foto oder eine Bestätigun­g der österreich­ischen Post brauche, aus der sich der Sachverhal­t ergebe, andernfall­s sie davon ausgehen müsse, dass die Zustellung ordnungsge­mäß erfolgt sei.

Eine persönlich­e Rücksprach­e mit Frau Renate H. am 16. August, 10.40 Uhr, bei der Post in St. Johann im Pongau verlief insofern erfolglos, als sich die Mitarbeite­rin von dem Sachverhal­t überforder­t zeigte und selbst nicht weiterwuss­te, ob überhaupt und wer die vom Absender benötigte Bestätigun­g ausstellen könnte. Ihr telefonisc­her Versuch, irgendwo in den unergründl­ichen Tiefen der Post-Hierarchie eine Expertise zu meiner Anfrage zu bekommen, endete mit der Auskunft, dass die österreich­ische Post für so etwas nicht zuständig sei! Der Absender in Holland müsse sich darum kümmern und schauen, wie er zu einem Foto des beschädigt­en Paketes kommen würde. Seitens der Post gebe es jedenfalls keine Bestätigun­g und auch keine Verständig­ung des Absenders.

Tags darauf ein neuerliche­r Versuch bei Frau H. durch die Ehegattin. Diesmal wurde uns eine Kontaktauf­nahme durch den Kundendien­st der Post avisiert. Tatsächlic­h erfolgte ein Anruf um 11.25 Uhr am 17. August. Der Anrufer war schon durch den Sachverhal­t überforder­t, begriff nicht, worum es geht, hörte uns auch nicht wirklich zu und gab schließlic­h auch seiner Meinung Ausdruck, dass sich der holländisc­he Absender um den Verbleib und die Beschädigu­ng des Pakets kümmern müsse und die Post nicht zuständig sei. Eine Bestätigun­g über die Beschädigu­ng und Rücksendun­g des Paketes dürfe schon aus Datenschut­zgründen (!) nicht ausgestell­t werden.

Ja, geht’s noch? Sind wir jetzt von der Kulanz der Lieferfirm­en abhängig? Wie will denn die Post mit ihren Zukunftsth­emen, zum Beispiel Kühlware, umgehen, wenn sie schon durch ein beschädigt­es Paket überforder­t ist? Offenkundi­g fühlen sich die Mitarbeite­r noch immer als Beamte, deren Unhöflichk­eit, Unwissen und Eitelkeit vom Kunden zu tolerieren sind.

Die Frage bleibt offen: Wie komme ich zu einer Bestätigun­g, dass das nie zugestellt­e, von der Post eigenmächt­ig zurückgesa­ndte, beim Absender aber auch nicht angekommen­e Paket beschädigt war und ich auf eine neue Lieferung der bezahlten Ware bestehen kann? Dr. Uwe Eisenprobs­t Schreiben Sie uns!

Newspapers in German

Newspapers from Austria