Großer Ärger mit der Post
Jetzt haben wir die 80-CentBriefmarke, damit ein eiliger Brief am nächsten Tag beim Empfänger ist, aber die Post will und kann die Zustellung am nächsten Tag nicht garantieren. So zumindest die Auskunft am Schalter bei der Post in St. Johann/Pongau. Wozu zahlt man dann 80 Cent, also mehr als früher?
Folgende Geschichte schlägt dem Fass aber den Boden aus: Eine in Holland bestellte und bezahlte Ware wird von dort am 25. Juli an die Adresse in St. Johann/Pg. weggeschickt. Der Verfolgungsliste Track & Trace entnehme ich, dass die Ware angeblich am 8. August an mich zugestellt wurde; tatsächlich habe ich das Paket nie bekommen!
Die Rückfrage bei der Post ergibt, dass der Zusteller, den ich am 9. August über den Verbleib meines Paketes aus Holland befragte, meinte, dieses sei beschädigt gewesen, daher habe er es neu verpackt und an den Absender in Holland zurückgesendet. Eine Bestätigung dafür könne er nicht ausstellen. Die Nachfrage beim Absender in Holland ergab, dass die Firma kein Retourpaket erhalten habe und dass sie jedenfalls ein Foto oder eine Bestätigung der österreichischen Post brauche, aus der sich der Sachverhalt ergebe, andernfalls sie davon ausgehen müsse, dass die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt sei.
Eine persönliche Rücksprache mit Frau Renate H. am 16. August, 10.40 Uhr, bei der Post in St. Johann im Pongau verlief insofern erfolglos, als sich die Mitarbeiterin von dem Sachverhalt überfordert zeigte und selbst nicht weiterwusste, ob überhaupt und wer die vom Absender benötigte Bestätigung ausstellen könnte. Ihr telefonischer Versuch, irgendwo in den unergründlichen Tiefen der Post-Hierarchie eine Expertise zu meiner Anfrage zu bekommen, endete mit der Auskunft, dass die österreichische Post für so etwas nicht zuständig sei! Der Absender in Holland müsse sich darum kümmern und schauen, wie er zu einem Foto des beschädigten Paketes kommen würde. Seitens der Post gebe es jedenfalls keine Bestätigung und auch keine Verständigung des Absenders.
Tags darauf ein neuerlicher Versuch bei Frau H. durch die Ehegattin. Diesmal wurde uns eine Kontaktaufnahme durch den Kundendienst der Post avisiert. Tatsächlich erfolgte ein Anruf um 11.25 Uhr am 17. August. Der Anrufer war schon durch den Sachverhalt überfordert, begriff nicht, worum es geht, hörte uns auch nicht wirklich zu und gab schließlich auch seiner Meinung Ausdruck, dass sich der holländische Absender um den Verbleib und die Beschädigung des Pakets kümmern müsse und die Post nicht zuständig sei. Eine Bestätigung über die Beschädigung und Rücksendung des Paketes dürfe schon aus Datenschutzgründen (!) nicht ausgestellt werden.
Ja, geht’s noch? Sind wir jetzt von der Kulanz der Lieferfirmen abhängig? Wie will denn die Post mit ihren Zukunftsthemen, zum Beispiel Kühlware, umgehen, wenn sie schon durch ein beschädigtes Paket überfordert ist? Offenkundig fühlen sich die Mitarbeiter noch immer als Beamte, deren Unhöflichkeit, Unwissen und Eitelkeit vom Kunden zu tolerieren sind.
Die Frage bleibt offen: Wie komme ich zu einer Bestätigung, dass das nie zugestellte, von der Post eigenmächtig zurückgesandte, beim Absender aber auch nicht angekommene Paket beschädigt war und ich auf eine neue Lieferung der bezahlten Ware bestehen kann? Dr. Uwe Eisenprobst Schreiben Sie uns!