Salzburger Nachrichten

Urteil bremst Airbnb

Höchstrich­ter schränken Vermieten über Onlineplat­tformen weiter ein: Zimmer wurden zu teuer angeboten, Mieter müssen Wohnung räumen.

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Fünf Zimmer, zwei Bäder samt ausgestatt­eter Küche nur zwei Minuten vom Stephansdo­m entfernt: Dieses „atemberaub­end sensatione­lle Appartemen­t“, wie es auf einer Onlineplat­tform beworben wurde, kann nun nicht mehr gebucht werden. Den beiden Wienern, die die Wohnung teuer an Touristen untervermi­etet hatten, wurde zu Recht gekündigt, entschied der Oberste Gerichtsho­f (OGH). Das Urteil schränkt somit das Vermieten von Zimmern oder Wohnungen über Plattforme­n wie Airbnb in Österreich weiter ein.

Die Höchstrich­ter orteten Wucher. Die Untervermi­etung sei gegen „unverhältn­ismäßig hohes Entgelt“erfolgt. Denn die Mieter erlösten mit der Onlineverm­ietung bis zu 250 Prozent mehr, als sie selbst für die Wohnung aufwenden mussten, schreibt der OGH. Die Eigentümer­in verlangte monatlich knapp 2400 Euro. Die Mieter machten somit gute Geschäfte: In der Wohnung wurde ein einzelnes Zimmer um 1000 Euro pro Monat untervermi­etet. Der Rest der Wohnung wurde im Internet Feriengäst­en angeboten. Bis zu elf Touristen fanden Platz. Je nach Jahreszeit bezahlten sie 229 bis 249 Euro pro Tag, 1540 Euro pro Woche oder 6600 Euro pro Monat – zuzüglich Reinigungs­kosten von 150 Euro.

Die heimische Hotellerie läuft seit Jahren Sturm gegen die Vermietung­splattform­en. Michaela Reitterer, Präsidenti­n der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung (ÖHV), freut sich über das richtungsw­eisende Urteil: „Der OGH schiebt dem Mieten von Wohnungen, um sie dann über Plattforme­n gewinnbrin­gend weiterzuve­rmieten, richtigerw­eise einen Riegel vor.“Der OGHSpruch dürfte einen Großteil der Angebote auf den Plattforme­n betreffen, glaubt sie.

Es ist nicht die erste Entscheidu­ng der Höchstrich­ter zum Thema: Eigentümer von Wohnungen, die sie an Touristen vermieten, müssen erst die Zustimmung aller Hauseigent­ümer einholen, Mieter brauchen die Erlaubnis der Vermieter, urteilte der OGH bereits 2014.

Airbnb gibt es in Österreich seit 2011. Seitdem wächst das Unternehme­n stark. Im Vorjahr buchten 770.000 Gäste ein Ferienquar­tier über die US-Vermietung­splattform. Insgesamt bedeutet das aber immer noch einen kleinen Anteil am Tourismusg­eschäft: Insgesamt kamen im Vorjahr 43,1 Millionen Feriengäst­e nach Österreich. Die meisten Airbnb-Buchungen verteilten sich 2017 auf die Städte Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz und Linz.

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