Kabel-Kampf kostet viel Geld
Die Gemeinden Eugendorf und Koppl haben im 380-kV-Streit schon 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Die Bürgermeister sind optimistisch. Sie glauben die Freileitung jetzt zu Fall bringen zu können.
Im jahrelangen Rechtsstreit um die geplante 380-kV-Leitung haben die Gemeinden Eugendorf und Koppl schon jeweils 800.000 Euro ausgegeben. Die Bürgermeister stehen dazu und sind zuversichtlicher denn je, die Freileitung verhindern und das Erdkabel durchsetzen zu können.
„Wir haben von Anfang an gesagt: Entweder machen wir es g’scheit oder gar nicht. Darum nehmen wir auch viel Geld in die Hand“, sagt Koppls Bgm. Rupert Reischl (ÖVP). „Das ist unsere Verpflichtung für die nächsten Generationen.“Die Ortschefs finden, dass die Kosten für insgesamt rund 11.000 Einwohner (ca. 145 Euro pro Bürger) gut zu rechtfertigen seien. Bevölkerung, Bürgerinitiativen und Gemeindevertretungen stünden dahinter. „Wir haben einen einstimmigen Beschluss der 25 Mandatare“, betont Bgm. Hans Strasser (ÖVP).
Das Verfahren für die 113 Kilometer lange Leitung von Elixhausen nach Kaprun läuft schon fast sechs Jahre. „Die Zeit arbeitet für uns“, meint Reischl. „Je länger es dauert, desto größer ist die Chance, dass wir gewinnen.“Er spricht von einem „eisernen Vorhang“, einem „Monsterprojekt“. Ob der vielen Einwendungen und neuen Erkenntnisse tue sich das Bundesverwaltungsgericht immer schwerer, zu entscheiden. „Wir werden mittlerweile sehr ernst genommen. Man hat nicht gedacht, dass wir so zäh sind.“
Der Grund für den Optimismus ist das neue Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem 110-kV-Projekt im oberösterreichischen Almtal. Demnach sind auch die Trassenaufhiebe (gekürzte Bäume und Sträucher auf der Trasse unter der Leitung) Rodungen. Das bedeute für die 380-kV-Salzburgleitung, dass nicht – wie vom Land genehmigt – rund 190 Hektar Wald gerodet würden, sondern etwa 800 Hektar. Mit einem derart großen Ausmaß an Rodungen sei das Projekt nicht mehr genehmigungsfähig (weil nicht umweltverträglich), argumentiert der Anwalt der Gemeinden, Adolf Concin. Zumindest müsse das Bundesverwaltungsgericht das Ermittlungsverfahren wieder eröffnen oder es könnte den Bescheid des Landes aufheben und zurückverweisen.
Die Kabelbefürworter legten ein entsprechendes Gutachten von Univ.-Prof. Nicolas Raschauer vor. Die österreichischen Behörden und Gerichte müssten die Klarstellung des EuGH zwingend beachten, so Raschauer.
„Je länger das Verfahren, desto größer unsere Chancen.“Rupert Reischl, Bgm., Koppl