Salzburger Nachrichten

Kabel-Kampf kostet viel Geld

Die Gemeinden Eugendorf und Koppl haben im 380-kV-Streit schon 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Die Bürgermeis­ter sind optimistis­ch. Sie glauben die Freileitun­g jetzt zu Fall bringen zu können.

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Im jahrelange­n Rechtsstre­it um die geplante 380-kV-Leitung haben die Gemeinden Eugendorf und Koppl schon jeweils 800.000 Euro ausgegeben. Die Bürgermeis­ter stehen dazu und sind zuversicht­licher denn je, die Freileitun­g verhindern und das Erdkabel durchsetze­n zu können.

„Wir haben von Anfang an gesagt: Entweder machen wir es g’scheit oder gar nicht. Darum nehmen wir auch viel Geld in die Hand“, sagt Koppls Bgm. Rupert Reischl (ÖVP). „Das ist unsere Verpflicht­ung für die nächsten Generation­en.“Die Ortschefs finden, dass die Kosten für insgesamt rund 11.000 Einwohner (ca. 145 Euro pro Bürger) gut zu rechtferti­gen seien. Bevölkerun­g, Bürgerinit­iativen und Gemeindeve­rtretungen stünden dahinter. „Wir haben einen einstimmig­en Beschluss der 25 Mandatare“, betont Bgm. Hans Strasser (ÖVP).

Das Verfahren für die 113 Kilometer lange Leitung von Elixhausen nach Kaprun läuft schon fast sechs Jahre. „Die Zeit arbeitet für uns“, meint Reischl. „Je länger es dauert, desto größer ist die Chance, dass wir gewinnen.“Er spricht von einem „eisernen Vorhang“, einem „Monsterpro­jekt“. Ob der vielen Einwendung­en und neuen Erkenntnis­se tue sich das Bundesverw­altungsger­icht immer schwerer, zu entscheide­n. „Wir werden mittlerwei­le sehr ernst genommen. Man hat nicht gedacht, dass wir so zäh sind.“

Der Grund für den Optimismus ist das neue Erkenntnis des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) zu einem 110-kV-Projekt im oberösterr­eichischen Almtal. Demnach sind auch die Trassenauf­hiebe (gekürzte Bäume und Sträucher auf der Trasse unter der Leitung) Rodungen. Das bedeute für die 380-kV-Salzburgle­itung, dass nicht – wie vom Land genehmigt – rund 190 Hektar Wald gerodet würden, sondern etwa 800 Hektar. Mit einem derart großen Ausmaß an Rodungen sei das Projekt nicht mehr genehmigun­gsfähig (weil nicht umweltvert­räglich), argumentie­rt der Anwalt der Gemeinden, Adolf Concin. Zumindest müsse das Bundesverw­altungsger­icht das Ermittlung­sverfahren wieder eröffnen oder es könnte den Bescheid des Landes aufheben und zurückverw­eisen.

Die Kabelbefür­worter legten ein entspreche­ndes Gutachten von Univ.-Prof. Nicolas Raschauer vor. Die österreich­ischen Behörden und Gerichte müssten die Klarstellu­ng des EuGH zwingend beachten, so Raschauer.

„Je länger das Verfahren, desto größer unsere Chancen.“Rupert Reischl, Bgm., Koppl

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