Salzburger Nachrichten

Mediziner wird Steuerhint­erziehung angelastet: Steuerbera­ter mitangekla­gt.

- SALZBURG.

Die Staatsanwa­ltschaft Salzburg brachte beim Landesgeri­cht Anklage gegen einen Arzt wegen Verdachts der gewerbsmäß­igen Steuerhint­erziehung ein. Mitangekla­gt wegen angebliche­r Beteiligun­g an der Abgabenver­kürzung ist der Steuerbera­ter des Arztes. Die Anklage wurde den nicht geständige­n Betroffene­n bereits zugestellt, sie ist aber noch nicht rechtskräf­tig.

Konkret wird dem erstangekl­agten, im Land Salzburg wohnhaften Mediziner angelastet, von 2009 bis 2014 durch jeweils falsche Einkommens­steuererkl­ärungen insgesamt rund 942.000 Euro an Steuern hinterzoge­n zu haben. Der Steuerbera­ter wiederum soll die jeweiligen Erklärunge­n im Wissen um ihre Unrichtigk­eit beim zuständige­n Finanzamt eingereich­t haben.

Der Arzt leitet eine Abteilung in einer Privatklin­ik. Parallel dazu betreibt er eine eigene kleine Spezialkli­nik. Laut Anklage war mit seinem Dienstgebe­r vertraglic­h vereinbart, dass der Arzt seine Einkünfte aus seiner Tätigkeit für die Privatklin­ik selbst zu ver- steuern habe – und zwar über die von ihm parallel geführte Spezialkli­nik. Das, so die Staatsanwa­ltschaft, sei jedoch nicht erfolgt.

RA Franz Essl, der Verteidige­r des Arztes, bestätigte auf SN-Anfrage das Vorliegen der Anklage. Sein Mandant sei unschuldig, so Essl: „Er ist Arzt und in Steuerrech­tssachen ein Laie. Er hat den Ratschläge­n von Steuerbera­tern und Steuerrech­tsexperten vertraut. Und er hat jährlich vom Mitangekla­gten die Steuererkl­ärungen erstellen lassen.“Den zu erwartende­n Schöffenpr­ozess leitet Richter Philipp Grosser.

Newspapers in German

Newspapers from Austria