Mediziner wird Steuerhinterziehung angelastet: Steuerberater mitangeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg brachte beim Landesgericht Anklage gegen einen Arzt wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung ein. Mitangeklagt wegen angeblicher Beteiligung an der Abgabenverkürzung ist der Steuerberater des Arztes. Die Anklage wurde den nicht geständigen Betroffenen bereits zugestellt, sie ist aber noch nicht rechtskräftig.
Konkret wird dem erstangeklagten, im Land Salzburg wohnhaften Mediziner angelastet, von 2009 bis 2014 durch jeweils falsche Einkommenssteuererklärungen insgesamt rund 942.000 Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Der Steuerberater wiederum soll die jeweiligen Erklärungen im Wissen um ihre Unrichtigkeit beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben.
Der Arzt leitet eine Abteilung in einer Privatklinik. Parallel dazu betreibt er eine eigene kleine Spezialklinik. Laut Anklage war mit seinem Dienstgeber vertraglich vereinbart, dass der Arzt seine Einkünfte aus seiner Tätigkeit für die Privatklinik selbst zu ver- steuern habe – und zwar über die von ihm parallel geführte Spezialklinik. Das, so die Staatsanwaltschaft, sei jedoch nicht erfolgt.
RA Franz Essl, der Verteidiger des Arztes, bestätigte auf SN-Anfrage das Vorliegen der Anklage. Sein Mandant sei unschuldig, so Essl: „Er ist Arzt und in Steuerrechtssachen ein Laie. Er hat den Ratschlägen von Steuerberatern und Steuerrechtsexperten vertraut. Und er hat jährlich vom Mitangeklagten die Steuererklärungen erstellen lassen.“Den zu erwartenden Schöffenprozess leitet Richter Philipp Grosser.