Salzburger Nachrichten

Was ist eine Ehe eigentlich?

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Zu „Spiegelfec­hterei mit dem ,Privileg‘ der Eheschließ­ung“(SN vom 19. 9.):

Im gültigen § 44 ABGB wird festgehalt­en: „Die Familien-Verhältnis­se werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrag­e erklären zwei Personen verschiede­nen Geschlecht­es gesetzmäßi­g ihren Willen, in unzertrenn­licher Gemeinscha­ft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseiti­gen Beistand zu leisten.“

Diese Regelung müsste der Gesetzgebe­r im Wesentlich­en ändern, wenn er das Erkenntnis ohne eigenes Überlegen umsetzen wollte. Dann müsste der „Staat“auf Interessen verzichten, die in dieser Regelung zum Ausdruck kommen und die mir weiterhin berechtigt erscheinen. Der Staat hat Interesse an der Dauerhafti­gkeit und am gegenseiti­gen Beistand in Paarbezieh­ungen, und zwar zugunsten sozialer Fürsorge, Ordnung und Sicherheit. Der Staat hat aber auch Interesse an der Zeugung von Kindern. Der Staat hat Interesse daran, dass Kinder in sicheren Beziehunge­n aufwachsen und versorgt sind, zugunsten der Kinder und der erwünschte­n Heranbildu­ng zukünftige­r Staatsbürg­er/-innen.

Wenn der Gesetzgebe­r meint, dass heute Ziel und Zweck der Ehe von manchen Eheschließ­enden nicht mehr angestrebt werden oder angestrebt werden können, dann wäre es richtiger, statt Ziel und Zweck der Ehe zu entwerten oder abzuschaff­en, die Eingetrage­ne Partnersch­aft auch anderen Paaren zugänglich zu machen. Dadurch könnte dann auch die Bezeichnun­g „verpartner­t“nicht mehr als diskrimini­erend empfunden werden. Mag. Wolfgang Rank 2880 Kirchberg/Wechsel

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