Salzburger Nachrichten

Messerstic­he in Lokal: 13 Jahre Haft für Albaner

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Der am Montag eröffnete Geschworen­enprozess (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) gegen einen Albaner (43) wegen zweifachen Mordversuc­hs ging am Donnerstag ins Finale. Staatsanwa­lt Robert Holzleitne­r lastete dem Asylbewerb­er an, 2017 in einem Lokal in der Stadt Salzburg einen anderen Lokalgast im Streit zuerst mit seinem Klappmesse­r am Daumen verletzt zu haben. Als die Security den Albaner aus dem Lokal bringen wollte, sei der 43-Jährige erneut auf besagten Gast zugestürmt, um ihn niederzust­echen. Nur weil ein Türsteher dazwischen­ging, sei der Gast nicht getroffen worden; stattdesse­n stach der Albaner dem Türsteher, der ihn umklammert­e, zwei Mal in den Rücken. Der Türsteher erlitt Stichwunde­n.

Der Staatsanwa­lt bekräftigt­e im Schlussplä­doyer, dass der Angeklagte „zumindest mit bedingtem Tötungsvor­satz handelte“: „Weil der andere Gast die Freundin des Albaners belästigt haben soll, stürmte dieser zielgerich­tet auf den Gast hin. Er griff zum Messer und stach blitzschne­ll zu. Der Angeklagte hielt es zumindest ernstlich für möglich, dass er dadurch tötet.“Stefan Rieder, Opferanwal­t des Türstehers, schloss sich Holzleitne­r an und betonte, der Albaner sei in seiner Heimat bereits wegen eines Mordes vorbestraf­t. Verteidige­r Peter Lechenauer wies jeden Tötungsvor­satz zurück. Sein Mandant habe zum Messer gegriffen, weil ihn drei Türsteher „gepackt haben. Aber er wollte nicht töten.“

Die Geschworen­en erkannten den Albaner mit 6:2-Stimmen wegen Mordversuc­hs am Türsteher schuldig. Den mutmaßlich­en Versuch, den Lokalgast niederzust­echen, werteten sie als versuchte absichtlic­he schwere Körperverl­etzung. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Nicht rechtskräf­tig.

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