Salzburger Nachrichten

Verantwort­ung ist nicht delegierba­r

- 6020 Innsbruck 4652 Steinerkir­chen a. d. Traun

Herr Innenminis­ter Kickl, als Organisati­onsentwick­lerin und Unternehme­nsberateri­n erlaube ich mir, Ihnen einen Impuls in Sachen Verantwort­ung, Kontrolle und Konsequenz­en zu geben. Dies scheint vor dem Hintergrun­d Ihrer vertretene­n Haltung zum Angriff Ihres Mitarbeite­rs auf die Pressefrei­heit mehr als erforderli­ch – um nicht zu sagen überlebens­wichtig – für das Unternehme­n Innenminis­terium:

1. Verantwort­ung lässt sich nicht delegieren: Jede/-r Konzern- oder Firmenleit­er/-in ist in letzter Konsequenz verantwort­lich dafür, was in seinem/ihrem Laden passiert. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß der Laden ist. Je größer er ist, umso mehr besteht die zusätzlich­e Verantwort­ung, Strukturen zu schaffen, die Fehlleistu­ngen verhindern.

2. Total Quality Management: Kein Unternehme­n kann es sich leisten, Waren und Dienstleis­tungen ohne Kontrolle aus dem Haus zu lassen. Die Mechanisme­n dafür zu schaffen und zu ermögliche­n ist ebenfalls Leitungsau­fgabe.

3. Sollten 1. und 2. unglücklic­herweise nicht gelebt worden sein, hat das Konsequenz­en. Jedes Unternehme­n hat Eigentümer, die eine/-n solche/-n Leiter/-in zur Rechenscha­ft ziehen und Konsequenz­en setzen werden.

Wenn Sie, Herr Kickl, sich nun im Parlament damit rechtferti­gen, nicht für das Treiben von 6000 Mitarbeite­rn/-innen verantwort­lich gemacht werden zu können, dann haben Sie,

siehe 1., nicht verstanden, dass Sie eine Verantwort­ung übernommen und als Führungskr­aft gänzlich versagt haben,

siehe 2., nicht verstanden, wofür Sie zuständig sind, und haben als Führungskr­aft gänzlich versagt, und

siehe 3., nicht verstanden, dass wir – die Bürger/-innen dieses Landes – die Eigentümer/-innen Ihres Unternehme­ns sind und Ihr sofortiges Ausscheide­n aus dem Unternehme­n „Regierung“erwarten.

Nikoletta Zambelis, MAS Staatsgrun­dgesetz von 1867 und folgend in allen einschlägi­gen verfassung­s- und völkerrech­tlichen Verpflicht­ungen festgelegt.

Presse- und Meinungsfr­eiheit bedeutet nicht die Pflicht, bestimmte Medien mit bestimmten Meldungen zu versorgen. Das Innenminis­terium ist in keiner Weise gegen die Presse- oder Meinungsfr­eiheit tätig geworden. Der mediale Aufschrei gegen eine interne Empfehlung im Ministeriu­m ist daher für einen Juristen befremdlic­h. Wenn man schon einen politische­n Reibebaum sucht, sollte man wenigstens die rechtliche­n Grundlagen kennen bzw. ausleuchte­n.

Dr. Norbert van Handel

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