Steuern vergällen Kulturpolitik
Wer von Kultur und Staat redet, meint in der Regel die Subventionen. Doch der Blick auf E-Bücher macht deutlich: Auch Steuern sind ein Instrument der Kulturpolitik. Und was da in den Vorjahren zu beobachten gewesen ist, summiert sich zu dem, was kaum anders als als Schikane zu verstehen ist.
Da gab es 2015 den wunderbaren Vorstoß vom nunmehrigen Wirtschaftskammerpräsidenten und damaligen Staatssekretär Harald Mahrer, Spenden für Kunst und Kultur steuerlich absetzbar zu machen. Obwohl längst für Museen, Universitäten und Denkmalschutz Spenden steuerlich absetzbar sind, wurde eine vergleichbare Möglichkeit für Film, Theater und Konzert in ein „Gemeinnützigkeitspaket“verstaut. Dieses ist bürokratisch so dicht zugeknüpft wie der Gordische Knoten.
Das Thema Mehrwertsteuer überfiel 2014 den Bereich Kunst und Kultur wie den Tourismus: Beide bekamen eine Erhöhung auf 13 Prozent aufgebrummt. Die jetzige Regierung hat als eine ihrer ersten Taten den 13-Prozent-Fehler eliminiert, doch nur für den Tourismus. Der kuriose Sondersatz ist der Kultur verblieben.
Jüngstes Beispiel sind Bücher. Deren steuerliche Rechtsgrundlage, die Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU, ist älter als das Phänomen des E-Buchs. Doch seit mindestens fünf Jahren ist der Widersinn der unterschiedlichen Besteuerung von papierenem und digitalem Lesestoff virulent. Statt im haarspalterischen Auslegungsstreit und einem wegen Einstimmigkeit komplexen Entscheidungsprozess auf EU-Ebene eine kulante Lösung für eine Übergangszeit anzubieten, hieß es für Verlage und Buchhandel bloß: Abführen! Steuer abführen! Sogar nach dem EU-Beschluss heißt es wieder nur: Dies müsse erst einmal „auf Koalitionsebene diskutiert werden“.