Gericht verbietet Bordell in Puch
„Erholung im Gewerbegebiet“? Unternehmer blitzte mit Beschwerde ab.
PUCH. Das Gebäude steht unweit der Autobahn in PuchUrstein, trägt den Schriftzug eines Hotels und ist Mittelpunkt eines Rechtsstreits: Ein Unternehmer will das Gebäude als Bordell nutzen, die Bezirkshauptmannschaft (BH) erteilte jedoch keine Genehmigung. Denn: Das Gebäude steht im Gewerbegebiet. „Bauten für Erholungs- und Freizeitnutzen sind dort nach dem Raumordnungsgesetz nicht erlaubt“, sagt Ulrike Dengg von der BH. Dies gelte auch für Bordelle. Der Unternehmer zog vor das Landesverwaltungsgericht – das Gericht untersagte nun ebenfalls die Nutzung als Bordell.
Zuvor hatte der Mann bereits versucht, das Gebäude als Hotel zu betreiben. Auch hier erteilte die Bezirkshauptmannschaft mit der gleichen Begründung keine Genehmigung. „Was sich die Obrigkeit hier erlaubt, ist in höchstem Maße bedenklich“, sagt Ägidius Horvatits, Anwalt des Unternehmers. Sein Mandant habe sich bereits vor dem Bau des Gebäudes erkundigt, ob er es als Hotel nutzen könne. Die Behörden hätten zunächst grünes Licht gegeben, erst bei der formellen Umwidmung habe es Probleme gegeben. Derzeit ist das Haus als Großhandel für WPC-Böden genehmigt. Die Bauarbeiten seien da schon längst abgeschlossen gewesen. „Das Gebäude steht fertig da. Es ist unglaublich, dass hier nicht mit mehr Fingerspitzengefühl entschieden wird“, sagt Horvatits.
Der Anwalt verwies vor Gericht auf das Salzburger Landessicherheitsgesetz. Dort ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Bordell eröffnet wer- den darf. „Mein Mandant erfüllt alle Voraussetzungen. Das Gewerbegebiet wird dort jedoch nicht explizit genannt.“Der Unternehmer wollte zudem eine Table-Dance-Bar in dem Gebäude betreiben.
Puchs Bürgermeister Helmut Klose (ÖVP) wollte die Angelegenheit gegenüber den „Salzburger Nachrichten“vorerst nicht kommentieren. Es handle sich um ein laufendes Verfahren. Klose rechnet damit, dass der Unternehmer gegen das Urteil Berufung einlegen werde. „Wir werden die Causa prüfen und uns weitere rechtliche Schritte offenlassen“, sagt Horvatits.