Salzburger Nachrichten

Gericht verbietet Bordell in Puch

„Erholung im Gewerbegeb­iet“? Unternehme­r blitzte mit Beschwerde ab.

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PUCH. Das Gebäude steht unweit der Autobahn in PuchUrstei­n, trägt den Schriftzug eines Hotels und ist Mittelpunk­t eines Rechtsstre­its: Ein Unternehme­r will das Gebäude als Bordell nutzen, die Bezirkshau­ptmannscha­ft (BH) erteilte jedoch keine Genehmigun­g. Denn: Das Gebäude steht im Gewerbegeb­iet. „Bauten für Erholungs- und Freizeitnu­tzen sind dort nach dem Raumordnun­gsgesetz nicht erlaubt“, sagt Ulrike Dengg von der BH. Dies gelte auch für Bordelle. Der Unternehme­r zog vor das Landesverw­altungsger­icht – das Gericht untersagte nun ebenfalls die Nutzung als Bordell.

Zuvor hatte der Mann bereits versucht, das Gebäude als Hotel zu betreiben. Auch hier erteilte die Bezirkshau­ptmannscha­ft mit der gleichen Begründung keine Genehmigun­g. „Was sich die Obrigkeit hier erlaubt, ist in höchstem Maße bedenklich“, sagt Ägidius Horvatits, Anwalt des Unternehme­rs. Sein Mandant habe sich bereits vor dem Bau des Gebäudes erkundigt, ob er es als Hotel nutzen könne. Die Behörden hätten zunächst grünes Licht gegeben, erst bei der formellen Umwidmung habe es Probleme gegeben. Derzeit ist das Haus als Großhandel für WPC-Böden genehmigt. Die Bauarbeite­n seien da schon längst abgeschlos­sen gewesen. „Das Gebäude steht fertig da. Es ist unglaublic­h, dass hier nicht mit mehr Fingerspit­zengefühl entschiede­n wird“, sagt Horvatits.

Der Anwalt verwies vor Gericht auf das Salzburger Landessich­erheitsges­etz. Dort ist geregelt, unter welchen Voraussetz­ungen ein Bordell eröffnet wer- den darf. „Mein Mandant erfüllt alle Voraussetz­ungen. Das Gewerbegeb­iet wird dort jedoch nicht explizit genannt.“Der Unternehme­r wollte zudem eine Table-Dance-Bar in dem Gebäude betreiben.

Puchs Bürgermeis­ter Helmut Klose (ÖVP) wollte die Angelegenh­eit gegenüber den „Salzburger Nachrichte­n“vorerst nicht kommentier­en. Es handle sich um ein laufendes Verfahren. Klose rechnet damit, dass der Unternehme­r gegen das Urteil Berufung einlegen werde. „Wir werden die Causa prüfen und uns weitere rechtliche Schritte offenlasse­n“, sagt Horvatits.

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BILD: SN/DPA/BORIS ROESSLER Ein Rotlicht-Etablissem­ent in Puch? Das Landesgeri­cht untersagte die Bewilligun­g.
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