Salzburger Nachrichten

Frau bezog acht Jahre illegal Familienbe­ihilfe Salzburger­in (42) hatte Auswanderu­ng nach Kanada nicht gemeldet.

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Eine Salzburger­in (42) bezog achteinhal­b Jahre lang für vier Kinder Familienbe­ihilfe, obwohl sie nach Kanada ausgewande­rt war. Sie hatte sich weder in Österreich abgemeldet noch das Finanzamt über den Umzug informiert. Weil sie letztlich fast 79.000 Euro an Beihilfe zu Unrecht kassierte, erhielt sie nun am Dienstag am Landesgeri­cht wegen schweren Betrugs drei Monate bedingte Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

Die Familie hatte 2007 die Zelte in Österreich abgebroche­n und in Kanada einen Neustart probiert, weil es rundherum „massive Probleme“gegeben habe, so die Frau vor dem Schöffenge­richt. Zu diesem Zeitpunkt bezog sie bereits für die vier Kinder Familienbe­ihilfe, den letzten Antrag hatte sie drei Jahre davor bei der Geburt des jüngsten Kindes gestellt. Daran, dass auf diesem Formular dezidiert festgehalt­en ist, jede Wohnsitzän­derung müsse binnen vier Wochen gemeldet werden, konnte oder wollte sie sich nicht mehr erinnern. „Ich habe geglaubt, das ist nichts Schlimmes. Weil ich ja noch österreich­ische Staatsbürg­erin bin“, meinte die Frau. Das hatte jedenfalls zur Folge, dass das Finanzamt bis Jänner 2016 weiter die Familienbe­ihilfe ausbezahlt­e. Heute, so die Angeklagte, verstehe sie natürlich, dass man nicht über lange Zeit Unterstütz­ung aus einem System beziehen könne, für das man selber keine Leistung erbringe. 20.000 Euro hat die 42-Jährige inzwischen an die Finanz zurückbeza­hlt.

Das Gericht sah im Handeln der Frau „zumindest eine geringe Form des Vorsatzes“und verurteilt­e sie zu drei Monaten bedingt. Weil die verhängte Strafe (noch) nicht im Strafregis­ter aufscheint, muss die 42Jährige keine Komplikati­onen bei der Rückreise nach Kanada befürchten.

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