Frau bezog acht Jahre illegal Familienbeihilfe Salzburgerin (42) hatte Auswanderung nach Kanada nicht gemeldet.
Eine Salzburgerin (42) bezog achteinhalb Jahre lang für vier Kinder Familienbeihilfe, obwohl sie nach Kanada ausgewandert war. Sie hatte sich weder in Österreich abgemeldet noch das Finanzamt über den Umzug informiert. Weil sie letztlich fast 79.000 Euro an Beihilfe zu Unrecht kassierte, erhielt sie nun am Dienstag am Landesgericht wegen schweren Betrugs drei Monate bedingte Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Familie hatte 2007 die Zelte in Österreich abgebrochen und in Kanada einen Neustart probiert, weil es rundherum „massive Probleme“gegeben habe, so die Frau vor dem Schöffengericht. Zu diesem Zeitpunkt bezog sie bereits für die vier Kinder Familienbeihilfe, den letzten Antrag hatte sie drei Jahre davor bei der Geburt des jüngsten Kindes gestellt. Daran, dass auf diesem Formular dezidiert festgehalten ist, jede Wohnsitzänderung müsse binnen vier Wochen gemeldet werden, konnte oder wollte sie sich nicht mehr erinnern. „Ich habe geglaubt, das ist nichts Schlimmes. Weil ich ja noch österreichische Staatsbürgerin bin“, meinte die Frau. Das hatte jedenfalls zur Folge, dass das Finanzamt bis Jänner 2016 weiter die Familienbeihilfe ausbezahlte. Heute, so die Angeklagte, verstehe sie natürlich, dass man nicht über lange Zeit Unterstützung aus einem System beziehen könne, für das man selber keine Leistung erbringe. 20.000 Euro hat die 42-Jährige inzwischen an die Finanz zurückbezahlt.
Das Gericht sah im Handeln der Frau „zumindest eine geringe Form des Vorsatzes“und verurteilte sie zu drei Monaten bedingt. Weil die verhängte Strafe (noch) nicht im Strafregister aufscheint, muss die 42Jährige keine Komplikationen bei der Rückreise nach Kanada befürchten.