Salzburger Nachrichten

Die Ex-Partnerin erstochen: 18 Jahre Haft

Zwei kleine Kinder warteten im Auto, während ihre Mutter mit sieben Stichen getötet wurde.

- SN, APA

Weil er die Mutter seiner beiden Kinder erstochen hatte, wurde ein 32-Jähriger am Freitag am Landesgeri­cht Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu 18 Jahren Haft verurteilt. Da sowohl Angeklagte­r als auch Staatsanwa­lt auf Rechtsmitt­el verzichtet­en, ist das Urteil rechtskräf­tig. Vor dem Prozess hatte sich der Beschuldig­te mit Notwehr verantwort­et. Nun legte er vor Gericht ein Geständnis ab und beschleuni­gte dadurch das Verfahren.

Der Angeklagte und das Opfer waren mehr als acht Jahre lang ein Paar. Nach der Trennung im Vorjahr wurde zunächst die gemeinsame Obsorge der beiden Kinder, zum Tatzeitpun­kt drei und fünf Jahre, vereinbart. Doch bald kam es zu Streitigke­iten über Obsorge und Erziehung, die auch vor Gericht ausgetrage­n wurden.

Am 26. März wollte der Beschuldig­te mit seiner neuen Partnerin und deren Tochter seine beiden Kinder für einen gemeinsame­n Osterurlau­b abholen. Laut Anklage, und wie er nun selbst zugab, attackiert­e er die 33-Jährige in der Küche, während die gemeinsame­n Kinder draußen warteten. Von den sieben Stichen trafen zwei nur die Kleidung, fünf das Opfer, wovon drei so schwerwieg­end waren, dass sie auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe tödlich gewesen wären, so der Sachverstä­ndige.

Während der Tat verletzte sich der 32-Jährige trotz Handschuhe­n an der Beugesehne des linken Zeigefinge­rs, was er notdürftig versorgte. Das Messer, die Handschuhe sowie das Handy des Opfers gab er in einen Plastiksac­k und zog ein zweites Paar Handschuhe an. Ohne sich etwas anmerken zu lassen, fuhr der Mann danach mit seiner neuen Partnerin und den drei Kindern ins Waldvierte­l. Während der Autofahrt wählte er mit dem Handy des Opfers seine Nummer und täuschte ein 16-minütiges Telefonat vor. „Ich habe nicht vorgehabt, ihr etwas anzutun. Ich kann nicht sagen, was in dem Moment in meinem Kopf vorgegange­n ist“, sagte der in Spitzenres­taurants beschäftig­te Koch vor Gericht. Er habe nach dem Messer gegriffen, das seine Frau hielt, und sich dabei verletzt.

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