Die Ex-Partnerin erstochen: 18 Jahre Haft
Zwei kleine Kinder warteten im Auto, während ihre Mutter mit sieben Stichen getötet wurde.
Weil er die Mutter seiner beiden Kinder erstochen hatte, wurde ein 32-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu 18 Jahren Haft verurteilt. Da sowohl Angeklagter als auch Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig. Vor dem Prozess hatte sich der Beschuldigte mit Notwehr verantwortet. Nun legte er vor Gericht ein Geständnis ab und beschleunigte dadurch das Verfahren.
Der Angeklagte und das Opfer waren mehr als acht Jahre lang ein Paar. Nach der Trennung im Vorjahr wurde zunächst die gemeinsame Obsorge der beiden Kinder, zum Tatzeitpunkt drei und fünf Jahre, vereinbart. Doch bald kam es zu Streitigkeiten über Obsorge und Erziehung, die auch vor Gericht ausgetragen wurden.
Am 26. März wollte der Beschuldigte mit seiner neuen Partnerin und deren Tochter seine beiden Kinder für einen gemeinsamen Osterurlaub abholen. Laut Anklage, und wie er nun selbst zugab, attackierte er die 33-Jährige in der Küche, während die gemeinsamen Kinder draußen warteten. Von den sieben Stichen trafen zwei nur die Kleidung, fünf das Opfer, wovon drei so schwerwiegend waren, dass sie auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe tödlich gewesen wären, so der Sachverständige.
Während der Tat verletzte sich der 32-Jährige trotz Handschuhen an der Beugesehne des linken Zeigefingers, was er notdürftig versorgte. Das Messer, die Handschuhe sowie das Handy des Opfers gab er in einen Plastiksack und zog ein zweites Paar Handschuhe an. Ohne sich etwas anmerken zu lassen, fuhr der Mann danach mit seiner neuen Partnerin und den drei Kindern ins Waldviertel. Während der Autofahrt wählte er mit dem Handy des Opfers seine Nummer und täuschte ein 16-minütiges Telefonat vor. „Ich habe nicht vorgehabt, ihr etwas anzutun. Ich kann nicht sagen, was in dem Moment in meinem Kopf vorgegangen ist“, sagte der in Spitzenrestaurants beschäftigte Koch vor Gericht. Er habe nach dem Messer gegriffen, das seine Frau hielt, und sich dabei verletzt.