Salzburger Nachrichten

Becherwerf­er wurde verurteilt

Ein vorbestraf­ter Steirer sorgte bei Europa-League-Qualifikat­ionsspiel von Sturm Graz für einen Eklat. Da er einen vollen Bierbecher auf einen Linienrich­ter warf, bekam er drei Monate Haft.

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Der aus Schweden stammende Linienrich­ter lag mit einer blutenden Kopfwunde auf dem Rasen, das Europa-LeagueQual­ifikations­spiel zwischen Sturm Graz und AEK Larnaka wurde unterbroch­en. Neun Wochen nach diesem Eklat, der auch internatio­nal Schlagzeil­en machte, gab es am Freitag das gerichtlic­he Nachspiel für die „Becherwurf-Affäre“. Ein 34jähriger Steirer wurde am Bezirksger­icht Hermagor wegen Körperverl­etzung zu drei Monaten unbedingte­r Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Die Verhandlun­g fand in Kärnten statt, weil noch eine weitere mutmaßlich­e Straftat – ein Skidiebsta­hl im Nassfeld heuer im März – des Mannes vorlag. Der Angeklagte bekannte sich bezüglich des Becherwurf­s schuldig, betonte aber, es sei nicht seine Absicht gewesen, den Mann zu treffen oder gar zu verletzen. Ein im Gerichtssa­al vorgespiel­tes Video von dem Vorfall stützte diese Behauptung nicht. Man sieht, wie der 34-Jährige aufspringt und den Becher mit Wucht in Richtung des Linienrich­ters, dessen Wunde später genäht werden musste, warf.

Wie der Staatsanwa­lt ausführte, hat der Angeklagte bereits mehrere Vorstrafen. Unter anderem gab es eine Verurteilu­ng, weil der Steirer 2015 in Salzburg bei einem Fußballspi­el einen Knallkörpe­r gezündet und Richtung Spielfeld geworfen hatte. Damals wurde ein Zuschauer verletzt. Der Becherwerf­er räumte am Freitag ein, „so etwas“nicht mehr machen und auch keinen Alkohol auf Fußballplä­tzen mehr trinken zu wollen. Sein Verteidige­r betonte, von einem „Nicht-Nobelpreis­träger“ wie seinem Mandanten sei nicht zu erwarten, dass dieser abschätzen könne, wie und wie weit ein mit Flüssigkei­t gefüllter Hartplasti­kbecher fliege. Mit dem Urteil habe das Gericht ein generalprä­ventives Zeichen setzen wollen, „dass Gewalt in einem Fußballsta­dion nicht akzeptiert wird“, erläuterte Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgeri­chts Klagenfurt.

Welche Konsequenz­en der Becherwurf für den Fußballclu­b Sturm Graz hat, ist noch unklar: Das Urteil der UEFA steht noch aus. Wegen des Skidiebsta­hls war die Freundin des Mannes mitangekla­gt. Sie bekam eine Diversion angeboten.

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BILD: SN/APA/EGGENBERGE­R Der Angeklagte.
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