Salzburger Nachrichten

Geldstrafe­n für sexistisch­e Postings

Nach dem Fall Maurer wird sexuelle Belästigun­g im Netz unter Strafe gestellt. Die ersten konkreten Pläne liegen nun vor.

- ALFRED PFEIFFENBE­RGER

WIEN. Die Maßnahmen, die die Regierung gegen sexistisch­e Postings im Netz ergreifen will, werden konkret. Ausgelöst durch den Fall der Ex-Grünen Sigi Maurer, die vom Account eines Besitzers eines Wiener Bierlokals mehrere sexistisch­e Nachrichte­n erhalten hat, beschäftig­t sich die Taskforce Strafrecht, die von Staatssekr­etärin Karoline Edtstadler (ÖVP) eingesetzt wurde, mit diesem Problem. Diese Expertengr­uppe hatte nach der Angelobung der ÖVP-FPÖ-Regierung den Auftrag erhalten zu überprüfen, ob die im Strafrecht enthaltene­n Strafen der Schwere der Taten angemessen sind.

Maurer war, weil sie den Inhaber des Accounts öffentlich bezichtigt hatte, diese Nachricht verfasst zu haben, wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte den Wahrheitsb­eweis nicht antreten können. Was gehörige Aufregung auslöste.

Um das in Zukunft zu verhindern, überlegt man im Büro von Staatssekr­etärin Edtstadler, dass die Besitzer der Accounts auch für die Inhalte, die von dort versendet werden, verantwort­lich sein sollen. Die Ausrede, dass jemand anderer den Account verwendet habe, wird es dann nicht mehr geben. Der Richter hatte im Fall Maurer extra darauf hingewiese­n, dass er den Aussagen des Betreibers des Bierlokals nicht glaube. Da es aber keinen konkreten Beweis gebe, müsse er Maurer verurteile­n.

Aber auch wie die Tat selbst sanktionie­rt werden kann, wird weiter überlegt. Eine Möglichkei­t, die angedacht ist, wäre, den Stalking-Paragrafen zu erweitern. Damit könnten sexistisch­e Postings mit Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze­n bestraft werden. Eine zweite Idee: Sexistisch­e Postings sollen durch das Verwaltung­srecht sanktionie­rt werden. Die Überlegung­en dafür: Der Täter oder die Täterin spürten die Konsequenz­en ihres Handelns durch die Geldstrafe sofort. Im Strafrecht dauert dies, weil das Delikt vor Gericht verhandelt wird, deutlich länger. Und noch etwas spreche für das Verwaltung­sstrafrech­t, heißt es aus dem Edtstadler-Büro. Jugendlich­e sind ab 14 Jahren strafmündi­g. Ob es Sinn macht, diese wegen eines sexistisch­en Postings gleich vor Gericht zu stellen, müsse man sich ebenfalls genau überlegen.

Aber auch nach all diesen Gesetzesän­derungen wäre es nicht erlaubt, den Urheber der Nachricht öffentlich zu benennen. Das Medienrech­t lässt die Veröffentl­ichung von Namen selbst von verurteilt­en Tätern nur in besonderen Ausnahmefä­llen zu.

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WWW.SN.AT/WIZANY Schrumpfkö­pfe . . .

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