Geldstrafen für sexistische Postings
Nach dem Fall Maurer wird sexuelle Belästigung im Netz unter Strafe gestellt. Die ersten konkreten Pläne liegen nun vor.
WIEN. Die Maßnahmen, die die Regierung gegen sexistische Postings im Netz ergreifen will, werden konkret. Ausgelöst durch den Fall der Ex-Grünen Sigi Maurer, die vom Account eines Besitzers eines Wiener Bierlokals mehrere sexistische Nachrichten erhalten hat, beschäftigt sich die Taskforce Strafrecht, die von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) eingesetzt wurde, mit diesem Problem. Diese Expertengruppe hatte nach der Angelobung der ÖVP-FPÖ-Regierung den Auftrag erhalten zu überprüfen, ob die im Strafrecht enthaltenen Strafen der Schwere der Taten angemessen sind.
Maurer war, weil sie den Inhaber des Accounts öffentlich bezichtigt hatte, diese Nachricht verfasst zu haben, wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte den Wahrheitsbeweis nicht antreten können. Was gehörige Aufregung auslöste.
Um das in Zukunft zu verhindern, überlegt man im Büro von Staatssekretärin Edtstadler, dass die Besitzer der Accounts auch für die Inhalte, die von dort versendet werden, verantwortlich sein sollen. Die Ausrede, dass jemand anderer den Account verwendet habe, wird es dann nicht mehr geben. Der Richter hatte im Fall Maurer extra darauf hingewiesen, dass er den Aussagen des Betreibers des Bierlokals nicht glaube. Da es aber keinen konkreten Beweis gebe, müsse er Maurer verurteilen.
Aber auch wie die Tat selbst sanktioniert werden kann, wird weiter überlegt. Eine Möglichkeit, die angedacht ist, wäre, den Stalking-Paragrafen zu erweitern. Damit könnten sexistische Postings mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden. Eine zweite Idee: Sexistische Postings sollen durch das Verwaltungsrecht sanktioniert werden. Die Überlegungen dafür: Der Täter oder die Täterin spürten die Konsequenzen ihres Handelns durch die Geldstrafe sofort. Im Strafrecht dauert dies, weil das Delikt vor Gericht verhandelt wird, deutlich länger. Und noch etwas spreche für das Verwaltungsstrafrecht, heißt es aus dem Edtstadler-Büro. Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig. Ob es Sinn macht, diese wegen eines sexistischen Postings gleich vor Gericht zu stellen, müsse man sich ebenfalls genau überlegen.
Aber auch nach all diesen Gesetzesänderungen wäre es nicht erlaubt, den Urheber der Nachricht öffentlich zu benennen. Das Medienrecht lässt die Veröffentlichung von Namen selbst von verurteilten Tätern nur in besonderen Ausnahmefällen zu.