„Thermen-Investor“verurteilt
Thermenprojekt im Pinzgau platzte: Ein Jahr Haft für Geschäftsmann.
Zwölf Monate teilbedingte Haft, drei Monate davon unbedingt, wegen schweren Betrugs: So lautete am Montag am Landesgericht das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen einen 64-jährigen deutsch-usbekischen Geschäftsmann rund um das bis heute nie realisierte, millionenschwere Mega-Thermenprojekt in St. Martin bei Lofer.
In dem seit September laufenden Schöffenprozess (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) wurde dem Geschäftsmann angelastet, er habe der Pinzgauer ThermenErrichtungsgesellschaft Theba – hinter ihr stehen die sieben Gemeinden des unteren Saalachtals – schon 2009 vorgetäuscht, er könne dieser ein Darlehen von 41,2 Millionen Euro gewähren. Um die besagte, zur Umsetzung des Thermenprojekts erforderliche Investitionssumme zu lukrieren, verlangte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft eine Anstoßfinanzierung von 380.000 Euro. Tatsächlich sei der 64-Jährige aber nie in der Lage gewesen, die 41,2 Mill. Euro aufzustellen.
Der Geschäftsmann (Verteidiger: RA Michael Hofer), der damals als Präsident einer Schweizer Investmentfirma auftrat, wies im Prozess den Vorwurf von sich: Zum einen seien von den 380.000 Euro exakt 80.000 Euro an seinen damaligen Anwalt geflossen. Und zweitens sei er sehr wohl in der Lage (gewesen), das Darlehen zu beschaffen – allerdings habe er vergeblich auf die Bereitstellung von Sicherheiten durch die Theba gewartet. Der 64-Jährige dazu bei Prozessbe- ginn: „Ich habe dem Geschäftsführer der Theba mehrmals gesagt, dass ich das Geld nur lukrieren kann, wenn sich die Theba zuerst die Grundstücke, auf der die Therme samt der Hotelanlage errichtet werden soll, einverleibt. Erst dann habe ich für die Bank eine Sicherheit und kann finanzieren.“Der Geschäftsführer der Theba wiederum bestritt im Zeugenstand, dass der Angeklagte das jemals gesagt habe: „Er hat uns vielmehr zugesagt, dass er das Geld auftreiben kann.“
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs in Höhe von 300.000 Euro zulasten der Errichtungsgesellschaft (Vertreter: RA Michael Kowarz). Begründung: Der Angeklagte habe „mit zumindest bedingtem Betrugsvorsatz gehandelt“. – Tatsache ist übrigens: Seit bereits 20 Jahren versucht die Theba eine Therme zu errichten. Allein: Eine solche gibt es bis heute nicht.