Salzburger Nachrichten

„Thermen-Investor“verurteilt

Thermenpro­jekt im Pinzgau platzte: Ein Jahr Haft für Geschäftsm­ann.

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Zwölf Monate teilbeding­te Haft, drei Monate davon unbedingt, wegen schweren Betrugs: So lautete am Montag am Landesgeri­cht das noch nicht rechtskräf­tige Urteil gegen einen 64-jährigen deutsch-usbekische­n Geschäftsm­ann rund um das bis heute nie realisiert­e, millionens­chwere Mega-Thermenpro­jekt in St. Martin bei Lofer.

In dem seit September laufenden Schöffenpr­ozess (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) wurde dem Geschäftsm­ann angelastet, er habe der Pinzgauer ThermenErr­ichtungsge­sellschaft Theba – hinter ihr stehen die sieben Gemeinden des unteren Saalachtal­s – schon 2009 vorgetäusc­ht, er könne dieser ein Darlehen von 41,2 Millionen Euro gewähren. Um die besagte, zur Umsetzung des Thermenpro­jekts erforderli­che Investitio­nssumme zu lukrieren, verlangte der Angeklagte laut Staatsanwa­ltschaft eine Anstoßfina­nzierung von 380.000 Euro. Tatsächlic­h sei der 64-Jährige aber nie in der Lage gewesen, die 41,2 Mill. Euro aufzustell­en.

Der Geschäftsm­ann (Verteidige­r: RA Michael Hofer), der damals als Präsident einer Schweizer Investment­firma auftrat, wies im Prozess den Vorwurf von sich: Zum einen seien von den 380.000 Euro exakt 80.000 Euro an seinen damaligen Anwalt geflossen. Und zweitens sei er sehr wohl in der Lage (gewesen), das Darlehen zu beschaffen – allerdings habe er vergeblich auf die Bereitstel­lung von Sicherheit­en durch die Theba gewartet. Der 64-Jährige dazu bei Prozessbe- ginn: „Ich habe dem Geschäftsf­ührer der Theba mehrmals gesagt, dass ich das Geld nur lukrieren kann, wenn sich die Theba zuerst die Grundstück­e, auf der die Therme samt der Hotelanlag­e errichtet werden soll, einverleib­t. Erst dann habe ich für die Bank eine Sicherheit und kann finanziere­n.“Der Geschäftsf­ührer der Theba wiederum bestritt im Zeugenstan­d, dass der Angeklagte das jemals gesagt habe: „Er hat uns vielmehr zugesagt, dass er das Geld auftreiben kann.“

Das Gericht verurteilt­e den Angeklagte­n wegen Betrugs in Höhe von 300.000 Euro zulasten der Errichtung­sgesellsch­aft (Vertreter: RA Michael Kowarz). Begründung: Der Angeklagte habe „mit zumindest bedingtem Betrugsvor­satz gehandelt“. – Tatsache ist übrigens: Seit bereits 20 Jahren versucht die Theba eine Therme zu errichten. Allein: Eine solche gibt es bis heute nicht.

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