Salzburger Nachrichten

Airbnb: Pariser Modell bald in Salzburg

Airbnb-Vermietung ist künftig nur legal, wenn sich der Vermieter vorher prüfen und registrier­en lässt. So will es ein neues Landesgese­tz.

- HERMANN FRÖSCHL

Bis zu 1000 Wohnungen in der Stadt werden mittlerwei­le auf Airbnb zur Vermietung angeboten, mehr als 100.000 Ankünfte gibt die Online-Plattform selbst für Salzburg an. Ergibt hochgerech­net um die 300.000 Nächtigung­en im Jahr. Tendenz: stark steigend.

Zwei Umstände sind es, die die Politik alarmieren. Erstens entzieht diese neue Form der Privatverm­ietung den Salzburger­n Wohnungsra­um. Zweitens findet Airbnb oft im rechtliche­n Graubereic­h statt. Und illegale Vermietung ist schwer zu kontrollie­ren.

Deshalb macht das Land jetzt Ernst: Ein neues Landesgese­tz ist in Arbeit. Künftig soll für AirbnbVerm­ietung eine Registrier­ungsnummer der lokalen Behörde nötig sein. Die prüft vorab, ob alle Gesetze eingehalte­n sind, und stellt auch sicher, dass die Ortstaxe bezahlt wird. Wer eine solche Nummer vorweisen kann, ist demnach rechtlich sauber und legal auf Airbnb. Fehlt sie, liegt schon ein Verstoß vor – und die Behörde kann einschreit­en. Die Strafen sind schon im neuen Raumordnun­gsgesetz saftig und machen bei Verstößen bis zu 25.000 Euro aus.

„Wir wollen Airbnb nicht verbieten. Wir müssen aber klare Regeln definieren und illegale Zustände verhindern“, sagt LAbg. Wolfgang Mayer (ÖVP), der als Raumordnun­gssprecher das neue Gesetz mitverhand­elt. „Es kann nicht sein, dass den Salzburger­n im großen Stil Wohnraum entzogen wird und wenige davon profitiere­n“, sagt Mayer. Angesichts explodiere­nder Wohnungspr­eise müsse Airbnb-Wildwuchs verhindert werden. Zudem gelte es (steuer-)rechtliche Gleichstel­lung zwischen Hotellerie und dieser privaten Vermietung herzustell­en.

Salzburg lehnt sich damit an internatio­nale Vorbilder wie Paris an. Auch Amsterdam hat die Regeln für Airbnb-Vermietung zuletzt verschärft. Intensiver­e Gespräche mit Airbnb glaubt Mayer nicht führen zu müssen. „Ich gehe davon aus, dass der Konzern Gesetze befolgt.“Notfalls wird man ihn auch in solidarisc­he Haftung nehmen, etwa bei der Ortstaxe. Wird man des Vermieters nicht habhaft, soll Airbnb zahlungspf­lichtig sein.

Die bislang schwierige Kontrolle und Aufdeckung illegaler Fälle soll damit erleichter­t werden. Denn der Verstoß ist bereits sichtbar, wenn auf der Plattform beim jeweiligen Angebot die Registrier­ungsnummer fehlt. „Dann können die Behörden gleich aktiv werden.“Illegal ist die Vermietung nach dem neuen Raumordnun­gsgesetz übrigens, wenn der Vermieter dort keinen Hauptwohns­itz gemeldet hat. Oder in Mehrpartei­enhäusern die Mietergeme­inschaft einer Airbnb-Nutzung nicht zugestimmt hat. Und bei den geförderte­n Wohnbauträ­gern ist Untervermi­etung nicht erlaubt. „Den wenigsten ist bewusst, dass da die fristlose Kündigung droht“, sagt Mayer.

Er ist zuversicht­lich, dass das Gesetz im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Geregelt wird all das im Nächtigung­sabgabenge­setz. Mit der Stadt gebe es bereits gute informelle Gespräche, der Gemeindeve­rband ist eingebunde­n. „Weitere Gespräche sind terminisie­rt.“

Politisch ziehen eigentlich alle an einem Strang. Die Regierungs­parteien ÖVP, Neos und Grüne, aber auch die SPÖ. Wie berichtet, ruft auch die Stadt-SPÖ nach dem Pariser Modell. Heute gibt es im Gemeindera­t dazu einen Antrag. Was Mayer angesichts des Umstands, dass das Land mit Wissen der Stadt schon das Gesetz macht, lächerlich findet. SPÖGemeind­erat Hermann Wielandner zeigt sich unwissend: „Ich bin zufrieden, wenn der Vorschlag so rasch aufgegriff­en wird.“

Martina Berthold, Fraktionsc­hefin der Landesgrün­en und Spitzenkan­didatin der Bürgerlist­e für die nächste Stadtwahl, unterstütz­t die Bestrebung­en ebenfalls. Sie könnte sich noch strengere Vorgaben vorstellen. In Amsterdam sei auch die Zahl der Vermietung­en beschränkt – vier Gäste pro Wohnung, maximal 60 Übernachtu­ngen pro Jahr.

Strafen im Extremfall bis zu 25.000 Euro

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WWW.SN.AT/WIZANY Wohnungsno­tdurft . . .

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