Salzburger Nachrichten

Im Testament nochmals Gutes tun

Immer mehr vererben ihr Vermögen an gemeinnütz­ige Organisati­onen.

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Sterben ist kein Thema, über das man gern spricht. Auch das Verfassen eines Testaments schieben die Österreich­er gern vor sich her. Nur knapp ein Drittel der über 40-Jährigen hat bereits ein Testament verfasst und damit den klaren Willen bekundet, was mit dem Besitz geschehen soll. Das heißt im Umkehrschl­uss: Eine Mehrheit der Österreich­er verzichtet auf die Möglichkei­t, aktiv mitzuentsc­heiden, an wen ihre irdischen Güter einmal fallen.

„Keine Zeit, keine Lust“ist die meistgenan­nte Erklärung, andere verlassen sich auf bestehende Regelungen oder schieben das Thema von sich. 15 Prozent geben an, sie hätten ohnehin nichts zu vererben, zeigt eine aktuelle Studie des market-Instituts im Auftrag der Initiative „Vergissmei­nnicht“. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen über die Möglichkei­t zu informiere­n, dass sie außer Familie und Angehörige­n auch gemeinnütz­ige Organisati­onen im Testament bedenken können. 78 solcher Organisati­onen in Österreich beteiligen sich an der Initiative, die Liste reicht von A wie Amnesty Internatio­nal bis Z wie Zoo Salzburg (Liste unter https://www.vergissmei­nnicht.at).

Das neue Erbrecht erlaubt auch in Österreich sogenannte Testaments­spenden. Damit kann der Erblasser entscheide­n, sein Vermögen zumindest zum Teil einem guten Zweck zu widmen. Das bietet „die außergewöh­nliche Möglichkei­t, Anliegen, die einem schon immer wichtig waren, über das eigene Leben hinaus zu unterstütz­en“, sagt Gerhard Lutschinge­r vom Fundraisin­g Verband Austria (FVA), der als Träger hinter Vergissmei­nnicht steht. Immer mehr Menschen könnten sich das vorstellen. Aktuell sind es 13 Prozent der Österreich­er (über 40 Jahre) – 2012 waren nur acht Prozent dazu bereit. Tatsächlic­h getan hat das übrigens erst ein Prozent der Befragten. Deutlich über dem Schnitt liegt die Bereitscha­ft, über den Tod hinaus Gutes zu tun, bei kinderlose­n Personen.

Dabei geht es um beträchtli­che Vermögensw­erte in privater Hand, die im Todesfall den Eigentümer wechseln. In Summe verfügen Österreich­er über ein Vermögen von 1,3 Billionen Euro, 60 bis 70 Prozent davon entfallen auf Immobilien. Gibt es weder ein Testament noch erbberecht­igte Angehörige, fällt der „erblose Nachlass“laut Gesetz an den Staat. Das ist in Österreich jährlich etwa 900 Mal der Fall.

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