Was im Migrationspakt steht
Die UNO will Fluchtursachen beseitigen, die Rechte von Migranten stärken und eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“sicherstellen. Österreich unterschreibt das nicht.
Wenige Wochen vor der geplanten Unterzeichnung Mitte Dezember in Marokko ist Österreich aus dem UNO-Migrationspakt ausgestiegen. Es ist das erste große Menschenrechtsabkommen der UNO, das Österreich nicht unterzeichnen wird.
Der Pakt entstand als Reaktion auf die ungeregelten Wanderungsbewegungen der Jahre 2015/16, die in Europa – nicht zuletzt in Österreich – zu großen politischen Umwälzungen geführt haben. Dem wollen die Vereinten Nationen ein Regelwerk entgegenstellen, das die Migration besser organisiert, ohne allerdings rechtlich verbindliche Regeln aufzustellen.
Souveränität
Vor Österreich haben schon die USA, Australien und Ungarn ihren Ausstieg aus dem Pakt verkündet, um ihre Souveränität in der Migrationspolitik zu wahren. Auch Tschechien erwägt, dem Pakt aus diesem Grund nicht beizutreten. Freilich heißt es in der Präambel:
„Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden.“
Vision
Unter dem Titel „Unsere Vision und Leitprinzipien“heißt es weiter:
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
Unterstrichen wird der internationale Ansatz des Pakts:
„Kein Land kann die mit diesem globalen Phänomen verbundenen Herausforderungen und Chancen allein bewältigen. Mit diesem umfassenden Ansatz wollen wir eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtern und gleichzeitig die negativen Auswirkungen irregulärer Migration durch internationale Zusammenarbeit reduzieren.“
Information
Als eines der wesentlichsten Ziele wird eine bessere Information über Migration genannt:
„Wir müssen sicherstellen, dass gegenwärtige und potenzielle Migranten vollständig über ihre Rechte und Pflichten und die Möglichkeiten für eine sichere, geordnete und reguläre Migration informiert werden und sich der mit irregulärer Migration verbundenen Risiken bewusst sind. Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.“
Ziele
Insgesamt formuliert der Pakt 23 Ziele, unter anderem die Bekämpfung der Fluchtursachen, konkret „die Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“.
Weitere Ziele sind die Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schlepperei, die Koordinierung des „Grenzmanagements“an den nationalen Grenzen, der Schutz von Menschenleben und der Zugang von Migranten zu Grundleistungen.
Der Freiheitsentzug soll bei Migranten nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden, Massenabschiebungen sollen vermieden werden. Die Möglichkeiten zu legaler Migration sollen verbessert werden.