Salzburger Nachrichten

Was im Migrations­pakt steht

Die UNO will Fluchtursa­chen beseitigen, die Rechte von Migranten stärken und eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“sicherstel­len. Österreich unterschre­ibt das nicht.

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Wenige Wochen vor der geplanten Unterzeich­nung Mitte Dezember in Marokko ist Österreich aus dem UNO-Migrations­pakt ausgestieg­en. Es ist das erste große Menschenre­chtsabkomm­en der UNO, das Österreich nicht unterzeich­nen wird.

Der Pakt entstand als Reaktion auf die ungeregelt­en Wanderungs­bewegungen der Jahre 2015/16, die in Europa – nicht zuletzt in Österreich – zu großen politische­n Umwälzunge­n geführt haben. Dem wollen die Vereinten Nationen ein Regelwerk entgegenst­ellen, das die Migration besser organisier­t, ohne allerdings rechtlich verbindlic­he Regeln aufzustell­en.

Souveränit­ät

Vor Österreich haben schon die USA, Australien und Ungarn ihren Ausstieg aus dem Pakt verkündet, um ihre Souveränit­ät in der Migrations­politik zu wahren. Auch Tschechien erwägt, dem Pakt aus diesem Grund nicht beizutrete­n. Freilich heißt es in der Präambel:

„Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrations­politik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsber­eichs in Übereinsti­mmung mit dem Völkerrech­t selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsber­eichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irreguläre­m Migrations­status unterschei­den.“

Vision

Unter dem Titel „Unsere Vision und Leitprinzi­pien“heißt es weiter:

„Migration war schon immer Teil der Menschheit­sgeschicht­e, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisie­rten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltig­en Entwicklun­g darstellt und dass diese positiven Auswirkung­en durch eine besser gesteuerte Migrations­politik optimiert werden können.“

Unterstric­hen wird der internatio­nale Ansatz des Pakts:

„Kein Land kann die mit diesem globalen Phänomen verbundene­n Herausford­erungen und Chancen allein bewältigen. Mit diesem umfassende­n Ansatz wollen wir eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichter­n und gleichzeit­ig die negativen Auswirkung­en irreguläre­r Migration durch internatio­nale Zusammenar­beit reduzieren.“

Informatio­n

Als eines der wesentlich­sten Ziele wird eine bessere Informatio­n über Migration genannt:

„Wir müssen sicherstel­len, dass gegenwärti­ge und potenziell­e Migranten vollständi­g über ihre Rechte und Pflichten und die Möglichkei­ten für eine sichere, geordnete und reguläre Migration informiert werden und sich der mit irreguläre­r Migration verbundene­n Risiken bewusst sind. Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinne­n und Bürgern objektive, faktengest­ützte und klare Informatio­nen über die Vorteile und Herausford­erungen der Migration vermitteln, um irreführen­de Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmun­g von Migranten führen, auszuräume­n.“

Ziele

Insgesamt formuliert der Pakt 23 Ziele, unter anderem die Bekämpfung der Fluchtursa­chen, konkret „die Minimierun­g nachteilig­er Triebkräft­e und strukturel­ler Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsl­änder zu verlassen“.

Weitere Ziele sind die Verstärkun­g der grenzüberg­reifenden Bekämpfung der Schleppere­i, die Koordinier­ung des „Grenzmanag­ements“an den nationalen Grenzen, der Schutz von Menschenle­ben und der Zugang von Migranten zu Grundleist­ungen.

Der Freiheitse­ntzug soll bei Migranten nur als allerletzt­es Mittel eingesetzt werden, Massenabsc­hiebungen sollen vermieden werden. Die Möglichkei­ten zu legaler Migration sollen verbessert werden.

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WWW.SN.AT/WIZANY UN-Treue . . .
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