Airbnb: Land will mit neuem Gesetz gegensteuern
Ein neues Nächtigungsabgabengesetz, das bis Sommer 2019 in Kraft tritt, soll Wohnungsvermieter zur Registrierung sowie zur Abfuhr der Ortstaxe zwingen. Strafen drohen aber schon jetzt.
Der SN-Bericht über mehrere frei finanzierte Eigentumswohnungen in Gneis, die über Airbnb angeboten werden, schlägt auch in der Politik Wellen. Planungsstadtrat Johann Padutsch (BL) macht seinem Ärger Luft: „Das ist völlig unerträglich und entspricht in keinster Weise dem, was wir ausgemacht haben.“Denn der Raumordnungsvertrag, den Padutsch 2014 vor der Umwidmung mit den Grundeigentümern, Baumeister Markus Voglreiter und Daniell Porsche, ausverhandelt hat, sei eindeutig, so der Stadtrat: „Es müssen 70 Prozent geförderte Mietwohnungen gebaut werden und 30 Prozent frei finanzierte Eigentumswohnungen, die an Hauptwohnsitzer verkauft werden müssen. Der Eigentümer darf die Wohnungen aber weitervermieten, aber dann muss der Mieter den Hauptwohnsitz begründen.“Eine Airbnb-Vermietung ohne Hauptwohnsitz-Begründung widerspreche daher dem Geist des Vertrags, sagt Padutsch. Er fordert eine landesgesetzliche Regelung, um AirbnbDeals überhaupt zu verbieten: „Ich fürchte aber, das ist nicht realistisch.“
Auch Bgm. Harald Preuner (ÖVP) ärgert der Fall in Gneis. Die Argumentation des Baumeisters in der SN-Samstagausgabe, wonach mit Dauermietern ohnehin mehr zu verdienen sei als mit Airbnb, ist für Preuner „hanebüchen“: „Denn mit Airbnb ist das Drei- bis Vierfache zu lukrieren und man hat kein Problem, den Mieter wieder loszuwerden.“Voglreiter selbst war am Sonntag für die SN nicht erreichbar.
Auch die Meinung des Magistratsexperten Alexander Würfl, wonach der Großteil der AirbnbVermietungen legal sei, teilt Bürgermeister Preuner nicht: Denn der Passus im neuen Raumordnungsgesetz, wonach bisheriges Vermieten ab 1.1.2018 weiter legal sein solle, „bezieht sich nicht auf Airbnb, vermute ich“, so Preuner.
Er hofft auf das neue LandesNächtigungsabgabengesetz, das sein ÖVP-Kollege LAbg. Wolfgang Mayer verhandelt hat. Es soll bis Sommer 2019 in Kraft treten und Vermieter zwingen, sich bei der Gemeinde zu registrieren. Mayer: „Wenn dann wer online ohne Registrierungsnummer Räume anbietet, können wir gegen ihn baurechtlich vorgehen. Da sind jetzt schon bis zu 25.000 Euro Strafen möglich.“Auch abgabenrechtlich könnten Verstöße geahndet werden, „wenn der Vermieter die Ortstaxe nicht zahlt“.
SPÖ-LAbg. Roland Meisl glaubt, dass eine Bändigung von Airbnb per Landesgesetz nicht erreichbar sei: „Daher muss das Land in Verhandlungen mit den Anbietern treten. Wie schwierig das ist, zeigen die jüngst gescheiterten Verhandlungen mit Airbnb in Wien.“Erstrebenswert sei eine bundesweite Lösung.
Neos-Nationalrat Sepp Schellhorn sagt, dass Schranken für Airbnb nicht genug seien, um Wohnungsnot zu bekämpfen: „Wenn ein Hotelier behördliche Auflagen erfüllen und Ortstaxe zahlen muss, muss das auch für gewerbliche Airbnb-Vermieter gelten.“Kontrollen dürften nicht an fehlenden Beamten scheitern. Parallel zu Airbnb müsse man sich aber „auch Urlaub am Bauernhof ansehen, weil die auch viel weniger Auflagen haben“.