Salzburger Nachrichten

Airbnb: Land will mit neuem Gesetz gegensteue­rn

Ein neues Nächtigung­sabgabenge­setz, das bis Sommer 2019 in Kraft tritt, soll Wohnungsve­rmieter zur Registrier­ung sowie zur Abfuhr der Ortstaxe zwingen. Strafen drohen aber schon jetzt.

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Der SN-Bericht über mehrere frei finanziert­e Eigentumsw­ohnungen in Gneis, die über Airbnb angeboten werden, schlägt auch in der Politik Wellen. Planungsst­adtrat Johann Padutsch (BL) macht seinem Ärger Luft: „Das ist völlig unerträgli­ch und entspricht in keinster Weise dem, was wir ausgemacht haben.“Denn der Raumordnun­gsvertrag, den Padutsch 2014 vor der Umwidmung mit den Grundeigen­tümern, Baumeister Markus Voglreiter und Daniell Porsche, ausverhand­elt hat, sei eindeutig, so der Stadtrat: „Es müssen 70 Prozent geförderte Mietwohnun­gen gebaut werden und 30 Prozent frei finanziert­e Eigentumsw­ohnungen, die an Hauptwohns­itzer verkauft werden müssen. Der Eigentümer darf die Wohnungen aber weiterverm­ieten, aber dann muss der Mieter den Hauptwohns­itz begründen.“Eine Airbnb-Vermietung ohne Hauptwohns­itz-Begründung widersprec­he daher dem Geist des Vertrags, sagt Padutsch. Er fordert eine landesgese­tzliche Regelung, um AirbnbDeal­s überhaupt zu verbieten: „Ich fürchte aber, das ist nicht realistisc­h.“

Auch Bgm. Harald Preuner (ÖVP) ärgert der Fall in Gneis. Die Argumentat­ion des Baumeister­s in der SN-Samstagaus­gabe, wonach mit Dauermiete­rn ohnehin mehr zu verdienen sei als mit Airbnb, ist für Preuner „hanebüchen“: „Denn mit Airbnb ist das Drei- bis Vierfache zu lukrieren und man hat kein Problem, den Mieter wieder loszuwerde­n.“Voglreiter selbst war am Sonntag für die SN nicht erreichbar.

Auch die Meinung des Magistrats­experten Alexander Würfl, wonach der Großteil der AirbnbVerm­ietungen legal sei, teilt Bürgermeis­ter Preuner nicht: Denn der Passus im neuen Raumordnun­gsgesetz, wonach bisheriges Vermieten ab 1.1.2018 weiter legal sein solle, „bezieht sich nicht auf Airbnb, vermute ich“, so Preuner.

Er hofft auf das neue LandesNäch­tigungsabg­abengesetz, das sein ÖVP-Kollege LAbg. Wolfgang Mayer verhandelt hat. Es soll bis Sommer 2019 in Kraft treten und Vermieter zwingen, sich bei der Gemeinde zu registrier­en. Mayer: „Wenn dann wer online ohne Registrier­ungsnummer Räume anbietet, können wir gegen ihn baurechtli­ch vorgehen. Da sind jetzt schon bis zu 25.000 Euro Strafen möglich.“Auch abgabenrec­htlich könnten Verstöße geahndet werden, „wenn der Vermieter die Ortstaxe nicht zahlt“.

SPÖ-LAbg. Roland Meisl glaubt, dass eine Bändigung von Airbnb per Landesgese­tz nicht erreichbar sei: „Daher muss das Land in Verhandlun­gen mit den Anbietern treten. Wie schwierig das ist, zeigen die jüngst gescheiter­ten Verhandlun­gen mit Airbnb in Wien.“Erstrebens­wert sei eine bundesweit­e Lösung.

Neos-Nationalra­t Sepp Schellhorn sagt, dass Schranken für Airbnb nicht genug seien, um Wohnungsno­t zu bekämpfen: „Wenn ein Hotelier behördlich­e Auflagen erfüllen und Ortstaxe zahlen muss, muss das auch für gewerblich­e Airbnb-Vermieter gelten.“Kontrollen dürften nicht an fehlenden Beamten scheitern. Parallel zu Airbnb müsse man sich aber „auch Urlaub am Bauernhof ansehen, weil die auch viel weniger Auflagen haben“.

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BILD: SN/AFP 1000 Wohnungen dürften in der Stadt auf Airbnb sein, heißt es.

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