Salzburgerin mit türkischen Wurzeln darf Pass behalten
Der Fall einer 31-Jährigen sorgte österreichweit für Aufsehen. Nun gab es für sie ein glückliches Ende. Derweil werden in Österreich noch Tausende mögliche Doppelstaatsbürger überprüft.
SALZBURG. Vor zwei Wochen erzählte Cigdem Schiller aus dem Flachgau in den „Salzburger Nachrichten“ihre Geschichte. Die 31-jährige Frau hatte so wie Tausende andere Türken in Österreich einen blauen Brief erhalten. Denn ihr Name war auf einer der umstrittenen Wählerevidenzlisten aufgeschienen und sie damit für die Wahl in der Türkei im Jahr 2015 eingetragen. Gegen Schiller, Mutter einer kleinen Tochter, wurde ein Prüfverfahren eingeleitet. Da Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich in der Regel nicht zulässig sind, musste sie um ihren Reisepass zittern. Den hätte sie im Falle eines negativen Ausgangs eines Verfahrens zur Feststellung der Staatsbürgerschaft verloren. Ein Spießrutenlauf begann. Nun nahm er ein gutes Ende.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hatte in der Vorwoche auf Anfrage der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper bestätigt, dass eine anonym der FPÖ zugespielte, niemals überprüfte Liste als Grundlage für Staatsbürgerschafts-Aberkennungen diene. Die SN berichteten exklusiv. „Die Liste wurde im Mai 2017 vom damaligen Klubobmann der FPÖ, Heinz-Christian Strache, an das Bundesministerium für Inneres übermittelt“, schreibt Kickl in seiner Anfragebeantwortung. Überdies hat sich herausgestellt, dass die Liste mit den Doppelstaatsbürgerschaften fehlerhaft ist. Etlichen Betroffenen gelang der Nachweis, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, folglich fälschlicherweise auf der Liste stehen. Bisher haben nach Angaben der zuständigen Landesregierungen 85 illegale Doppelstaatsbürger rechtskräftig ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren, rund 100 weitere Aberkennungen seien noch nicht rechtskräftig, heißt es. Vollständig sind diese Zahlen aber nicht, denn die Kärntner Landesregierung macht keine Angaben. Außerdem weist Salzburg darauf hin, dass sich die Zahlen laufend ändern (etwa durch Übersiedlung in andere Bundesländer). Allein in Wien wurden 18.000 Prüfverfahren eingeleitet, in Oberösterreich 4000 und in Tirol 1900. Die meisten rechtskräftigen Aberkennungen gab es den Anga- ben zufolge in Salzburg (28) und Niederösterreich (25). Danach folgen Wien (13), Oberösterreich (9), Vorarlberg und das Burgenland (je 4) sowie die Steiermark (2). In Tirol gibt es noch keine rechtskräftigen Entscheidungen, weil man auf den Ausgang eines Musterverfahrens beim Landesverwaltungsgericht wartet.