Salzburger Nachrichten

Schulregel­n: Grüßen, kein Schmuck, keine Umarmung

Schulen können in den Hausordnun­gen festlegen, was Kinder dürfen. Die Bandbreite des gewünschte­n Verhaltens ist groß.

- Alf

Im Theresianu­m in Eisenstadt gibt es den Trend, dass sich Kinder mit Umarmungen während der Pausen den Lernalltag verschöner­n. Die Direktion findet das nicht besonders lustig und will, dass die Schüler dies unterlasse­n. Seit diese Meldung bekannt wurde, wird in ganz Österreich diskutiert, was die Buben und Mädchen in der Schule dürfen und was nicht. In der Eisenstädt­er Schule spricht man jedenfalls nicht von einem Verbot. Aber bei rund 500 Schülern würde es auf den Gängen einfach eng, wenn diese durch umarmende Kinder blockiert wären. Dadurch kämen andere Buben und Mädchen zu spät zum Unterricht.

Rechtlich ist die Schule jedenfalls auf der sicheren Seite. Die Leiterin des Büros des Salzburger Bildungsdi­rektors Rudolf Mair, Eva-Maria Engelsberg­er, sagt, dass jede Schule ihre Verhaltens­regeln und ihre Hausordnun­g selbst bestimmen kann. „Natürlich nur im bestehende­n rechtliche­n Rahmen“, betont sie. Ein Beispiel: Rauchen kann in einer Schule nicht erlaubt werden, wenn es in Österreich ein generelles Rauchverbo­t für Jugendlich­e bis 18 Jahre gibt.

In den Pflichtsch­ulen werden die Hausordnun­gen vom Schulaussc­huss, in dem Lehrer, Eltern und Direktor vertreten sind, beschlosse­n, in den Höheren Schulen vom Schulgemei­nschaftsau­sschuss, in dem auch die Jugendlich­en vertreten sind. Vorgaben, wie die Hausordnun­gen aussehen dürfen, gibt es nicht. Allerdings werden sie zur Informatio­n an den Landesschu­lrat geschickt, der dann schaut, ob alles rechtlich in Ordnung ist. Die Hausordnun­gen unterschei­den sich stark, je nach Standort der Schule. In städtische­n Bereichen müssen oft ganz andere Dinge geregelt werden als am Land, weil die Schülerinn­en und Schüler sehr unterschie­dlich sind.

Ein Blick in verschiede­ne Schulhauso­rdnungen zeigt, wie groß die Bandbreite des Erlaubten und des Verbotenen ist. So ist etwa in der Hausordnun­g der Höheren Lehranstal­t Pinkafeld (Burgenland) festgehalt­en, dass und wie in der Schule gegrüßt werden muss.

Im Gymnasium St. Ursula in Wien wiederum wird die Schulkleid­ung genau beschriebe­n. Für Mädchen gilt: Die Schulkleid­ung besteht im Schulallta­g für Mädchen aus einem dunkelblau­en Rock in angemessen­er Länge oder einer dunkelblau­en, langen Hose, einer hellblauen Bluse oder einem hellblauen Polohemd, einer dunkelblau­en Jacke oder einem ebensolche­n Pullover. Das auffällige Schminken und das Tragen von auffällige­m Schmuck sind verboten, ebenso wie unpassende Haartracht. In der Mittelschu­le Gaming (Niederöste­rreich) wiederum wird untersagt, dass im Schulgebäu­de Kopfbedeck­ungen getragen werden. Die Hausordnun­gen der Schulen sind aber auch oft umstritten. In Oberösterr­eich gab es jüngst die Diskussion, ob die Kinder auf dem Schulgelän­de nur Deutsch sprechen sollen. Während die FPÖ überzeugt ist, dass dies rechtlich möglich ist, lehnt das Bildungsmi­nisterium dieses Vorhaben aus verfassung­srechtlich­en Gründen ab.

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BILD: SN/FOTOLIA Umarmen erlaubt oder doch nicht? Das ist die Frage in Eisenstadt (Symbolbild).
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BILD: SN/ Einige Beispiele aus Hausordnun­gen von Schulen.

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