Schulregeln: Grüßen, kein Schmuck, keine Umarmung
Schulen können in den Hausordnungen festlegen, was Kinder dürfen. Die Bandbreite des gewünschten Verhaltens ist groß.
Im Theresianum in Eisenstadt gibt es den Trend, dass sich Kinder mit Umarmungen während der Pausen den Lernalltag verschönern. Die Direktion findet das nicht besonders lustig und will, dass die Schüler dies unterlassen. Seit diese Meldung bekannt wurde, wird in ganz Österreich diskutiert, was die Buben und Mädchen in der Schule dürfen und was nicht. In der Eisenstädter Schule spricht man jedenfalls nicht von einem Verbot. Aber bei rund 500 Schülern würde es auf den Gängen einfach eng, wenn diese durch umarmende Kinder blockiert wären. Dadurch kämen andere Buben und Mädchen zu spät zum Unterricht.
Rechtlich ist die Schule jedenfalls auf der sicheren Seite. Die Leiterin des Büros des Salzburger Bildungsdirektors Rudolf Mair, Eva-Maria Engelsberger, sagt, dass jede Schule ihre Verhaltensregeln und ihre Hausordnung selbst bestimmen kann. „Natürlich nur im bestehenden rechtlichen Rahmen“, betont sie. Ein Beispiel: Rauchen kann in einer Schule nicht erlaubt werden, wenn es in Österreich ein generelles Rauchverbot für Jugendliche bis 18 Jahre gibt.
In den Pflichtschulen werden die Hausordnungen vom Schulausschuss, in dem Lehrer, Eltern und Direktor vertreten sind, beschlossen, in den Höheren Schulen vom Schulgemeinschaftsausschuss, in dem auch die Jugendlichen vertreten sind. Vorgaben, wie die Hausordnungen aussehen dürfen, gibt es nicht. Allerdings werden sie zur Information an den Landesschulrat geschickt, der dann schaut, ob alles rechtlich in Ordnung ist. Die Hausordnungen unterscheiden sich stark, je nach Standort der Schule. In städtischen Bereichen müssen oft ganz andere Dinge geregelt werden als am Land, weil die Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedlich sind.
Ein Blick in verschiedene Schulhausordnungen zeigt, wie groß die Bandbreite des Erlaubten und des Verbotenen ist. So ist etwa in der Hausordnung der Höheren Lehranstalt Pinkafeld (Burgenland) festgehalten, dass und wie in der Schule gegrüßt werden muss.
Im Gymnasium St. Ursula in Wien wiederum wird die Schulkleidung genau beschrieben. Für Mädchen gilt: Die Schulkleidung besteht im Schulalltag für Mädchen aus einem dunkelblauen Rock in angemessener Länge oder einer dunkelblauen, langen Hose, einer hellblauen Bluse oder einem hellblauen Polohemd, einer dunkelblauen Jacke oder einem ebensolchen Pullover. Das auffällige Schminken und das Tragen von auffälligem Schmuck sind verboten, ebenso wie unpassende Haartracht. In der Mittelschule Gaming (Niederösterreich) wiederum wird untersagt, dass im Schulgebäude Kopfbedeckungen getragen werden. Die Hausordnungen der Schulen sind aber auch oft umstritten. In Oberösterreich gab es jüngst die Diskussion, ob die Kinder auf dem Schulgelände nur Deutsch sprechen sollen. Während die FPÖ überzeugt ist, dass dies rechtlich möglich ist, lehnt das Bildungsministerium dieses Vorhaben aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.