Salzburger Nachrichten

Staatsanwa­lt prüft Geheimnisv­errat

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Dringender Tatverdach­t: Die Staatsanwa­ltschaft Salzburg hat am Montag bei Gericht die Untersuchu­ngshaft für den mutmaßlich­en Russland-Spion beantragt. Die Strafverfo­lgungsbehö­rde „geht nach Prüfung der bisherigen Ermittlung­sergebniss­e, insbesonde­re der umfangreic­hen Vernehmung­sprotokoll­e (...), von einer dringenden Verdachtsl­age aus“. Das betrifft gleich drei Delikte, wobei der Verrat von Staatsgehe­imnissen sowie Militärgeh­eimnissen am schwersten wiegen. Drei mögliche Delikte: Der Verrat von Staatsgehe­imnissen (§ 252 Strafgeset­zbuch) ist mit ein bis zehn Jahren Haft bedroht. Gleiches gilt für die „vorsätzlic­he Preisgabe militärisc­her Geheimniss­e“(§26/2 Militärstr­afgesetz). Zudem wird dem 70-jährigen ExOberst auch vorgeworfe­n, einen „geheimen Nachrichte­ndienst zum Nachteil Österreich­s“eingericht­et zu haben (§256 StGB). Dieses Delikt ist ein Vergehen, bei einer Verurteilu­ng drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Verschluss­sache: „Aufgrund der Bedeutung des Ermittlung­sgegenstan­des“führt die Staatsanwa­ltschaft den Spionagefa­ll als „Verschluss­sache“. Daher würden derzeit keine näheren Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens gegeben. Die Staatsanwä­lte haben den Tatzeitrau­m nun mit 1992 bis September 2018 angegeben, daher wird auch weitere Tatbegehun­gsgefahr sowie Fluchtgefa­hr gesehen.

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