Staatsanwalt prüft Geheimnisverrat
Dringender Tatverdacht: Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat am Montag bei Gericht die Untersuchungshaft für den mutmaßlichen Russland-Spion beantragt. Die Strafverfolgungsbehörde „geht nach Prüfung der bisherigen Ermittlungsergebnisse, insbesondere der umfangreichen Vernehmungsprotokolle (...), von einer dringenden Verdachtslage aus“. Das betrifft gleich drei Delikte, wobei der Verrat von Staatsgeheimnissen sowie Militärgeheimnissen am schwersten wiegen. Drei mögliche Delikte: Der Verrat von Staatsgeheimnissen (§ 252 Strafgesetzbuch) ist mit ein bis zehn Jahren Haft bedroht. Gleiches gilt für die „vorsätzliche Preisgabe militärischer Geheimnisse“(§26/2 Militärstrafgesetz). Zudem wird dem 70-jährigen ExOberst auch vorgeworfen, einen „geheimen Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“eingerichtet zu haben (§256 StGB). Dieses Delikt ist ein Vergehen, bei einer Verurteilung drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Verschlusssache: „Aufgrund der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes“führt die Staatsanwaltschaft den Spionagefall als „Verschlusssache“. Daher würden derzeit keine näheren Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens gegeben. Die Staatsanwälte haben den Tatzeitraum nun mit 1992 bis September 2018 angegeben, daher wird auch weitere Tatbegehungsgefahr sowie Fluchtgefahr gesehen.