Mutmaßlicher Spion kam wieder frei
Das Landesgericht Salzburg bestätigte den dringenden Tatverdacht gegen einen pensionierten Oberst. Fluchtgefahr bestehe nicht, aber der Mann musste den Pass abgeben. Der Ex-Offizier habe keine Geheiminformationen mehr, glaubt die Richterin.
Jener pensionierte Oberst des Bundesheers aus Salzburg, der seit 1992 den russischen Militärgeheimdienst GRU mit sensiblen Informationen aus Österreich und über NATO-Strukturen versorgt haben soll, muss nicht in Untersuchungshaft. Die zuständige Richterin wies den Haftantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag ab. Allerdings kam auch das Landesgericht zum Schluss, dass gegen den 70-jährigen Ex-Soldaten ein dringender Tatverdacht in Richtung Nachrichtendienst, Verrat von Staatsgeheimnissen und Preisgabe militärischer Geheimnisse besteht.
Anders als die Staatsanwaltschaft sieht das Gericht allerdings weder Fluchtgefahr noch befürchtet die Richterin, dass der Oberst im Ruhestand seiner mutmaßlichen Spionagetätigkeit weiter nachgehen könnte.
„Fluchtgefahr ist nicht gegeben, weil der Beschuldigte in Österreich sozial bestens integriert ist, seit 1987 einen fixen Wohnsitz im Inland hat und bisher nicht geflüchtet ist, obwohl er bereits seit zwei Monaten Kenntnis von den gegen ihn laufenden Ermittlungen hat“, erklärte Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts Salzburg. Dennoch wurde dem Beschuldigten der Reisepass abgenommen und die Richterin erteilte ihm die Weisung, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle persönlich zu melden. Einen Wohnsitzwechsel müsste der Ex-Offizier sofort dem Gericht melden.
Zum Thema Tatbegehungsgefahr stellte das Gericht fest, „es ist davon auszugehen, dass der bereits in Pension befindliche Beschuldigte über keine weiteren geheimen Informationen verfügt, welche er noch weitergeben könnte“. Zugleich seien ihm „alle technischen Kommunikationsmittel, mit denen er nach dem dringenden Tatverdacht in Kontakt mit einem fremden Geheimdienst stand, abgenommen und polizeilich sichergestellt“worden.
Die Staatsanwaltschaft will das aber nicht auf sich beruhen lassen und erhob am Nachmittag eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss zur Enthaftung. Nun muss das Oberlandesgericht Linz entscheiden.
Wie berichtet, drohen dem pensionierten Beamten bis zu zehn Jahre Haft. Davor liegt es an der Staatsanwaltschaft, die vom Heer und der Polizei vorgelegten Beweismittel zu prüfen und weitere Vernehmungen durchzuführen. Der Verteidiger des Ex-Offiziers, Michael Hofer aus Salzburg, zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts natürlich zufrieden: „Das Gericht hat glasklar erkannt, dass keine Notwendigkeit für eine Haftverhängung besteht. Mein Mandant wusste schon zwei Monate lang von Erhebungen gegen ihn und hat keinerlei Anstalten gemacht, zu flüchten. Im Gegenteil: Er war stets kooperativ.“Zu den Vorwürfen gegen den Oberst wollte der Anwalt nichts sagen.
Zum Stil der Befragungen durch das Abwehramt des Heers und am Wochenende durch den Verfassungsschutz der Polizei betonte der Anwalt allerdings, „dass das Zustandekommen gewisser Beweisergebnisse zu hinterfragen ist – und zwar auf seine Rechtsstaatlichkeit hin“.
„Die Richterin sieht keine Fluchtgefahr.“Peter Egger, Landesgerichtssprecher