Was steht im Migrationspakt?
Von Journalisten und Leserbriefschreibern wird immer wieder kritisiert, dass die Regierung dem Migrationspakt nicht beitreten will. Nun frage ich mich, ob irgendwer von diesen den ganzen Text gelesen hat. Es werden am Anfang 23 Ziele beschrieben, durchwegs begrüßenswerte, aber kein Wort wird darüber verloren über deren Umsetzung und vor allem die Finanzierung.
In der Präambel wird festgehalten, dass die Forderungen nicht verpflichtend sind, aber fast jeder der 90 Punkte beginnt mit: „Wir verpflichten uns …“. Nun weiß man, dass von Gerichten oft Leitlinien, z. B. in der Medizin, als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Es ist also zu erwarten, dass auch dieses Papier, wenn wir beitreten, für Gerichtsentscheidungen die Grundlage bilden würde. Weiteres steht darin: „Der Zugang zur Justiz für die Migranten ist von Bedeutung …“, wie immer dies zu verstehen ist. Die Justiz ist aber schon derzeit durch eine Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit der Einbürgerung belastet. Durch einen Beitritt zu dem Pakt ist somit zu befürchten, dass die Belastung der Gerichte eine weitere Ausweitung erfahren würde.
Es ist daher vielleicht doch keine so schlechte Entscheidung, diesem Papier nicht beizutreten. Mag. Reinhard Fischill ist, wer soll sie da wählen? Nach drei roten Bildungsministerinnen kaum wer aus der Lehrer- oder Elternschaft, und wen sonst soll das interessieren? Wenn sie wenigstens dazusagte, wie neue Schulen für ihre Pläne gebaut und ausgestattet und die alten Gebäude für diese Aufgaben adaptiert werden. Einmal mehr ein „mutiges“Programm bei der üblichen Wahrung von Kostenneutralität ist Worthülsenproduktion, die keiner mehr haben kann. Mensch, werde wesentlich! Erhard Petzel,