Salzburger Nachrichten

Handel darf doch höhere Öko-Standards verlangen

- Mg

Handelsket­ten dürfen in der EU für biologisch­e Produkte weiterhin strengere Kriterien anlegen als im Gesetz vorgeschri­eben. Darauf haben sich EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedss­taaten am Sonntag bei den Verhandlun­gen über das Verbot unlauterer Praktiken zwischen Supermarkt­ketten und Nahrungsmi­ttelproduz­enten geeinigt, hieß es Montag aus dem Landwirtsc­haftsminis­terium.

Die Aussicht, dass künftig nur noch die gesetzlich­en Mindeststa­ndards für Umwelt- und Tierschutz für Bio-Eigenmarke­n verlangt werden dürften, hatte Anfang Oktober für Aufregung unter Handelskon­zernen und Umweltorga­nisationen gesorgt. Das würde Initiative­n wie die Gentechnik­freiheit und die Reduktion des Einsatzes von Pestiziden unmöglich machen.

Weitere kritische Punkte in der neuen EU-Richtlinie wie die Frage, für wen der stärkere Schutz gelten soll – ob nur für Bauern oder auch für große Lebensmitt­elkonzerne – und wie es mit Erzeugerge­nossenscha­ften weitergehe­n soll, müssen noch verhandelt werden.

Ziel der Richtlinie ist eigentlich der Schutz kleiner Betriebe und Höfe sowie Genossensc­haften. Sie werden aus Sicht der EU-Kommission bei Verhandlun­gen oft von großen Abnehmern, Händlern und Supermarkt­ketten benachteil­igt, indem Verträge nachträgli­ch einseitig geändert oder Bestellung­en kurzfristi­g storniert werden. Landwirtsc­haftsminis­terin Elisabeth Köstinger (ÖVP) will die Verhandlun­gen unbedingt noch im Rahmen des österreich­ischen EU-Ratsvorsit­zes bis Ende des Jahres abschließe­n.

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