Handel darf doch höhere Öko-Standards verlangen
Handelsketten dürfen in der EU für biologische Produkte weiterhin strengere Kriterien anlegen als im Gesetz vorgeschrieben. Darauf haben sich EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten am Sonntag bei den Verhandlungen über das Verbot unlauterer Praktiken zwischen Supermarktketten und Nahrungsmittelproduzenten geeinigt, hieß es Montag aus dem Landwirtschaftsministerium.
Die Aussicht, dass künftig nur noch die gesetzlichen Mindeststandards für Umwelt- und Tierschutz für Bio-Eigenmarken verlangt werden dürften, hatte Anfang Oktober für Aufregung unter Handelskonzernen und Umweltorganisationen gesorgt. Das würde Initiativen wie die Gentechnikfreiheit und die Reduktion des Einsatzes von Pestiziden unmöglich machen.
Weitere kritische Punkte in der neuen EU-Richtlinie wie die Frage, für wen der stärkere Schutz gelten soll – ob nur für Bauern oder auch für große Lebensmittelkonzerne – und wie es mit Erzeugergenossenschaften weitergehen soll, müssen noch verhandelt werden.
Ziel der Richtlinie ist eigentlich der Schutz kleiner Betriebe und Höfe sowie Genossenschaften. Sie werden aus Sicht der EU-Kommission bei Verhandlungen oft von großen Abnehmern, Händlern und Supermarktketten benachteiligt, indem Verträge nachträglich einseitig geändert oder Bestellungen kurzfristig storniert werden. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) will die Verhandlungen unbedingt noch im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes bis Ende des Jahres abschließen.