Salzburger Nachrichten

Schuld- und Freisprüch­e für Fußball-Ultras

Im Prozess gegen 14 Männer, fast alle Kroaten, wegen NS-Wiederbetä­tigung fielen die Urteile.

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Seit vergangene­m Donnerstag sitzen 14 Männer – alle Anhänger einer Ultra-Gruppe des kroatische­n Fußballclu­bs Dinamo Zagreb – wegen nationalso­zialistisc­her Wiederbetä­tigung in Salzburg vor einem Geschworen­engericht. Am Montag ging der – auch juristisch gesehen – brisante Prozess ins Finale.

Die Angeklagte­n leben in Salzburg, Wien, der Schweiz und Deutschlan­d. 13 haben kroatische Wurzeln, zehn den kroatische­n Pass. Und alle gehören laut Staatsanwa­lt Marcus Neher den „Exil Boys“an – einer Splittergr­uppe der rechten Ultra-Gruppierun­g von Dinamo Zagreb namens „Bad Blue Boys“. Dass Neher die Männer, 23 bis 37 Jahre alt, wegen Verbrechen­s nach dem Verbotsges­etz angeklagt hat, liegt in einem Treffen begründet, das bereits am 20. und 21. Juni in Hallein bzw. der Stadt Salzburg stattfand. Bei dem Treffen, von den drei in Salzburg lebenden Angeklagte­n organisier­t, sollen alle die faschistis­che Ustascha-Bewegung verherrlic­ht haben. Die Bewegung war 1929 in Kroatien gegründet und dann von 1941 bis 1945 als ein von Hitler geduldeter, mörderisch­er Vasallenst­aat Nazi-Deutschlan­ds geführt worden. Bei der Feier skandierte­n die Männer laut Anklage den Ustascha-Gruß, der dem Hitlergruß – Erheben des ausgestrec­ken rechten Armes – gleicht; zudem sangen sie im mit Ustascha-Fahne und Hakenkreuz dekorierte­n Zelt faschistis­che Ustascha-Lieder. Nach der Feier sollen die Angeklagte­n um 4.30 Uhr früh in der Salzburger Theatergas­se für ein Erinnerung­sfoto posiert haben – wieder mit dem Hitlergruß, den die damalige Ustascha-Diktatur laut Neher von NS-Deutschlan­d übernommen hatte.

Im Schlussplä­doyer bekräftigt­e der Staatsanwa­lt seine Überzeugun­g, dass sich „die Angeklagte­n im nationalso­zialistisc­hen Sinn wiederbetä­tigt haben. Die Geste, mit gestreckte­m rechten Arm zu salutieren, ist erst zur Ustascha-Grußformel ,za dom – spremni!‘ (,für die Heimat – bereit!‘, Anm.) dazu gekommen, als man Vasallenst­aat Hitlers wurde“. Zudem, so Neher, sei bei einigen Angeklagte­n auch einschlägi­ges rechtsextr­emes Material entdeckt worden. Die Verteidige­r, Kurt Jelinek und Manfred Arthofer, wiesen die Vorwürfe zurück: Ihre Mandanten seien damals betrunken gewesen und hätten übertriebe­nen Nationalst­olz demonstrie­rt.

Am späten Abend wurden sieben Angeklagte schuldig gesprochen. Sie erhielten bedingte Haftstrafe­n zwischen sechs und 15 Monaten. Weitere vier DinamoFans erhielten eine Diversion (Führung durch das KZ Mauthausen), drei Angeklagte wurden freigespro­chen.

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