Schuld- und Freisprüche für Fußball-Ultras
Im Prozess gegen 14 Männer, fast alle Kroaten, wegen NS-Wiederbetätigung fielen die Urteile.
Seit vergangenem Donnerstag sitzen 14 Männer – alle Anhänger einer Ultra-Gruppe des kroatischen Fußballclubs Dinamo Zagreb – wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Salzburg vor einem Geschworenengericht. Am Montag ging der – auch juristisch gesehen – brisante Prozess ins Finale.
Die Angeklagten leben in Salzburg, Wien, der Schweiz und Deutschland. 13 haben kroatische Wurzeln, zehn den kroatischen Pass. Und alle gehören laut Staatsanwalt Marcus Neher den „Exil Boys“an – einer Splittergruppe der rechten Ultra-Gruppierung von Dinamo Zagreb namens „Bad Blue Boys“. Dass Neher die Männer, 23 bis 37 Jahre alt, wegen Verbrechens nach dem Verbotsgesetz angeklagt hat, liegt in einem Treffen begründet, das bereits am 20. und 21. Juni in Hallein bzw. der Stadt Salzburg stattfand. Bei dem Treffen, von den drei in Salzburg lebenden Angeklagten organisiert, sollen alle die faschistische Ustascha-Bewegung verherrlicht haben. Die Bewegung war 1929 in Kroatien gegründet und dann von 1941 bis 1945 als ein von Hitler geduldeter, mörderischer Vasallenstaat Nazi-Deutschlands geführt worden. Bei der Feier skandierten die Männer laut Anklage den Ustascha-Gruß, der dem Hitlergruß – Erheben des ausgestrecken rechten Armes – gleicht; zudem sangen sie im mit Ustascha-Fahne und Hakenkreuz dekorierten Zelt faschistische Ustascha-Lieder. Nach der Feier sollen die Angeklagten um 4.30 Uhr früh in der Salzburger Theatergasse für ein Erinnerungsfoto posiert haben – wieder mit dem Hitlergruß, den die damalige Ustascha-Diktatur laut Neher von NS-Deutschland übernommen hatte.
Im Schlussplädoyer bekräftigte der Staatsanwalt seine Überzeugung, dass sich „die Angeklagten im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigt haben. Die Geste, mit gestrecktem rechten Arm zu salutieren, ist erst zur Ustascha-Grußformel ,za dom – spremni!‘ (,für die Heimat – bereit!‘, Anm.) dazu gekommen, als man Vasallenstaat Hitlers wurde“. Zudem, so Neher, sei bei einigen Angeklagten auch einschlägiges rechtsextremes Material entdeckt worden. Die Verteidiger, Kurt Jelinek und Manfred Arthofer, wiesen die Vorwürfe zurück: Ihre Mandanten seien damals betrunken gewesen und hätten übertriebenen Nationalstolz demonstriert.
Am späten Abend wurden sieben Angeklagte schuldig gesprochen. Sie erhielten bedingte Haftstrafen zwischen sechs und 15 Monaten. Weitere vier DinamoFans erhielten eine Diversion (Führung durch das KZ Mauthausen), drei Angeklagte wurden freigesprochen.