Mindestsicherung wird nicht gedeckelt, aber verschärft
Asylberechtigte werden erst dann Anspruch auf die volle Leistung haben, wenn sie als fit für den Arbeitsmarkt gelten. Für Kinder gibt es weniger – außer für die Kinder Alleinerziehender.
ÖVP und FPÖ haben sich auf eine Reihe von Verschärfungen und einige Verbesserungen bei der Mindestsicherung geeinigt. Bereits heute, Mittwoch, will die Regierung ihren Entwurf für das entsprechende Grundsatzgesetz beschließen. Fertig für den Vollzug durch die Länder soll die neue Mindestsicherung in einem Jahr sein und nur für zukünftige Fälle gelten. Die Höhe der Mindestsicherung bleibt für Einzelpersonen unverändert (bei 863 Euro netto). Paare sollen mit 1208 Euro etwas weniger als derzeit bekommen. Bei den Kinderzuschlägen wird mit der Anzahl der Kinder stark gekürzt. Für das erste Kind soll es maximal 215 Euro geben, für das zweite 129 Euro und ab dem dritten rund 43 Euro pro Monat. Das soll die ursprünglich geplante starre Deckelung bei 1500 Euro ersetzen. Die Regelung zielt auf Flüchtlinge und Migranten ab, gilt aber auch für Österreicher. Alleinerziehende sollen durch besondere Zuschläge mehr als derzeit bekommen. EU- und EWR-Bürger werden erst nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts uneinge- schränkten Zugang zur Mindestsicherung haben. Da eine Wartefrist bei Asylberechtigten nicht möglich ist, werden sie etwa 300 Euro der Mindestsicherung als Sachleistung für Sprach- und Qualifizierungskurse erhalten. Die volle Mindestsicherung sollen Asylberechtigte erst bekommen, wenn sie als fit für den Arbeitsmarkt gelten.
Jeder zweite Bezieher der Mindestsicherung ist kein Österreicher. Diese Zahlen für 2017, als im Jahresverlauf fast 308.000 Personen Mindestsicherung bezogen, veröffentlichte die Statistik Austria im Sommer. Mehr als die Hälfte der nicht österreichischen Bezieher sind Asyl- und Schutzberechtigte, der Rest sind Zuwanderer aus dem EUbzw. EWR-Raum und andere Drittstaatsangehörige. Die von der Regierung am Wochenende präsentierten Zahlen, wonach 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher Migrationshintergrund haben, werden weder bestätigt noch dementiert. Bei der Statistik Austria heißt es, unter den österreichischen Beziehern könnten auch Personen mit Migrationshintergrund sein. Beim AMS heißt es, Menschen mit Migrationshintergrund seien häufiger arbeitslos als Österreicher. Von allen Mindestsicherungsbeziehern sei aber nur ein Drittel arbeitslos gemeldet. Die Datenlage über die Bezieher war von Anfang an schlecht. Das will die Regierung ändern und will genaue Informationen sammeln, die vom Alter und Geschlecht über die Höhe und Dauer der Leistung bis zum aufenthaltsrechtlichen Status und einem allfälligen Migrationshintergrund reichen. Liefern sollen die Daten die Länder, die Sozialversicherungen und das AMS.