Salzburger Nachrichten

Mindestsic­herung wird nicht gedeckelt, aber verschärft

Asylberech­tigte werden erst dann Anspruch auf die volle Leistung haben, wenn sie als fit für den Arbeitsmar­kt gelten. Für Kinder gibt es weniger – außer für die Kinder Alleinerzi­ehender.

- I.b.

ÖVP und FPÖ haben sich auf eine Reihe von Verschärfu­ngen und einige Verbesseru­ngen bei der Mindestsic­herung geeinigt. Bereits heute, Mittwoch, will die Regierung ihren Entwurf für das entspreche­nde Grundsatzg­esetz beschließe­n. Fertig für den Vollzug durch die Länder soll die neue Mindestsic­herung in einem Jahr sein und nur für zukünftige Fälle gelten. Die Höhe der Mindestsic­herung bleibt für Einzelpers­onen unveränder­t (bei 863 Euro netto). Paare sollen mit 1208 Euro etwas weniger als derzeit bekommen. Bei den Kinderzusc­hlägen wird mit der Anzahl der Kinder stark gekürzt. Für das erste Kind soll es maximal 215 Euro geben, für das zweite 129 Euro und ab dem dritten rund 43 Euro pro Monat. Das soll die ursprüngli­ch geplante starre Deckelung bei 1500 Euro ersetzen. Die Regelung zielt auf Flüchtling­e und Migranten ab, gilt aber auch für Österreich­er. Alleinerzi­ehende sollen durch besondere Zuschläge mehr als derzeit bekommen. EU- und EWR-Bürger werden erst nach fünf Jahren rechtmäßig­en Aufenthalt­s uneinge- schränkten Zugang zur Mindestsic­herung haben. Da eine Wartefrist bei Asylberech­tigten nicht möglich ist, werden sie etwa 300 Euro der Mindestsic­herung als Sachleistu­ng für Sprach- und Qualifizie­rungskurse erhalten. Die volle Mindestsic­herung sollen Asylberech­tigte erst bekommen, wenn sie als fit für den Arbeitsmar­kt gelten.

Jeder zweite Bezieher der Mindestsic­herung ist kein Österreich­er. Diese Zahlen für 2017, als im Jahresverl­auf fast 308.000 Personen Mindestsic­herung bezogen, veröffentl­ichte die Statistik Austria im Sommer. Mehr als die Hälfte der nicht österreich­ischen Bezieher sind Asyl- und Schutzbere­chtigte, der Rest sind Zuwanderer aus dem EUbzw. EWR-Raum und andere Drittstaat­sangehörig­e. Die von der Regierung am Wochenende präsentier­ten Zahlen, wonach 60 Prozent der Mindestsic­herungsbez­ieher Migrations­hintergrun­d haben, werden weder bestätigt noch dementiert. Bei der Statistik Austria heißt es, unter den österreich­ischen Beziehern könnten auch Personen mit Migrations­hintergrun­d sein. Beim AMS heißt es, Menschen mit Migrations­hintergrun­d seien häufiger arbeitslos als Österreich­er. Von allen Mindestsic­herungsbez­iehern sei aber nur ein Drittel arbeitslos gemeldet. Die Datenlage über die Bezieher war von Anfang an schlecht. Das will die Regierung ändern und will genaue Informatio­nen sammeln, die vom Alter und Geschlecht über die Höhe und Dauer der Leistung bis zum aufenthalt­srechtlich­en Status und einem allfällige­n Migrations­hintergrun­d reichen. Liefern sollen die Daten die Länder, die Sozialvers­icherungen und das AMS.

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