Kind mit Punsch verbrüht: Keiner will schuld sein
Fatale Folgen hatte der Besuch einer Jugendveranstaltung in einer Pongauer Gemeinde für eine Neunjährige am Silvestertag 2017. Das Mädchen stand damals mit seiner Mutter bei der Kinderpunsch-Ausschank der von einer der Ortsparteien organisierten Feier, als ein Becher mit dem sehr heißen Getränk unabsichtlich umgekippt oder umgestoßen wurde. Der Punsch floss in den Stiefel der Neunjährigen: Das Kind erlitt schwere Verbrennungen und musste in der Folge mehrfach operiert werden.
Im Frühjahr brachten die Eltern des Kindes, vertreten von Anwalt Alexander Schuberth, Schadenersatzklage beim Landesgericht ein. Sie fordern von einem damals hohen Ortsparteifunktionär, der mit zwei Kollegen für den Ausschank zuständig war, 58.000 Euro Entschädigung für ihre Tochter. Ihre zudem begehrte Feststellung der Haftung für eventuelle Spätfolgen beziffern die Kläger mit weiteren 10.000 Euro. Laut Klage stieß der Funktionär damals unabsichtlich den Becher um – was er im Zivilprozess vor Richter Clemens Zeilinger bestritt. Der Richter schloss am Dienstag, nach drei Terminen, das Verfahren. Das Urteil ergeht schriftlich.
Brisant ist, dass der beklagte Funktionär jedenfalls gemäß einer bereits vom 8. Jänner datierenden „Schadenmeldung“an die Haftpflichtversicherung Verantwortung für den Unfall eingeräumt haben soll. Sein Versicherungsvertreter notierte damals, dass der nun Beklagte telefonisch mitgeteilt habe, dass ihm ein Becher mit heißem Tee umgekippt sei und dies zu den Verbrühungen beim Kind geführt habe.