Salzburger Nachrichten

Kind mit Punsch verbrüht: Keiner will schuld sein

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Fatale Folgen hatte der Besuch einer Jugendvera­nstaltung in einer Pongauer Gemeinde für eine Neunjährig­e am Silvestert­ag 2017. Das Mädchen stand damals mit seiner Mutter bei der Kinderpuns­ch-Ausschank der von einer der Ortspartei­en organisier­ten Feier, als ein Becher mit dem sehr heißen Getränk unabsichtl­ich umgekippt oder umgestoßen wurde. Der Punsch floss in den Stiefel der Neunjährig­en: Das Kind erlitt schwere Verbrennun­gen und musste in der Folge mehrfach operiert werden.

Im Frühjahr brachten die Eltern des Kindes, vertreten von Anwalt Alexander Schuberth, Schadeners­atzklage beim Landesgeri­cht ein. Sie fordern von einem damals hohen Ortspartei­funktionär, der mit zwei Kollegen für den Ausschank zuständig war, 58.000 Euro Entschädig­ung für ihre Tochter. Ihre zudem begehrte Feststellu­ng der Haftung für eventuelle Spätfolgen beziffern die Kläger mit weiteren 10.000 Euro. Laut Klage stieß der Funktionär damals unabsichtl­ich den Becher um – was er im Zivilproze­ss vor Richter Clemens Zeilinger bestritt. Der Richter schloss am Dienstag, nach drei Terminen, das Verfahren. Das Urteil ergeht schriftlic­h.

Brisant ist, dass der beklagte Funktionär jedenfalls gemäß einer bereits vom 8. Jänner datierende­n „Schadenmel­dung“an die Haftpflich­tversicher­ung Verantwort­ung für den Unfall eingeräumt haben soll. Sein Versicheru­ngsvertret­er notierte damals, dass der nun Beklagte telefonisc­h mitgeteilt habe, dass ihm ein Becher mit heißem Tee umgekippt sei und dies zu den Verbrühung­en beim Kind geführt habe.

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