Unfall mit Böller: Sechs Männer angezeigt
Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind billiger, lauter und verboten. Passiert etwas, ist der Weg vor Gericht kurz, wie nun in Niederösterreich.
Der Knallkörper, der am Wochenende einem 16-jährigen Burschen, der an einem Krampuslauf teilnahm, zwei Finger abriss, stammte aus Tschechien und war in Österreich verboten. Die Folge: Die sechs Männer, die an dem Kauf des Böllers beteiligt waren, werden nun bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angezeigt. Sechs verbotene Böller hatten die Männer erstanden. Fünf hatten sie bereits vor dem Krampuslauf abgeschossen. Der sechste Böller befand sich noch in der Tasche mit den legalen Bengalfackeln, die beim Krampuslauf verwendet wurden.
Der Böller dürfe irrtümlich in die Hand des 16-Jährigen geraten sein, teilte die Polizei mit. Er soll von einem anderen Krampus weitergegeben worden sein. Ein 45-jähriger Helfer sei dafür zuständig gewesen, die Bengalen anzuzünden, nur war es in diesem Fall eben ein Böller.
Dass die sechs Männer nun angezeigt wurden, hat damit zu tun, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Österreich streng geregelt ist. Normalverbraucher dürfen nur Pyrotechnik der Klassen F1 und F2 verwenden. Diese Produkte können unter Umständen – je nach Gebrauchsanweisung – auch in geschlossenen Räumen gezündet werden. In diese Klasse gehören Wunderkerzen, Tortensprüher, Knallerbsen und Babyraketen. Ab einem Alter von zwölf Jahren dürfen sie gekauft werden. Für alle anderen, stärkeren Feuerwerkskörper gelten strengere Bestimmungen. So dürfen sie meist erst ab 18 Jahren erworben werden oder ihre Verwendung ist nur speziell ausgebildeten Personen vorbehalten.
Allerdings wollen viele Österreicher auf die stärkeren Feuerwerkskörper nicht verzichten. So reisen sie, vor allem vor Silvester, in die östlichen Nachbarländer Österreichs, in denen die Auflagen nicht so streng sind. Zudem werden dort auch viele illegal hergestellte Böller verkauft, die nicht den österreichischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Vor allem die niederösterreichische Polizei kontrolliere im Dezember verstärkt, sagt Pressesprecher Heinz Holub. Dabei beachten die Beamten vor allem, ob die eingeführten Pyrotechnikartikel den EU-weit harmonisierten Vorschriften entsprechen.
Erst vor wenigen Tagen wurde ein Österreicher von der bayerischen Polizei erwischt. Der 30-Jährige hatte in seinem Auto im Kofferraum, Rücksitz und Fußraum über 600 Silvesterböller mit. Die Kracher wogen etwa 30 Kilogramm. Wer mit verbotenen Feuerwerkskörpern erwischt wird, der wird sowohl in Deutschland als auch in Österreich angezeigt. In Österreich nach dem Pyrotechnikgesetz. Die Strafen betragen bis zu 3600 Euro. Außerdem wird die Ware beschlagnahmt und entsorgt. Falls Händler die Vorschriften missachten, liegen die Strafen bei 10.000 Euro.