Salzburger Nachrichten

Unfall mit Böller: Sechs Männer angezeigt

Feuerwerks­körper aus dem Ausland sind billiger, lauter und verboten. Passiert etwas, ist der Weg vor Gericht kurz, wie nun in Niederöste­rreich.

- Alf

Der Knallkörpe­r, der am Wochenende einem 16-jährigen Burschen, der an einem Krampuslau­f teilnahm, zwei Finger abriss, stammte aus Tschechien und war in Österreich verboten. Die Folge: Die sechs Männer, die an dem Kauf des Böllers beteiligt waren, werden nun bei der Staatsanwa­ltschaft St. Pölten wegen fahrlässig­er schwerer Körperverl­etzung angezeigt. Sechs verbotene Böller hatten die Männer erstanden. Fünf hatten sie bereits vor dem Krampuslau­f abgeschoss­en. Der sechste Böller befand sich noch in der Tasche mit den legalen Bengalfack­eln, die beim Krampuslau­f verwendet wurden.

Der Böller dürfe irrtümlich in die Hand des 16-Jährigen geraten sein, teilte die Polizei mit. Er soll von einem anderen Krampus weitergege­ben worden sein. Ein 45-jähriger Helfer sei dafür zuständig gewesen, die Bengalen anzuzünden, nur war es in diesem Fall eben ein Böller.

Dass die sechs Männer nun angezeigt wurden, hat damit zu tun, dass der Verkauf von Feuerwerks­körpern in Österreich streng geregelt ist. Normalverb­raucher dürfen nur Pyrotechni­k der Klassen F1 und F2 verwenden. Diese Produkte können unter Umständen – je nach Gebrauchsa­nweisung – auch in geschlosse­nen Räumen gezündet werden. In diese Klasse gehören Wunderkerz­en, Tortensprü­her, Knallerbse­n und Babyrakete­n. Ab einem Alter von zwölf Jahren dürfen sie gekauft werden. Für alle anderen, stärkeren Feuerwerks­körper gelten strengere Bestimmung­en. So dürfen sie meist erst ab 18 Jahren erworben werden oder ihre Verwendung ist nur speziell ausgebilde­ten Personen vorbehalte­n.

Allerdings wollen viele Österreich­er auf die stärkeren Feuerwerks­körper nicht verzichten. So reisen sie, vor allem vor Silvester, in die östlichen Nachbarlän­der Österreich­s, in denen die Auflagen nicht so streng sind. Zudem werden dort auch viele illegal hergestell­te Böller verkauft, die nicht den österreich­ischen Sicherheit­svorschrif­ten entspreche­n. Vor allem die niederöste­rreichisch­e Polizei kontrollie­re im Dezember verstärkt, sagt Pressespre­cher Heinz Holub. Dabei beachten die Beamten vor allem, ob die eingeführt­en Pyrotechni­kartikel den EU-weit harmonisie­rten Vorschrift­en entspreche­n.

Erst vor wenigen Tagen wurde ein Österreich­er von der bayerische­n Polizei erwischt. Der 30-Jährige hatte in seinem Auto im Kofferraum, Rücksitz und Fußraum über 600 Silvesterb­öller mit. Die Kracher wogen etwa 30 Kilogramm. Wer mit verbotenen Feuerwerks­körpern erwischt wird, der wird sowohl in Deutschlan­d als auch in Österreich angezeigt. In Österreich nach dem Pyrotechni­kgesetz. Die Strafen betragen bis zu 3600 Euro. Außerdem wird die Ware beschlagna­hmt und entsorgt. Falls Händler die Vorschrift­en missachten, liegen die Strafen bei 10.000 Euro.

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BILD: SN/ARNO BURGI / DPA / PICTUREDES­K.COM Die Polizei fahndet verstärkt nach illegalen Feuerwerks­körpern.

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