Salzburger Nachrichten

Frau zur Prostituti­on genötigt? Prozess für Gericht sehr knifflig

Zwei Nigerianer sollen eine Landsfrau unter falschen Vorgaben nach Salzburg gelockt haben. Hier sei sie dann mit einem Ritual gefügig gemacht worden. Das Duo bestreitet alle Vorwürfe vehement.

-

Bereits vor acht Monaten wurde am Landesgeri­cht der Schöffenpr­ozess gegen zwei in Salzburg lebende Nigerianer (38 und 36) eröffnet. Der massive Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft: Grenzübers­chreitende­r Prostituti­onsund Menschenha­ndel. Das Duo soll 2015 eine 23-jährige Landsfrau mit falschen Versprechu­ngen nach Österreich gelockt und hier letztlich zur Prostituti­on gezwungen haben.

Um die junge Frau gefügig zu machen und um sie an die mutmaßlich­en Menschenhä­ndler zu binden, soll die 23-Jährige in Salzburg von einer sogenannte­n „Madame“oder „Mami“– einer als Zuhälterin fungierend­en älteren Landsfrau – einem „Juju-Ritual“(nigerianis­che Variante des Voodoo-Zaubers) unterzogen worden sein. Dazu Leitende Staatsanwä­ltin Barbara Fischer: „Die junge Frau musste in Anwesenhei­t des Erstangekl­agten schwören, nie zur Polizei zu gehen und die Kosten für ihre Schleusung nach Europa zurückzuza­hlen. Ihr wurde ein guter Job in Österreich angeboten – tatsächlic­h wurde sie von den Angeklagte­n perfide ausgenutzt. In einem Flüchtling­squartier wurde sie zur Prostituti­on aufgeforde­rt.“

Den Ermittlung­en nach war die 23-Jährige im Sommer 2015 mit drei weiteren Frauen von Libyen aus per Boot nach Italien gelangt. Der 38-jährige Erstangekl­agte habe sie dann angerufen, sie solle zu dessen Schwester nach Verona fahren. Dort sei sie von einem Neffen des 38-Jährigen vergewalti­gt worden, ehe sie nach Salzburg verbracht worden sei.

Die Angeklagte­n, verteidigt von RA Kurt Kozak, wiesen die Vorwürfe bei den bisherigen Prozesster­minen im April und im September vehement zurück. Laut Verteidige­r gebe es keinen objektiven Beweis gegen die Angeklagte­n; die Frau würde sich deshalb als Opfer von Menschenhä­ndlern ausgeben und seine Mandanten belasten, um in Österreich bleiben zu können. Beim nun dritten Prozesster­min am Dienstag hörte das Schöffenge­richt (Vorsitz: Anna-Sophia Geisselhof­er) einen in Bayern lebenden 25-jährigen Neffen des Erstangekl­agten als Zeugen. Der 25Jährige wird von der 23-jährigen Frau, die seit Mitte 2016 von einer Hilfsorgan­isation betreut wird, massiv dahingehen­d belastet, sie damals in Verona vergewalti­gt zu haben. Was der Zeuge, belehrt auf sein Recht, sich im Zeugenstan­d nicht selbst belasten zu müssen, strikt zurückwies: „Ich weiß nicht, warum sie das sagt. Sie war eine normale Freundin von mir. Ich habe sie niemals misshandel­t, geschlagen oder vergewalti­gt.“Auf die Frage der Richterin, ob der Zeuge Organisati­onen kenne, die Frauen der Prostituti­on zuführen, oder ob er wisse, was eine Mami oder ein Juju-Ritual sei, meinte er: „Ich nenne nur meine Mutter Mami; was ein Juju-Ritual ist, weiß ich nicht. Und von solchen Organisati­onen kriege ich nichts mit.“

Der Schöffense­nat vertagte erneut – auf den 21. Februar. Unter anderem soll ein weiterer Zeuge aus Italien über Videokonfe­renz gehört werden.

 ??  ??
 ?? BILD: SN/ROBERT RATZER ?? Leitet den Schöffenpr­ozess: Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er.
BILD: SN/ROBERT RATZER Leitet den Schöffenpr­ozess: Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er.

Newspapers in German

Newspapers from Austria