Frau zur Prostitution genötigt? Prozess für Gericht sehr knifflig
Zwei Nigerianer sollen eine Landsfrau unter falschen Vorgaben nach Salzburg gelockt haben. Hier sei sie dann mit einem Ritual gefügig gemacht worden. Das Duo bestreitet alle Vorwürfe vehement.
Bereits vor acht Monaten wurde am Landesgericht der Schöffenprozess gegen zwei in Salzburg lebende Nigerianer (38 und 36) eröffnet. Der massive Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Grenzüberschreitender Prostitutionsund Menschenhandel. Das Duo soll 2015 eine 23-jährige Landsfrau mit falschen Versprechungen nach Österreich gelockt und hier letztlich zur Prostitution gezwungen haben.
Um die junge Frau gefügig zu machen und um sie an die mutmaßlichen Menschenhändler zu binden, soll die 23-Jährige in Salzburg von einer sogenannten „Madame“oder „Mami“– einer als Zuhälterin fungierenden älteren Landsfrau – einem „Juju-Ritual“(nigerianische Variante des Voodoo-Zaubers) unterzogen worden sein. Dazu Leitende Staatsanwältin Barbara Fischer: „Die junge Frau musste in Anwesenheit des Erstangeklagten schwören, nie zur Polizei zu gehen und die Kosten für ihre Schleusung nach Europa zurückzuzahlen. Ihr wurde ein guter Job in Österreich angeboten – tatsächlich wurde sie von den Angeklagten perfide ausgenutzt. In einem Flüchtlingsquartier wurde sie zur Prostitution aufgefordert.“
Den Ermittlungen nach war die 23-Jährige im Sommer 2015 mit drei weiteren Frauen von Libyen aus per Boot nach Italien gelangt. Der 38-jährige Erstangeklagte habe sie dann angerufen, sie solle zu dessen Schwester nach Verona fahren. Dort sei sie von einem Neffen des 38-Jährigen vergewaltigt worden, ehe sie nach Salzburg verbracht worden sei.
Die Angeklagten, verteidigt von RA Kurt Kozak, wiesen die Vorwürfe bei den bisherigen Prozessterminen im April und im September vehement zurück. Laut Verteidiger gebe es keinen objektiven Beweis gegen die Angeklagten; die Frau würde sich deshalb als Opfer von Menschenhändlern ausgeben und seine Mandanten belasten, um in Österreich bleiben zu können. Beim nun dritten Prozesstermin am Dienstag hörte das Schöffengericht (Vorsitz: Anna-Sophia Geisselhofer) einen in Bayern lebenden 25-jährigen Neffen des Erstangeklagten als Zeugen. Der 25Jährige wird von der 23-jährigen Frau, die seit Mitte 2016 von einer Hilfsorganisation betreut wird, massiv dahingehend belastet, sie damals in Verona vergewaltigt zu haben. Was der Zeuge, belehrt auf sein Recht, sich im Zeugenstand nicht selbst belasten zu müssen, strikt zurückwies: „Ich weiß nicht, warum sie das sagt. Sie war eine normale Freundin von mir. Ich habe sie niemals misshandelt, geschlagen oder vergewaltigt.“Auf die Frage der Richterin, ob der Zeuge Organisationen kenne, die Frauen der Prostitution zuführen, oder ob er wisse, was eine Mami oder ein Juju-Ritual sei, meinte er: „Ich nenne nur meine Mutter Mami; was ein Juju-Ritual ist, weiß ich nicht. Und von solchen Organisationen kriege ich nichts mit.“
Der Schöffensenat vertagte erneut – auf den 21. Februar. Unter anderem soll ein weiterer Zeuge aus Italien über Videokonferenz gehört werden.