Vorschläge für härtere Strafen sind fertig
Die Umsetzung der von der Regierung angekündigten Strafverschärfung für Gewalt- und Sexualstraftäter rückt näher. Eine Expertenkommission unter Vorsitz von Christian Pilnacek, dem Generalsekretär im Justizministerium, hat sich auf Vorschläge geeinigt. Im Gewaltbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung oder die Anhebung von Mindeststrafen vorgesehen.
Wie Pilnacek erläuterte, soll es vom konkreten Einzelfall abhängen, ob diese Maßnahme bei der gerichtlichen Aufarbeitung zum Tragen kommt. „Der Fokus liegt auf dem individuellen Täter und seiner Persönlichkeit. Zu berücksichtigen ist auch, ob eine Waffe verwendet wurde, ob die Tat besonders schwere Folgen nach sich gezogen hat und inwieweit sie das Opfer beeinträchtigt hat“, erläuterte Pilnacek.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sollen demnach bei minder schweren Delikten, für die das Strafgesetzbuch (StGB) derzeit keine Mindeststrafen vorsieht, zukünftig solche eingezogen werden. Das betrifft beispielsweise Körperverletzungen oder fahrlässige Tötungen.
Bei gravierenden Delikten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität, für die das Gesetz aktuell Strafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht, spricht sich die Expertenkommission bei Bedarf für Mindeststrafen von einem Jahr aus.