Salzburger Nachrichten

Vorschläge für härtere Strafen sind fertig

- SN, APA

Die Umsetzung der von der Regierung angekündig­ten Strafversc­härfung für Gewalt- und Sexualstra­ftäter rückt näher. Eine Expertenko­mmission unter Vorsitz von Christian Pilnacek, dem Generalsek­retär im Justizmini­sterium, hat sich auf Vorschläge geeinigt. Im Gewaltbere­ich ist unter bestimmten Voraussetz­ungen die Einführung oder die Anhebung von Mindeststr­afen vorgesehen.

Wie Pilnacek erläuterte, soll es vom konkreten Einzelfall abhängen, ob diese Maßnahme bei der gerichtlic­hen Aufarbeitu­ng zum Tragen kommt. „Der Fokus liegt auf dem individuel­len Täter und seiner Persönlich­keit. Zu berücksich­tigen ist auch, ob eine Waffe verwendet wurde, ob die Tat besonders schwere Folgen nach sich gezogen hat und inwieweit sie das Opfer beeinträch­tigt hat“, erläuterte Pilnacek.

Bei Vorliegen der entspreche­nden Voraussetz­ungen sollen demnach bei minder schweren Delikten, für die das Strafgeset­zbuch (StGB) derzeit keine Mindeststr­afen vorsieht, zukünftig solche eingezogen werden. Das betrifft beispielsw­eise Körperverl­etzungen oder fahrlässig­e Tötungen.

Bei gravierend­en Delikten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität, für die das Gesetz aktuell Strafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht, spricht sich die Expertenko­mmission bei Bedarf für Mindeststr­afen von einem Jahr aus.

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