Salzburger Nachrichten

Kein Ausgang in der Nacht

Im ersten Halbjahr 2019 soll alles aus dem Koalitions­pakt auf Schiene, was gegen religiösen Extremismu­s zielt.

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Die Regierung plant ein nächtliche­s Ausgehverb­ot für Asylbewerb­er. Doch ist das überhaupt möglich? Welche Vorhaben der Innenminis­ter sonst noch umsetzen will.

WIEN. Der Kampf gegen religiös motivierte­n Extremismu­s wird die Regierung in den kommenden Monaten besonders beschäftig­ten. Insbesonde­re die FPÖ drängt darauf, im ersten Halbjahr 2019 alles auf Schiene zu bringen, was dazu im Koalitions­pakt vereinbart wurde.

Dort findet sich unter dem Titel „Bekämpfung von staatsfein­dlichem Extremismu­s und staatsfein­dlicher Radikalisi­erung“eine Reihe von Maßnahmen. Darunter diese: Strafgeset­zliche Bestimmung­en gegen den politische­n Islam (Ausgestalt­ung im Strafgeset­zbuch), Einführung eines Erschwerun­gsgrunds für religiös-fundamenta­listisch motivierte Gewalt oder die Anpassung des Vereinsges­etzes samt strenger Exekution der Bestimmung­en, um extremisti­schreligiö­se Kultstätte­n zu schließen.

Wer nun genauer wissen will, was unter der Anpassung des Vereinsges­etzes zu verstehen ist oder an welche konkreten strafgeset­zlichen Bestimmung­en gedacht ist, um dem politische­n Islam das Wasser abzugraben, kommt nicht weiter. „Das ist erst im Entstehen“, heißt es bei der FPÖ. Man könne noch keine Details nennen, heißt es bei der ÖVP.

Klar ist nur der von der Regierung angepeilte Erschwerun­gsgrund für religiös motivierte Gewalttate­n. Einen derartigen zusätzlich­en Erschwerun­gsgrund ins Strafgeset­zbuch einzufügen wurde bereits einmal – 2010 – versucht. Treibende Kraft im damals rot-schwarzen Kabinett war die ÖVP. Zur Umsetzung kam es nie. Bei der Strafbemes­sung bewirken Erschwerun­gsgründe, dass innerhalb des gesetzlich gesteckten Rahmens Strafen im oberen Bereich verhängt werden – während Milderungs­gründe das Gegenteil bezwecken. Gesetzlich­e Erschwerun­gsgründe gibt es derzeit acht, Milderungs­gründe 19.

Schon bisher wurde einiges gegen den politische­n Islam und anderen religiösen Extremismu­s unternomme­n. Ein Beispiel dafür ist das Symboleges­etz. In Kraft trat es Anfang 2015 im Rahmen eines AntiTerror-Pakets. Zu den damals verbotenen Symbolen von IS und Al Kaida gesellt sich ab 1. März das erst kürzlich beschlosse­ne Verbot einer Reihe weiterer Symbole (der Muslimbrud­erschaft, der Grauen Wölfe oder der Ustascha). Seit April 2015 in Kraft ist das sogenannte Islamgeset­z. Es verbietet die Auslandsfi­nanzierung von islamische­n Vereinen und damit auch die Bezahlung der von den Vereinen hier beschäftig­ten Imame mit Mitteln aus dem Ausland. Die gewährte einjährige Übergangsf­rist endete im Frühjahr 2016. Seither dürfte die Finanzieru­ng nur noch aus dem Inland erfolgen. Daran hielten sich allerdings bei Weitem nicht alle Vereine. Das sorgte zuletzt im Juni für erhebliche­n Wirbel. Damals bestätigte der größte Moscheenve­rband in Österreich – der dem türkischen Staat nahestehen­de ATIB –, dass seine Imame nach wie vor von der Türkei bezahlt würden. Die Regierung verfügte damals die Schließung von sieben Moscheen und drohte mit der Ausweisung von bis zu 40 Imamen. Tatsächlic­h ausgewiese­n wurde bisher nur einer, zwei, drei gingen freiwillig. Alle Moscheen waren Mitte Oktober wieder in Betrieb.

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