Kein Ausgang in der Nacht
Im ersten Halbjahr 2019 soll alles aus dem Koalitionspakt auf Schiene, was gegen religiösen Extremismus zielt.
Die Regierung plant ein nächtliches Ausgehverbot für Asylbewerber. Doch ist das überhaupt möglich? Welche Vorhaben der Innenminister sonst noch umsetzen will.
WIEN. Der Kampf gegen religiös motivierten Extremismus wird die Regierung in den kommenden Monaten besonders beschäftigten. Insbesondere die FPÖ drängt darauf, im ersten Halbjahr 2019 alles auf Schiene zu bringen, was dazu im Koalitionspakt vereinbart wurde.
Dort findet sich unter dem Titel „Bekämpfung von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher Radikalisierung“eine Reihe von Maßnahmen. Darunter diese: Strafgesetzliche Bestimmungen gegen den politischen Islam (Ausgestaltung im Strafgesetzbuch), Einführung eines Erschwerungsgrunds für religiös-fundamentalistisch motivierte Gewalt oder die Anpassung des Vereinsgesetzes samt strenger Exekution der Bestimmungen, um extremistischreligiöse Kultstätten zu schließen.
Wer nun genauer wissen will, was unter der Anpassung des Vereinsgesetzes zu verstehen ist oder an welche konkreten strafgesetzlichen Bestimmungen gedacht ist, um dem politischen Islam das Wasser abzugraben, kommt nicht weiter. „Das ist erst im Entstehen“, heißt es bei der FPÖ. Man könne noch keine Details nennen, heißt es bei der ÖVP.
Klar ist nur der von der Regierung angepeilte Erschwerungsgrund für religiös motivierte Gewalttaten. Einen derartigen zusätzlichen Erschwerungsgrund ins Strafgesetzbuch einzufügen wurde bereits einmal – 2010 – versucht. Treibende Kraft im damals rot-schwarzen Kabinett war die ÖVP. Zur Umsetzung kam es nie. Bei der Strafbemessung bewirken Erschwerungsgründe, dass innerhalb des gesetzlich gesteckten Rahmens Strafen im oberen Bereich verhängt werden – während Milderungsgründe das Gegenteil bezwecken. Gesetzliche Erschwerungsgründe gibt es derzeit acht, Milderungsgründe 19.
Schon bisher wurde einiges gegen den politischen Islam und anderen religiösen Extremismus unternommen. Ein Beispiel dafür ist das Symbolegesetz. In Kraft trat es Anfang 2015 im Rahmen eines AntiTerror-Pakets. Zu den damals verbotenen Symbolen von IS und Al Kaida gesellt sich ab 1. März das erst kürzlich beschlossene Verbot einer Reihe weiterer Symbole (der Muslimbruderschaft, der Grauen Wölfe oder der Ustascha). Seit April 2015 in Kraft ist das sogenannte Islamgesetz. Es verbietet die Auslandsfinanzierung von islamischen Vereinen und damit auch die Bezahlung der von den Vereinen hier beschäftigten Imame mit Mitteln aus dem Ausland. Die gewährte einjährige Übergangsfrist endete im Frühjahr 2016. Seither dürfte die Finanzierung nur noch aus dem Inland erfolgen. Daran hielten sich allerdings bei Weitem nicht alle Vereine. Das sorgte zuletzt im Juni für erheblichen Wirbel. Damals bestätigte der größte Moscheenverband in Österreich – der dem türkischen Staat nahestehende ATIB –, dass seine Imame nach wie vor von der Türkei bezahlt würden. Die Regierung verfügte damals die Schließung von sieben Moscheen und drohte mit der Ausweisung von bis zu 40 Imamen. Tatsächlich ausgewiesen wurde bisher nur einer, zwei, drei gingen freiwillig. Alle Moscheen waren Mitte Oktober wieder in Betrieb.