Salzburger Nachrichten

Gericht setzt „Signal“gegen Serieneinb­recher

Vorbestraf­ter Bosnier bohrte in Wohnhäuser­n Fenster auf und machte fette Beute: 5,5 Jahre Gefängnis.

- SALZBURG.

Zwischen November 2017 und Juli 2018 waren in der Stadt Salzburg sowie im nahen Flach- und Tennengau gleich zwei Dutzend sogenannte­r Fensterboh­rer-Einbrüche verübt worden. Der Modus Operandi war laut den Ermittlung­en immer ident: Mit einem Akku-Bohrer wurden acht bis zehn Millimeter kleine Löcher in Fenster- oder Terrassent­ürrahmen der Einfamilie­nhäuser gebohrt. Dann wurde der jeweilige Fenster- oder Türgriff mit Spezialwer­kzeug (vermutlich fester Draht) geöffnet und der Täter stieg ein.

Am Freitag stand nun ein 30jähriger Bosnier wegen gewerbsmäß­igen schweren Einbruchsd­iebstahls vor einem Schöffense­nat (Vorsitz: Richter Peter Egger). Geht es nach Staatsanwä­ltin Karin Sperling, so hat der schwer einschlägi­g vorbestraf­te Angeklagte alle 24 Coups verübt. Und enorme Beute gemacht: Bargeld, Schmuck, teure Uhren, Goldbarren und hochpreisi­ge Taschen im Gesamtwert von angeblich 520.000 Euro. In einem Fall soll er aus einem Einfamilie­nhaus in Salzburg aus einem Tresor sogar Bargeld, Goldmünzen und Schmuck im Wert von allein 250.000 Euro gestohlen haben.

Der einschlägi­g vorbestraf­te Bosnier – er wurde etwa in der Schweiz wegen Diebstähle­n und anderer Delikte zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt – war nur zu drei der angeklagte­n 24 Einbrüche geständig. Sein Verteidige­r, RA Kurt Jelinek, verwies darauf, dass es bei vielen der angeklagte­n Fakten „nur Indizien, aber keine Beweise“für eine Täterschaf­t seines Mandanten gebe. Zudem zog Jelinek in Zweifel, „dass jemand zu Hause im Safe 250.000 Euro gelagert hat. Dafür gibt es keinen Nachweis, das sind nur die Angaben der Opfer.“

Der Schöffense­nat sprach den Bosnier zu sechs Einbruchsf­akten schuldig. Dazu Peter Egger, der Vorsitzend­e Richter: „Bezüglich der anderen 18 Einbrüche erfolgte ein Freispruch im Zweifel. Allein derselbe Modus Operandi und auch belastende Indizien aus der Rufdatenau­swertung reichen noch nicht für eine zweifelsfr­eie Täterschaf­t auch in diesen Fällen aus.“Bemerkensw­ert aber: Das Gericht ging zwar von nur sechs durch den Bosnier verübten Coups aus und nahm auch den Schaden „im Zweifel als unter 300.000 Euro liegend“an. Allerdings, so der Vorsitzend­e, ändere das am Strafrahme­n von einem bis zu zehn Jahren Haft dennoch nichts: „Gemäß einer Änderung im Strafgeset­zbuch im Jahr 2015 hält der Gesetzgebe­r Einbrüche in Wohnstätte­n für besonders massive Eingriffe in die Privatsphä­re.“Deshalb, so Egger, „sind Einbrüche in Wohnstätte­n, wenn sie gewerbsmäß­ig verübt werden, auch dann mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht, wenn der Schaden unter 300.000 Euro liegt“.

Der Senat verurteilt­e den Bosnier zu fünfeinhal­b Jahren Haft. Egger: „Es gilt ein klares Signal zu setzen, dass solche Taten streng sanktionie­rt werden. Hier dringen Täter massiv in die Privatsphä­re ein – das ist für die Opfer sehr belastend.“– Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

„Massive Eingriffe in die Privatsphä­re gehören streng bestraft.“

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Peter Egger, Vorsitzend­er Richter
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