Gericht setzt „Signal“gegen Serieneinbrecher
Vorbestrafter Bosnier bohrte in Wohnhäusern Fenster auf und machte fette Beute: 5,5 Jahre Gefängnis.
Zwischen November 2017 und Juli 2018 waren in der Stadt Salzburg sowie im nahen Flach- und Tennengau gleich zwei Dutzend sogenannter Fensterbohrer-Einbrüche verübt worden. Der Modus Operandi war laut den Ermittlungen immer ident: Mit einem Akku-Bohrer wurden acht bis zehn Millimeter kleine Löcher in Fenster- oder Terrassentürrahmen der Einfamilienhäuser gebohrt. Dann wurde der jeweilige Fenster- oder Türgriff mit Spezialwerkzeug (vermutlich fester Draht) geöffnet und der Täter stieg ein.
Am Freitag stand nun ein 30jähriger Bosnier wegen gewerbsmäßigen schweren Einbruchsdiebstahls vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Peter Egger). Geht es nach Staatsanwältin Karin Sperling, so hat der schwer einschlägig vorbestrafte Angeklagte alle 24 Coups verübt. Und enorme Beute gemacht: Bargeld, Schmuck, teure Uhren, Goldbarren und hochpreisige Taschen im Gesamtwert von angeblich 520.000 Euro. In einem Fall soll er aus einem Einfamilienhaus in Salzburg aus einem Tresor sogar Bargeld, Goldmünzen und Schmuck im Wert von allein 250.000 Euro gestohlen haben.
Der einschlägig vorbestrafte Bosnier – er wurde etwa in der Schweiz wegen Diebstählen und anderer Delikte zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt – war nur zu drei der angeklagten 24 Einbrüche geständig. Sein Verteidiger, RA Kurt Jelinek, verwies darauf, dass es bei vielen der angeklagten Fakten „nur Indizien, aber keine Beweise“für eine Täterschaft seines Mandanten gebe. Zudem zog Jelinek in Zweifel, „dass jemand zu Hause im Safe 250.000 Euro gelagert hat. Dafür gibt es keinen Nachweis, das sind nur die Angaben der Opfer.“
Der Schöffensenat sprach den Bosnier zu sechs Einbruchsfakten schuldig. Dazu Peter Egger, der Vorsitzende Richter: „Bezüglich der anderen 18 Einbrüche erfolgte ein Freispruch im Zweifel. Allein derselbe Modus Operandi und auch belastende Indizien aus der Rufdatenauswertung reichen noch nicht für eine zweifelsfreie Täterschaft auch in diesen Fällen aus.“Bemerkenswert aber: Das Gericht ging zwar von nur sechs durch den Bosnier verübten Coups aus und nahm auch den Schaden „im Zweifel als unter 300.000 Euro liegend“an. Allerdings, so der Vorsitzende, ändere das am Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft dennoch nichts: „Gemäß einer Änderung im Strafgesetzbuch im Jahr 2015 hält der Gesetzgeber Einbrüche in Wohnstätten für besonders massive Eingriffe in die Privatsphäre.“Deshalb, so Egger, „sind Einbrüche in Wohnstätten, wenn sie gewerbsmäßig verübt werden, auch dann mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht, wenn der Schaden unter 300.000 Euro liegt“.
Der Senat verurteilte den Bosnier zu fünfeinhalb Jahren Haft. Egger: „Es gilt ein klares Signal zu setzen, dass solche Taten streng sanktioniert werden. Hier dringen Täter massiv in die Privatsphäre ein – das ist für die Opfer sehr belastend.“– Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Massive Eingriffe in die Privatsphäre gehören streng bestraft.“