Salzburger Nachrichten

Absprachen bei Fernwärme

In Wien naht ein weiterer Strafproze­ss um verbotene Absprachen bei öffentlich­en Fernwärmep­rojekten. Drei Männer sind angeklagt, einer davon nicht zum ersten Mal.

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WIEN. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft hat bei ihren seit Jahren laufenden Ermittlung­en um verbotene Absprachen bei öffentlich­en Fernwärmep­rojekten einen weiteren Komplex abgeschlos­sen. Gegen drei leitende Angestellt­e, die bei zwei Anlagenbau­firmen aus Oberösterr­eich arbeiten, wurde ein Strafantra­g eingebrach­t. Auftraggeb­er war damals die Fernwärme Wien GmbH, die heute zur Wien Energie gehört. Der Vorwurf lautet, dass die Preise bei einem rund 2,6 Millionen Euro schweren Auftrag im öffentlich­en Vergabever­fahren abgesproch­en wurden, wie Oberstaats­anwältin Elisabeth Täubl auf SN-Anfrage sagte. Ein Termin für den Strafproze­ss steht noch nicht fest. Denn in der zuständige­n Abteilung für Wirtschaft­sstrafsach­en beim Landesgeri­cht für Strafsache­n Wien gab es wegen der Karenzieru­ng einer Richterin einen Wechsel, wie Sprecherin Christina Salzborn erklärte. Die wettbewerb­sbeschränk­enden Absprachen betreffen eine Ausschreib­ung der Fernwärme Wien für Reparatura­rbeiten und Schadensbe­hebungen für die Jahre 2011 bis 2014 bei Umformerst­ationen sowie Heiz- und Kältezentr­alen – im Jargon der Bauabteilu­ngen heißt das „Jahreskont­rahentenau­sschreibun­g“. Wie die Ermittler herausfand­en, schickte der Erstangekl­agte – Prokurist einer der beiden involviert­en Anlagenbau­firmen – ein EMail an die andere Firma wegen der Preisgesta­ltung, und dann lagen die Angebote beider Firmen um weniger als 60.000 Euro auseinande­r. Die Eigentümer der beiden Firmen aus Wels und dem Bezirk Grieskirch­en sind Brüder, es gibt kleine wechselsei­tige Beteiligun­gen.

Neben dem erwähnten Prokuriste­n sind von der anderen Firma zwei Personen, darunter der technische Leiter, angeklagt. Der Prokurist stand – mit zahlreiche­n anderen Beschuldig­ten – bereits ab Frühjahr 2014 wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht. Er wurde damals freigespro­chen. Der Berufung der Staatsanwa­ltschaft wurde keine Folge gegeben, für einen Teil des Verfahrens ordnete das Oberlandes­gericht aber eine Wiederholu­ng an. Im zweiten Rechtsgang kam es zunächst zu einer Verurteilu­ng, im Berufungsv­erfahren Ende 2018 zu einem Freispruch. Der Ausgang dieses Verfahrens wurde laut Salzborn vom Landesgeri­cht abgewartet.

Der in dem Verfahren maßgeblich­e Paragraf 168b des Strafgeset­zbuchs stellt Angebote in öffentlich­en Vergabever­fahren unter Strafe, „die auf einer rechtswidr­igen Absprache beruhen, die darauf abzielt, den Auftraggeb­er zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlasse­n“. Die Strafdrohu­ng beträgt bis zu drei Jahre Haft.

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