Absprachen bei Fernwärme
In Wien naht ein weiterer Strafprozess um verbotene Absprachen bei öffentlichen Fernwärmeprojekten. Drei Männer sind angeklagt, einer davon nicht zum ersten Mal.
WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bei ihren seit Jahren laufenden Ermittlungen um verbotene Absprachen bei öffentlichen Fernwärmeprojekten einen weiteren Komplex abgeschlossen. Gegen drei leitende Angestellte, die bei zwei Anlagenbaufirmen aus Oberösterreich arbeiten, wurde ein Strafantrag eingebracht. Auftraggeber war damals die Fernwärme Wien GmbH, die heute zur Wien Energie gehört. Der Vorwurf lautet, dass die Preise bei einem rund 2,6 Millionen Euro schweren Auftrag im öffentlichen Vergabeverfahren abgesprochen wurden, wie Oberstaatsanwältin Elisabeth Täubl auf SN-Anfrage sagte. Ein Termin für den Strafprozess steht noch nicht fest. Denn in der zuständigen Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen beim Landesgericht für Strafsachen Wien gab es wegen der Karenzierung einer Richterin einen Wechsel, wie Sprecherin Christina Salzborn erklärte. Die wettbewerbsbeschränkenden Absprachen betreffen eine Ausschreibung der Fernwärme Wien für Reparaturarbeiten und Schadensbehebungen für die Jahre 2011 bis 2014 bei Umformerstationen sowie Heiz- und Kältezentralen – im Jargon der Bauabteilungen heißt das „Jahreskontrahentenausschreibung“. Wie die Ermittler herausfanden, schickte der Erstangeklagte – Prokurist einer der beiden involvierten Anlagenbaufirmen – ein EMail an die andere Firma wegen der Preisgestaltung, und dann lagen die Angebote beider Firmen um weniger als 60.000 Euro auseinander. Die Eigentümer der beiden Firmen aus Wels und dem Bezirk Grieskirchen sind Brüder, es gibt kleine wechselseitige Beteiligungen.
Neben dem erwähnten Prokuristen sind von der anderen Firma zwei Personen, darunter der technische Leiter, angeklagt. Der Prokurist stand – mit zahlreichen anderen Beschuldigten – bereits ab Frühjahr 2014 wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht. Er wurde damals freigesprochen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wurde keine Folge gegeben, für einen Teil des Verfahrens ordnete das Oberlandesgericht aber eine Wiederholung an. Im zweiten Rechtsgang kam es zunächst zu einer Verurteilung, im Berufungsverfahren Ende 2018 zu einem Freispruch. Der Ausgang dieses Verfahrens wurde laut Salzborn vom Landesgericht abgewartet.
Der in dem Verfahren maßgebliche Paragraf 168b des Strafgesetzbuchs stellt Angebote in öffentlichen Vergabeverfahren unter Strafe, „die auf einer rechtswidrigen Absprache beruhen, die darauf abzielt, den Auftraggeber zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen“. Die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre Haft.