Begehren gegen CETA und gegen hohe Prozesskosten
Zwei vom EU-Gegner Robert Marschall initiierte Volksbegehren liegen von 25. März bis 1. April zur Eintragung auf. „Für verpflichtende Volksabstimmungen“und „CETA-Volksabstimmung“können diese Woche entweder in den Eintragungslokalen aller Gemeinden, online (mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur) oder auf Antrag vor einer „mobilen Eintragungsbehörde“unterschrieben werden.
Schaffen die beiden Begehren die Hürde von 100.000 Unterschriften, müssen sie im Parlament behandelt werden. Das bedeutet freilich nicht, dass die Forderungen umgesetzt werden – wie man an dem mit fast 900.000 Unterschriften bzw. 14 Prozent ziemlich erfolgreichen „Don’t smoke“-Begehren sehen kann. Darüber wird im Parlament zwar (im Ausschuss und nächste Woche im Nationalratsplenum) ausführlich diskutiert, umgesetzt wird es aber nicht.
Und noch ein weiteres Volksbegehren zeichnet sich ab. Der Politaktivist und ehemalige Richter Martin Wabl plant ein solches mit dem Titel „Stop der Prozesskostenexplosion“. Der Zugang zum Recht werde in Österreich „durch das geltende Prozesskostensystem erschwert, sodass insbesondere durch die hohen Anwaltskosten für die rechtsschutzsuchende Bevölkerung massive Hindernisse zu überwinden sind“, argumentiert Wabl, der seine Initiative in den kommenden Tagen der Öffentlichkeit vorstellen will.