Salzburger Nachrichten

Wer spendet, trägt Verantwort­ung

Malariakra­nkem Blutspende­r droht Anklage wegen fahrlässig­er Tötung.

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Im Fall einer 86-jährigen Kärntnerin, die über eine Bluttransf­usion mit Malaria infiziert worden war und daran starb, wurde nun bekannt, dass sich der Blutspende­r in Uganda angesteckt haben dürfte. Der Mann erkrankte selbst und wurde in einem elektronis­chen Register gemeldet. Die Blutspende fand drei Tage vor Ausbruch der Krankheit statt.

Der Spender erkrankte Ende Februar nach einem Uganda-Aufenthalt trotz Einnahme eines Prophylaxe­mittels an Malaria. Er füllte beim Blutspende­n zwar den umfangreic­hen Fragebogen aus, verschwieg aber seinen Afrika-Aufenthalt. Er selbst konnte erfolgreic­h behandelt werden und hat sich in der Zwischenze­it wieder erholt. Seitens der Staatsanwa­ltschaft droht ihm nun eine Anklage wegen fahrlässig­er Tötung. Blut und Blutproduk­te gelten in Österreich als Arzneimitt­el und unterliege­n strengen Kontrollen nach internatio­nalen Kriterien. Vor einer Blutspende wird der Gesundheit­szustand des Spenders festgestel­lt. Wichtig für die Entscheidu­ng, ob jemand Blut spenden kann, ist das wahrheitsg­emäße Beantworte­n der Fragen eines umfangreic­hen Fragebogen­s. Der Aufenthalt in einem Malariageb­iet kurz davor wäre ein Ausschließ­ungsgrund gewesen. Jede Blutkonser­ve in Österreich wird unter anderem auf Hepatitis-A-, Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Viren, das HI-Virus und bakteriell­e Verunreini­gungen untersucht.

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BILD: SN/APA Blut ist ein Arzneimitt­el.

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