Wer spendet, trägt Verantwortung
Malariakrankem Blutspender droht Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Im Fall einer 86-jährigen Kärntnerin, die über eine Bluttransfusion mit Malaria infiziert worden war und daran starb, wurde nun bekannt, dass sich der Blutspender in Uganda angesteckt haben dürfte. Der Mann erkrankte selbst und wurde in einem elektronischen Register gemeldet. Die Blutspende fand drei Tage vor Ausbruch der Krankheit statt.
Der Spender erkrankte Ende Februar nach einem Uganda-Aufenthalt trotz Einnahme eines Prophylaxemittels an Malaria. Er füllte beim Blutspenden zwar den umfangreichen Fragebogen aus, verschwieg aber seinen Afrika-Aufenthalt. Er selbst konnte erfolgreich behandelt werden und hat sich in der Zwischenzeit wieder erholt. Seitens der Staatsanwaltschaft droht ihm nun eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Blut und Blutprodukte gelten in Österreich als Arzneimittel und unterliegen strengen Kontrollen nach internationalen Kriterien. Vor einer Blutspende wird der Gesundheitszustand des Spenders festgestellt. Wichtig für die Entscheidung, ob jemand Blut spenden kann, ist das wahrheitsgemäße Beantworten der Fragen eines umfangreichen Fragebogens. Der Aufenthalt in einem Malariagebiet kurz davor wäre ein Ausschließungsgrund gewesen. Jede Blutkonserve in Österreich wird unter anderem auf Hepatitis-A-, Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Viren, das HI-Virus und bakterielle Verunreinigungen untersucht.