Nach Attacke auf Buben wird Pitbull-Mischling eingeschläfert
Der Bürgermeister von Feldkirchen, Franz Allerstorfer, erließ bereits einen entsprechenden Bescheid und fordert schärfere Regelungen für die Haltung von großen Hunden.
Der Bub (12), der von einem Pitbull-Mischling in der Gemeinde Ottensheim schwer verletzt worden ist, wird nach wie vor auf der Intensivstation der Linzer UniKlinik behandelt. Bereits am Donnerstag, als der Vorfall bekannt geworden war, hat der Bürgermeister von Feldkirchen an der Donau, Franz Allerstorfer (SPÖ), den Hundebesitzer zu einem Gespräch gebeten. Dies deshalb, weil der Mann in Feldkirchen lebt und der Bürgermeister so für die weiteren Schritte, die die Haltung des Hundes betreffen, verantwortlich ist. „Ich habe auch gleich einen Bescheid ausgestellt, dass das Tier innerhalb der nächsten 14 Tage eingeschläfert werden muss“, sagte der Bürgermeister.
Der Pitbull-Mischling war am Tag zuvor aus einem Garten in der Gemeinde Ottensheim weggelaufen. Sein Besitzer hatte dort eine Freundin besucht. Das Tier traf auf ein Geschwisterpaar, das wiederum mit seinem Hund unterwegs war. Während das Mädchen nach Hause flüchtete, lief der Bub in den Wald. Dort attackierte ihn der entlaufene Vierbeiner. Der Bub (12) erlitt schwere Bisswunden im Nacken, am Rücken und an den Beinen. Seinem Vater und seinem Großvater, die ihm zu Hilfe eilten, gelang es schließlich, den Hund zu vertreiben. Auch der Großvater wurde dabei von dem Hund verletzt.
Das Tier befindet sich derzeit in einem Tierheim. Dort wird es gehalten, bis klar ist, ob es mit Tollwut infiziert ist, dann wird es von einem Tierarzt eingeschläfert. Der Bürgermeister sagt, dass der Besitzer das Tier erst vor zwei Monaten erworben habe. Es habe bereits vor einigen Wochen eine Beißattacke gegeben, die aber nicht gemeldet worden sei. „Der Besitzer des Hundes ist einsichtig und macht sich Vorwürfe“, sagt Allerstorfer. Gegen ihn ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Der Bürgermeister übt aber auch Kritik am oberösterreichischen Hundegesetz. „Es wird darin kein Unterschied gemacht, ob ein kleiner oder ein großer Hund gehalten wird“, sagt er. Das sei aber falsch. Für große und daher auch gefährlichere Vierbeiner müsse es strengere Regeln geben. Allerstorfer weist darauf hin, dass dies in anderen Bundesländern der Fall sei. Dort gebe es Listen mit Hunden, bei denen die Halter spezielle Auflagen erfüllen müssen. Dies sei zum Schutz der Menschen notwendig.
Ein Bundesland, in dem das Hundegesetz im Sinne des Bürgermeisters bereits geändert wurde, ist Wien. Dort gibt es spezielle Regeln für Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino.
Wer einen solchen Hund halten will, der muss per Gesetz die Prüfung für einen Hundeführschein ablegen. Außerhalb des privaten Bereichs müssen diese Vierbeiner immer angeleint sein und einen Beißkorb tragen.
Und wer mit seinem Listenhund spazieren geht, für den wurde eine Alkoholgrenze eingeführt. Wer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat und dabei mit dem Hund erwischt wird, der muss mit einer Strafe von 1000 Euro rechnen.
„Strengere Regeln für große Hunde“