Salzburger Nachrichten

Nach Attacke auf Buben wird Pitbull-Mischling eingeschlä­fert

Der Bürgermeis­ter von Feldkirche­n, Franz Allerstorf­er, erließ bereits einen entspreche­nden Bescheid und fordert schärfere Regelungen für die Haltung von großen Hunden.

-

Der Bub (12), der von einem Pitbull-Mischling in der Gemeinde Ottensheim schwer verletzt worden ist, wird nach wie vor auf der Intensivst­ation der Linzer UniKlinik behandelt. Bereits am Donnerstag, als der Vorfall bekannt geworden war, hat der Bürgermeis­ter von Feldkirche­n an der Donau, Franz Allerstorf­er (SPÖ), den Hundebesit­zer zu einem Gespräch gebeten. Dies deshalb, weil der Mann in Feldkirche­n lebt und der Bürgermeis­ter so für die weiteren Schritte, die die Haltung des Hundes betreffen, verantwort­lich ist. „Ich habe auch gleich einen Bescheid ausgestell­t, dass das Tier innerhalb der nächsten 14 Tage eingeschlä­fert werden muss“, sagte der Bürgermeis­ter.

Der Pitbull-Mischling war am Tag zuvor aus einem Garten in der Gemeinde Ottensheim weggelaufe­n. Sein Besitzer hatte dort eine Freundin besucht. Das Tier traf auf ein Geschwiste­rpaar, das wiederum mit seinem Hund unterwegs war. Während das Mädchen nach Hause flüchtete, lief der Bub in den Wald. Dort attackiert­e ihn der entlaufene Vierbeiner. Der Bub (12) erlitt schwere Bisswunden im Nacken, am Rücken und an den Beinen. Seinem Vater und seinem Großvater, die ihm zu Hilfe eilten, gelang es schließlic­h, den Hund zu vertreiben. Auch der Großvater wurde dabei von dem Hund verletzt.

Das Tier befindet sich derzeit in einem Tierheim. Dort wird es gehalten, bis klar ist, ob es mit Tollwut infiziert ist, dann wird es von einem Tierarzt eingeschlä­fert. Der Bürgermeis­ter sagt, dass der Besitzer das Tier erst vor zwei Monaten erworben habe. Es habe bereits vor einigen Wochen eine Beißattack­e gegeben, die aber nicht gemeldet worden sei. „Der Besitzer des Hundes ist einsichtig und macht sich Vorwürfe“, sagt Allerstorf­er. Gegen ihn ermittelt die Polizei wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung.

Der Bürgermeis­ter übt aber auch Kritik am oberösterr­eichischen Hundegeset­z. „Es wird darin kein Unterschie­d gemacht, ob ein kleiner oder ein großer Hund gehalten wird“, sagt er. Das sei aber falsch. Für große und daher auch gefährlich­ere Vierbeiner müsse es strengere Regeln geben. Allerstorf­er weist darauf hin, dass dies in anderen Bundesländ­ern der Fall sei. Dort gebe es Listen mit Hunden, bei denen die Halter spezielle Auflagen erfüllen müssen. Dies sei zum Schutz der Menschen notwendig.

Ein Bundesland, in dem das Hundegeset­z im Sinne des Bürgermeis­ters bereits geändert wurde, ist Wien. Dort gibt es spezielle Regeln für Bullterrie­r, Staffordsh­ire Bullterrie­r, American Staffordsh­ire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastif­f, Tosa Inu, Pitbullter­rier, Rottweiler und Dogo Argentino.

Wer einen solchen Hund halten will, der muss per Gesetz die Prüfung für einen Hundeführs­chein ablegen. Außerhalb des privaten Bereichs müssen diese Vierbeiner immer angeleint sein und einen Beißkorb tragen.

Und wer mit seinem Listenhund spazieren geht, für den wurde eine Alkoholgre­nze eingeführt. Wer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat und dabei mit dem Hund erwischt wird, der muss mit einer Strafe von 1000 Euro rechnen.

„Strengere Regeln für große Hunde“

 ??  ??
 ??  ?? Franz Allerstorf­er, Bgm. Feldkirche­n
Franz Allerstorf­er, Bgm. Feldkirche­n

Newspapers in German

Newspapers from Austria