Salzburger Nachrichten

Ein 14-Jähriger erstach im Streit seine Mutter

Der Bursch sitzt in U-Haft. Immer wieder kommt es vor, dass Jugendlich­e zu Mördern werden. Im Jahr 2018 gab es vier Verurteilu­ngen.

- SN-alf, APA

Es war der bereits zehnte Mord, der sich dieses Jahr in Niederöste­rreich ereignet hat, und die Tat wird wohl noch lange für Gesprächss­toff sorgen. Ein Schüler (14) hat seine Mutter (55) mit einem Küchenmess­er erstochen. Die Frau lebte mit ihrem Sohn allein in einer Wohnung in Kirchschla­g. Der Vater soll schon vor Jahren verstorben sein. Kirchschla­g ist eine Stadtgemei­nde in der Buckligen Welt mit etwa 3000 Einwohnern und als Passionssp­ielort bekannt.

Die Tat ereignete sich am Montagaben­d. Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt, Markus Bauer, sagte, dass es vorher zu einem Streit zwischen Mutter und Sohn gekommen sei. Dieser sei eskaliert und dann soll der Jugendlich­e mehrmals auf seine Mutter eingestoch­en haben. Die genaue Todesursac­he wird erst das Ergebnis der Obduktion zeigen. Auch worum es bei dem Streit ging, sei noch nicht klar. Der Täter sei gebürtiger Österreich­er. Nach der Tat soll der Bub selbst die Polizei informiert haben. Die Staatsanwa­ltschaft wollte dies aber nicht bestätigen.

Der 14-Jährige bestritt bei den Einvernahm­en den Mordvorsat­z. Der Jugendlich­e habe aber umfassende Angaben zum Geschehen gemacht, sagte Staatsanwa­lt Bauer. „Er kann sich aber nicht erklären, wie es zu der Tat kommen konnte“, erklärte Bauer. Der Jugendlich­e sprach demnach „von einem Traumzusta­nd, den er hatte und in dem das passiert sein soll“.

Es war jedenfalls nicht der erste Streit in der Familie. Wegen interner Probleme wurde sie vom Jugendamt betreut. Der 14-Jährige sei bisher unauffälli­g gewesen, sagte der Kirchschla­ger Bürgermeis­ter Josef Freiler. Er habe aber nicht wirklich Kontakt zu der alleinerzi­ehenden Frau und deren Sohn gehabt, aber ihm sei auch aus der Schule nichts zu Ohren gekommen.

Morde, die von Jugendlich­en begangen werden, gibt es immer wieder. Im Jahr 2018 sind in Österreich vier Jugendlich­e im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen vollendete­n Mordes verurteilt worden. Auch zwei junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) wurden wegen dieses Delikts schuldig gesprochen. Alle sechs unter 21Jährigen waren Burschen, so die Zahlen der Statistik Austria.

Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt 24 Personen unter 21 Jahren wegen vollendete­r Tötungsdel­ikte verurteilt – alle waren männlich. So wurden von 2012 bis 2018 elf Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen Mordes verurteilt. Dazu kamen in diesen sieben Jahren zwölf Verurteilu­ngen wegen Mordes und einer wegen Totschlags durch Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren. Insgesamt 16 Jugendlich­e wurden in diesen sieben Jahren wegen Mordversuc­hs verurteilt, davon waren drei Mädchen.

Das Strafrecht sieht für Mord (§75 StGB) zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslang­e Freiheitss­trafe vor, für Totschlag (§ 76 StGB) sind es fünf bis zehn Jahre Haft. Die Strafrahme­n nach dem Jugendgeri­chtsgesetz sind in vielen Fällen niedriger als bei Erwachsene­n. Jugendlich­e im Sinne des Jugendgeri­chtsgesetz­es (JGG) sind Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) gelten Besonderhe­iten, maßgeblich ist das Alter zum Tatzeitpun­kt. Für diese Personen gilt die Höchststra­fe von 15 Jahren Haft. Für Mord sieht das Jugendgeri­chtsgesetz für Personen ab 16 Jahren eine Haftstrafe von einem bis fünfzehn Jahren vor. Burschen und Mädchen unter 16 Jahren droht für Mord ein bis zehn Jahre Haft. Jugendlich­e unter 14 Jahren sind nicht strafmündi­g.

„Der Grund für den Streit ist noch unklar.“

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Markus Bauer, Staatsanwa­lt

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