Ein 14-Jähriger erstach im Streit seine Mutter
Der Bursch sitzt in U-Haft. Immer wieder kommt es vor, dass Jugendliche zu Mördern werden. Im Jahr 2018 gab es vier Verurteilungen.
Es war der bereits zehnte Mord, der sich dieses Jahr in Niederösterreich ereignet hat, und die Tat wird wohl noch lange für Gesprächsstoff sorgen. Ein Schüler (14) hat seine Mutter (55) mit einem Küchenmesser erstochen. Die Frau lebte mit ihrem Sohn allein in einer Wohnung in Kirchschlag. Der Vater soll schon vor Jahren verstorben sein. Kirchschlag ist eine Stadtgemeinde in der Buckligen Welt mit etwa 3000 Einwohnern und als Passionsspielort bekannt.
Die Tat ereignete sich am Montagabend. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Markus Bauer, sagte, dass es vorher zu einem Streit zwischen Mutter und Sohn gekommen sei. Dieser sei eskaliert und dann soll der Jugendliche mehrmals auf seine Mutter eingestochen haben. Die genaue Todesursache wird erst das Ergebnis der Obduktion zeigen. Auch worum es bei dem Streit ging, sei noch nicht klar. Der Täter sei gebürtiger Österreicher. Nach der Tat soll der Bub selbst die Polizei informiert haben. Die Staatsanwaltschaft wollte dies aber nicht bestätigen.
Der 14-Jährige bestritt bei den Einvernahmen den Mordvorsatz. Der Jugendliche habe aber umfassende Angaben zum Geschehen gemacht, sagte Staatsanwalt Bauer. „Er kann sich aber nicht erklären, wie es zu der Tat kommen konnte“, erklärte Bauer. Der Jugendliche sprach demnach „von einem Traumzustand, den er hatte und in dem das passiert sein soll“.
Es war jedenfalls nicht der erste Streit in der Familie. Wegen interner Probleme wurde sie vom Jugendamt betreut. Der 14-Jährige sei bisher unauffällig gewesen, sagte der Kirchschlager Bürgermeister Josef Freiler. Er habe aber nicht wirklich Kontakt zu der alleinerziehenden Frau und deren Sohn gehabt, aber ihm sei auch aus der Schule nichts zu Ohren gekommen.
Morde, die von Jugendlichen begangen werden, gibt es immer wieder. Im Jahr 2018 sind in Österreich vier Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen vollendeten Mordes verurteilt worden. Auch zwei junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) wurden wegen dieses Delikts schuldig gesprochen. Alle sechs unter 21Jährigen waren Burschen, so die Zahlen der Statistik Austria.
Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt 24 Personen unter 21 Jahren wegen vollendeter Tötungsdelikte verurteilt – alle waren männlich. So wurden von 2012 bis 2018 elf Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen Mordes verurteilt. Dazu kamen in diesen sieben Jahren zwölf Verurteilungen wegen Mordes und einer wegen Totschlags durch Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren. Insgesamt 16 Jugendliche wurden in diesen sieben Jahren wegen Mordversuchs verurteilt, davon waren drei Mädchen.
Das Strafrecht sieht für Mord (§75 StGB) zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe vor, für Totschlag (§ 76 StGB) sind es fünf bis zehn Jahre Haft. Die Strafrahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind in vielen Fällen niedriger als bei Erwachsenen. Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) gelten Besonderheiten, maßgeblich ist das Alter zum Tatzeitpunkt. Für diese Personen gilt die Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Für Mord sieht das Jugendgerichtsgesetz für Personen ab 16 Jahren eine Haftstrafe von einem bis fünfzehn Jahren vor. Burschen und Mädchen unter 16 Jahren droht für Mord ein bis zehn Jahre Haft. Jugendliche unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.
„Der Grund für den Streit ist noch unklar.“