Streit um Besuchsrecht eskalierte zu Weihnachten
Mit schweren Vorwürfen sah sich am Dienstag ein 34-jähriger Türke bei einem Prozess am Landesgericht konfrontiert. Er soll zu Weihnachten 2018 im Flachgau seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau durch Schläge mit einer Pfanne im Gesicht schwer verletzt haben. Direkt zuvor soll er zudem die Schwiegermutter gefesselt, geknebelt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Hintergrund der Tat war ein Besuchsrechtsstreit um den Sohn.
Staatsanwältin Sandra Wimmer warf dem bisher unbescholtenen, teilgeständigen Türken mehrere Delikte vor: absichtliche schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Freiheitsentziehung, versuchte Kindesentziehung. Der Tat liege ein lange schwelender Sorgerechtsstreit zugrunde, so der Verteidiger. Die Obsorge des Kindes sei der Frau zugesprochen worden, diese habe dem 34-Jährigen das Besuchsrecht vorenthalten. Der Alkoholkonsum des Mannes habe dann dazu geführt, dass der Streit am 24. Dezember eskaliert sei. „Er wollte die Frauen aber nicht verletzen. Und er schlug nicht mit einer Pfanne zu“, so der Anwalt.
Laut Anklage lebte der inzwischen geschiedene Mann zu Weihnachten 2018 bereits in Trennung zur Noch-Ehefrau. Am Abend des 24. Dezember drang er gewaltsam in die Wohnung im Flachgau ein, in der sich die Frau, die Schwiegermutter und sein Sohn (4) befanden. „Er wollte den Sohn mitnehmen“, so die Staatsanwältin. Als die Schwiegermutter den Mann gesehen und zu schreien begonnen habe, habe er „die äußerst brutalen Attacken“gesetzt. – Der Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer) verurteilte den Türken im Sinne der Anklage zu drei Jahren unbedingter Haft. Nicht rechtskräftig.