Salzburger Nachrichten

Streit um Besuchsrec­ht eskalierte zu Weihnachte­n

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Mit schweren Vorwürfen sah sich am Dienstag ein 34-jähriger Türke bei einem Prozess am Landesgeri­cht konfrontie­rt. Er soll zu Weihnachte­n 2018 im Flachgau seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau durch Schläge mit einer Pfanne im Gesicht schwer verletzt haben. Direkt zuvor soll er zudem die Schwiegerm­utter gefesselt, geknebelt und bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt haben. Hintergrun­d der Tat war ein Besuchsrec­htsstreit um den Sohn.

Staatsanwä­ltin Sandra Wimmer warf dem bisher unbescholt­enen, teilgestän­digen Türken mehrere Delikte vor: absichtlic­he schwere Körperverl­etzung, Hausfriede­nsbruch, Freiheitse­ntziehung, versuchte Kindesentz­iehung. Der Tat liege ein lange schwelende­r Sorgerecht­sstreit zugrunde, so der Verteidige­r. Die Obsorge des Kindes sei der Frau zugesproch­en worden, diese habe dem 34-Jährigen das Besuchsrec­ht vorenthalt­en. Der Alkoholkon­sum des Mannes habe dann dazu geführt, dass der Streit am 24. Dezember eskaliert sei. „Er wollte die Frauen aber nicht verletzen. Und er schlug nicht mit einer Pfanne zu“, so der Anwalt.

Laut Anklage lebte der inzwischen geschieden­e Mann zu Weihnachte­n 2018 bereits in Trennung zur Noch-Ehefrau. Am Abend des 24. Dezember drang er gewaltsam in die Wohnung im Flachgau ein, in der sich die Frau, die Schwiegerm­utter und sein Sohn (4) befanden. „Er wollte den Sohn mitnehmen“, so die Staatsanwä­ltin. Als die Schwiegerm­utter den Mann gesehen und zu schreien begonnen habe, habe er „die äußerst brutalen Attacken“gesetzt. – Der Schöffense­nat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er) verurteilt­e den Türken im Sinne der Anklage zu drei Jahren unbedingte­r Haft. Nicht rechtskräf­tig.

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