Salzburg Foundation bringt Antrag für den Krauthügel ein
Wie beeinträchtigt ein Kunstwerk den Naturschutz? Landeshauptmann Haslauer ermuntert zu „nüchterner Abwägung“.
Der Antrag, damit der weiße Stern weiterhin in der Wiese des Krauthügels im Nonntal liegen kann, wurde am Mittwoch bei der Naturschutzbehörde eingebracht. Er stelle das Ansuchen, die Genehmigung dieses Kunstwerks im Landschaftsschutzgebiet um zehn Jahre zu verlängern, gemeinsam mit dem Stift St. Peter als Grundeigentümer des Krauthügels, teilte der Präsident der Salzburg Foundation, Karl Golleger, mit.
Damit wird der erste formelle Schritt gesetzt, sodass die Behörde der Stadt Salzburg in dieser brenzligen Frage am Zug ist. Diese hat, wie berichtet, die erste fünfmonatige Genehmigung für das Kunstwerk im Landschaftsschutzgebiet bereits bis September 2019 erstreckt, dabei aber ein weiteres Verlängern ausdrücklich ausgeschlossen. Aber die Salzburg Foundation bleibt bei dem Wunsch: Der Stern möge noch zehn Jahre bleiben. Karl Gollegger als Präsident und Walter Smerling als Künstlerischer Leiter versichern: Man sei zu jeder Garantie bereit, den Stern 2029 abzubauen.
Aber wird es die Salzburg Foundation dann noch geben? Heuer im Frühling hat es geheißen, wenn sich bis Mai kein Financier für die ab 2020 geplante Salzburg-Biennale finde, werde der Verein aufgelöst. Gollegger und Smerling erwidern: Es gebe in der Festspielzeit noch Gespräche mit möglichen Geldgebern. Im Herbst werde entschieden. Doch der Stern-Abbau in zehn Jahren sei unabhängig davon zu garantieren.
Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), von den SN darauf angesprochen, beteuerte, er sei formell in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Doch gibt er zu bedenken: Mit einem Antrag könne das Verfahren eingeleitet werden, um den Wunsch nüchtern und sachlich zu prüfen. Als aussichtslos erachte er eine neuerliche Verlängerung allerdings nicht: Zunächst sei die allgemeine Begründung für die Unterschutzstellung des Krauthügels zu klären. Dann sei zu beurteilen, ob ein weiterer Verbleib des Kunstwerks dieser allgemeinen Begründung abträglich sei. Allerdings hält Haslauer fest: Weder für eine Behörde noch für die Politik sei es angenehm, wenn etwas temporär beantragt, dann freundlicherweise genehmigt und dann aufs Neue verlängert werden solle. Schon bisher „war die Behörde durchaus großzügig“. Noch dazu lege eine so lange Frist wie zehn Jahre die Vermutung nahe, der Stern könnte auf Dauer bleiben. Und auch wenn es bei zehn Jahren bliebe: In der Zeit könnten keine anderen Kunstwerke temporär auf dem Krauthügel kommen.
Wie berichtet, soll der Künstler Anselm Kiefer ein neues bleiernes Tor als Geschenk für die derzeit renovierte Stiftskirche St. Peter in Aussicht gestellt haben, wenn Paul Wallachs Stern auf dem Krauthügel bleibt. Doch Walter Smerling bestreitet ein solches Junktim. Vielmehr habe Paul Wallach eine „wunderbare Synergie von Kunst und Natur“geschaffen. „Da ist nichts, was die Natur beschädigt.“