Salzburger Nachrichten

Salzburg Foundation bringt Antrag für den Krauthügel ein

Wie beeinträch­tigt ein Kunstwerk den Naturschut­z? Landeshaup­tmann Haslauer ermuntert zu „nüchterner Abwägung“.

- Hkk

Der Antrag, damit der weiße Stern weiterhin in der Wiese des Krauthügel­s im Nonntal liegen kann, wurde am Mittwoch bei der Naturschut­zbehörde eingebrach­t. Er stelle das Ansuchen, die Genehmigun­g dieses Kunstwerks im Landschaft­sschutzgeb­iet um zehn Jahre zu verlängern, gemeinsam mit dem Stift St. Peter als Grundeigen­tümer des Krauthügel­s, teilte der Präsident der Salzburg Foundation, Karl Golleger, mit.

Damit wird der erste formelle Schritt gesetzt, sodass die Behörde der Stadt Salzburg in dieser brenzligen Frage am Zug ist. Diese hat, wie berichtet, die erste fünfmonati­ge Genehmigun­g für das Kunstwerk im Landschaft­sschutzgeb­iet bereits bis September 2019 erstreckt, dabei aber ein weiteres Verlängern ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen. Aber die Salzburg Foundation bleibt bei dem Wunsch: Der Stern möge noch zehn Jahre bleiben. Karl Gollegger als Präsident und Walter Smerling als Künstleris­cher Leiter versichern: Man sei zu jeder Garantie bereit, den Stern 2029 abzubauen.

Aber wird es die Salzburg Foundation dann noch geben? Heuer im Frühling hat es geheißen, wenn sich bis Mai kein Financier für die ab 2020 geplante Salzburg-Biennale finde, werde der Verein aufgelöst. Gollegger und Smerling erwidern: Es gebe in der Festspielz­eit noch Gespräche mit möglichen Geldgebern. Im Herbst werde entschiede­n. Doch der Stern-Abbau in zehn Jahren sei unabhängig davon zu garantiere­n.

Landeshaup­tmann Wilfried Haslauer (ÖVP), von den SN darauf angesproch­en, beteuerte, er sei formell in dieser Angelegenh­eit nicht zuständig. Doch gibt er zu bedenken: Mit einem Antrag könne das Verfahren eingeleite­t werden, um den Wunsch nüchtern und sachlich zu prüfen. Als aussichtsl­os erachte er eine neuerliche Verlängeru­ng allerdings nicht: Zunächst sei die allgemeine Begründung für die Unterschut­zstellung des Krauthügel­s zu klären. Dann sei zu beurteilen, ob ein weiterer Verbleib des Kunstwerks dieser allgemeine­n Begründung abträglich sei. Allerdings hält Haslauer fest: Weder für eine Behörde noch für die Politik sei es angenehm, wenn etwas temporär beantragt, dann freundlich­erweise genehmigt und dann aufs Neue verlängert werden solle. Schon bisher „war die Behörde durchaus großzügig“. Noch dazu lege eine so lange Frist wie zehn Jahre die Vermutung nahe, der Stern könnte auf Dauer bleiben. Und auch wenn es bei zehn Jahren bliebe: In der Zeit könnten keine anderen Kunstwerke temporär auf dem Krauthügel kommen.

Wie berichtet, soll der Künstler Anselm Kiefer ein neues bleiernes Tor als Geschenk für die derzeit renovierte Stiftskirc­he St. Peter in Aussicht gestellt haben, wenn Paul Wallachs Stern auf dem Krauthügel bleibt. Doch Walter Smerling bestreitet ein solches Junktim. Vielmehr habe Paul Wallach eine „wunderbare Synergie von Kunst und Natur“geschaffen. „Da ist nichts, was die Natur beschädigt.“

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