Salzburger Nachrichten

Fünf Jahre und Anstalt für Sextäter

Steirer (36) hatte Mädchen gezielt im Internet gesucht und missbrauch­t.

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Fünf Jahre Gefängnis bei gleichzeit­iger Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnung­sfähige, aber geistig höhergradi­g abnorme Rechtsbrec­her: So lautete am Freitagnac­hmittag das Urteil über einen 36-jährigen Arbeiter, der sich gezielt im Internet an fünf Mädchen herangemac­ht und sie teils schwer missbrauch­t hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Mann, ein gebürtiger Steirer, der lang in Salzburg und zuletzt in Wien lebte, hatte laut Anklage in den Jahren 2017 und 2018 gezielt auf Internet-Plattforme­n nach unter 14-jährigen Mädchen gesucht. Er gaukelte seinen späteren Opfern – zehn bis 13 Jahre alt – vor, selbst ein Teenager zu sein. Via Chats erschlich er sich deren Vertrauen. Und forderte die Mädchen auf, teils massive sexuelle Handlungen an sich vorzunehme­n, davon Fotos oder Videos zu machen und ihm dann über WhatsApp und andere Messengerd­ienste zu schicken. Doch nicht nur das: Mit zweien der Opfer, zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alt, traf sich der 36-Jährige auch persönlich – und verging sich bei den Treffen an ihnen.

In dem bereits im März gestartete­n Prozess zeigte sich der Angeklagte (Verteidige­rin: RA Isabel Gurmann) großteils geständig: „Das Ganze sitzt irgendwie in meinem Kopf. Ich will, dass das nicht mehr passiert, und eine Therapie machen“, sagte er gegenüber dem Schöffense­nat. Zudem betonte er, dass er vor allem zu den Tatzeiten massiven Alkoholmis­sbrauch betrieben habe.

Das Gericht ließ im Prozess auch ein neuropsych­iatrisches Gutachten einholen. Wolfgang Soukop, Sachverstä­ndiger aus Wien, diagnostiz­ierte beim zuvor unbescholt­enen 36-Jährigen eine schwerwieg­ende Störung des Sexualverh­altens und sprach sich für eine Anstaltsei­nweisung aus.

Zusätzlich schockiere­nd: Die Anklage, die jetzt zur Verurteilu­ng führte, ist womöglich nur „die Spitze des Eisbergs“: Es laufen Ermittlung­en, wonach sich der Mann an bis zu 23 weitere Kinder bzw. Teenager herangemac­ht haben könnte.

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